In dieser Woche haben sich mehrere Ausschüsse des Bundesrates mit dem Entwurf für eine Leistungsschutzrecht für Presseverleger befasst. Beraten wurde ein Entwurf für eine Stellungnahme des Bundesrates, die statt neuer Leistungsschutzrechte eine Verbesserung der Klagefähigkeit von Verlegern gegen Urheberrechtsverletzungen vorschlägt. Im Entwurf heißt es:
“Zur Stärkung der Rechte von Presseverlegern und Journalisten, insbesondere gegenüber sogenannten Harvestern (Dienste, die zum Zwecke der Archivierung in einem digitalen Archiv automatisiert Internet-Dokumente einsammeln) und Aggregatoren (Dienste, die das Internet durchsuchen und nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen), sollte erwogen werden, in § 10 UrhG einen neuen Absatz 4 einzufügen, der aufgrund einer Vermutungsregel die Prozessführungsbefugnis der Presseverleger im Autoreninteresse erleichtert. Auf Basis der in dieser Weise gestärkten Rechte könnten Presseverleger dann effektiv gegen Verletzungen von Urheberrechten vorgehen, ohne für jeden einzelnen Text darlegen zu müssen, dass ihnen die Urheber der Texte ihre Rechte daran abgetreten haben.” > Weiterlesen
