DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Archiv für Oktober 2015

Bewegung im Umgang mit dem Urhebervertragsrecht

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht veröffentlicht. Tatsächlich ist das Urhebervertragsrecht wenn es um die Einnahmeseite bei Urheberinnen und Urhebern geht das zentrale Gesetz. Im Urheberrecht gibt es -sehr vereinfacht- drei große Player: (1) Die Urheber/innen. Sie schaffen das kreative Werk. (2) Die Verwerter/innen & Intermediäre. Diese verbreiten das Werk, manchmal (Bücher/Musik) stellen sie es auch her. (3) Die Nutzer/innen. Sie wollen das Werk lesen/hören/sehen. Die Verwertungsrechte werden von den Urheber/innen relativ häufig an Verwerter/innen abgetreten oder übertragen, damit diese das Werk der Urheber/innen verbreiten und/oder herstellen.

Der Referentenentwurf konstatiert, völlig zu Recht, eine gestörte Vertragsparität. Nach dem Referentenentwurf (S. 14) betrug zum Stichtag 1. Januar 2014 das jährliche Durchschnittseinkommen der bei der Künstlersozialkasse aktiv Versicherten rund 15.000 Euro. Als Ursache macht der Referentenentwurf auch aus, „dass Kreative nur in kleiner Zahl in Verbänden und Vereinigungen organisiert sind und deshalb nur über eine schwache kollektive Verhandlungsmacht verfügen“. Das führe zu einer gestörten Vertragsparität und diese führt dazu, „dass sich Kreative nach wie vor teilweise auf Vertragsbedingungen einlassen müssen, mit denen sie alle Rechte am Werk beziehungsweise an ihren Leistungen gegen eine unangemessene Einmalzahlung aus der Hand geben (`Total Buy-Outs`). Hierdurch wird eine faire Beteiligung der Urheber an der Verwertung unterlaufen, insbesondere dann, wenn mehrfache Nutzungen ohne gesonderte Vergütung erfolgen und die Rechtseinräumung die gesamte Schutzdauer umfasst, also nicht selten einen Zeitraum von mehr als 100 Jahren.“ Der Referentenentwurf hat damit einfach mal Recht. Unter Alternativen aber (S. 18) behauptet der Referentenentwurf: Keine. Das stimmt nun nicht, wie ich nachher noch zeigen werde.

Der Referentenentwurf kommt zu dem Ergebnis: „Buy-Outs sind zwar nicht per se abzulehnen. Insbesondere für die Verwerterseite bringen sie erhebliche Vorteile, weil sie die Kalkulation der Projekte erleichtern und den Aufwand bei der Vertragsdurchführung mindern. Ist die Gegenleistung fair, können Buy-Outs auch aus Sicht der Kreativen akzeptabel sein, wenngleich hierbei die Grundsätze des Urheberrechts –Übertragung von Rechten nur, soweit erforderlich und zeitlich begrenzt, wirtschaftliche Teilhabe an den Erträgen jeder Nutzung– nicht voll zur Entfaltung kommen. Eine Gewähr für einen fairen Buy-Out besteht aber nur, wenn die Bedingungen –vor allem die Honorare– auf Augenhöhe ausgehandelt sind. Dies funktioniert in der Praxis nur im kleinen Sektor des Starbereichs oder aber auf Grundlage von Tarifverträgen bzw. gemeinsamer Vergütungsregeln, bei denen der Verband der Kreativenseite auf Grundlage seiner Verhandlungsmacht eine faire Vergütung durchsetzt.“ > Weiterlesen

„Leute, kauft mehr online…“

Crosspost von DIE LINKE in Europaparlament

Anmerkungen zur Digitalen Binnenmarkt-Strategie (DSM-Strategie) der Europäischen Kommission aus kultur- und bildungspolitischer Perspektive

1. Kleine Vorgeschichte

Am 6. Mai 2015 hat die Kommission eine ehrgeizige Ankündigung veröffentlicht. Sie gilt der Schaffung eines harmonisierten Europäischen digitalen Binnenmarkt und ist damit der Aufschlag für die zweite von zehn strategischen Leitlinien der Kommission bis 2020, die Kommissionspräsident Junker am 15. Juli 2014 unter dem Titel: „Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“, vorstellte.

Ein wenig erinnern derartig umfassende Ankündigungen an die Dänischen Komödien der Olsenbande aus den 70er/80er Jahren. Man hat einen großen Plan. Doch auf dem Wege kommt ganz sicher so allerhand dazwischen. Für Unterhaltung ist also gesorgt. Die großen Mächte, die Egon Olsen ohnehin immer als Widersacher seiner Pläne im Visier hatte, gibt es in Gestalt solcher Lobbyisten, wie Digital und Business Europe sowie diverse Film- und Musikindustrieversteher ohnehin und die schlafen ganz sicher nicht, wenn in Brüssels EU-Kommission die digitale Welt entdeckt wird.

Die politischen Konfliktfelder sind lange schon beackert:  Endlich, endlich, soll das Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anpasst und europäisch harmonisiert werden. Wunderbar. Und ganz sicher brauchen wir (1) mehr Datenschutz für Bürgerinnen und Bürgern, mehr Schutz vor unkontrollierbaren Geheimdiensten und einen funktionierenden Alltag der digitalen Kommunikation und Wirtschaft, der allen zugänglich und dienstbar ist. Und deshalb verteidigen wir die Netzneutralität, damit alle denselben Zugang zu Netzen haben, die längst noch nicht überall verfügbar sind. Eine gute und für alle gleich zugängliche Infrastruktur wird von Bürgerinnen und Bürger, so wie von kleinen Unternehmen, die die weltweite digitale Kommunikation schätzen und nutzen wollen, benötigt, auch auf dem platten Lande und in der abgelegensten Bergregion. > Weiterlesen

Rechtsausschuss stimmt für Vorratsdatenspeicherung

Als Koalition hat man es nicht leicht. Man will eigentlich nur Gesetzesentwürfe schnellst möglichst abstimmen lassen – man hat ja eh die Mehrheit – und dann kommt die Opposition und pocht auf Minderheitenrechte. Heute beriet unter anderem der hauptverantwortliche Ausschuss für Recht und des Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Einführung einer Höchstspeicherfrist, so wie die Vorratsdatenspeicherung jetzt heißt.  Wie nicht anders zu erwarten war, wurde dem Widerspruch der LINKEN gegen die viel zu kurzfristige Aufsetzung des Tagesordnungspunktes nicht stattgegeben. Vorher schlossen sich die Grünen diesem Widerspruch an. Es kam also doch zur Diskussion um den Gesetzentwurf, die allerdings keine neuen Argumente hervorbrachte. Noch immer konnten weder Union noch SPD erklären, warum ein derartiger Eingriff in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern überhaupt erforderlich ist. Noch immer konnten Union und SPD keinen einzigen Fall nennen, der in der Vergangenheit nicht aufgeklärt wurde, weil es keine Vorratsdatenspeicherung gab. > Weiterlesen

Koalition peitscht Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag – DIE LINKE wehrt sich

Als Opposition hat man es nicht leicht. Gestaltend tätig zu werden ist so gut wie unmöglich. Immer wieder werden Anträge und Gesetzentwürfe im Plenum und in den Ausschüssen des Bundestages von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen weggestimmt. Soweit, so normales parlamentarisches Spiel. Doch auch als Opposition hat man Rechte, die nicht einfach weggestimmt werden können. Ein Recht ist unter anderem, dass der Opposition genügend Zeit eingeräumt wird, um über Gesetzentwürfe und Anträge der Koalition zu entscheiden. Doch immer wieder überrumpeln die Koalitionsfraktionen die Oppositionsfraktionen mit kurzfristigen Aufsetzungen von (Änderungs-)Anträgen und Gesetzentwürfen. Genau das passiert nun wieder – ausgerechnet mit dem höchst umstrittenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der offiziell „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ heißt.

Was ist passiert? Heute, exakt 10.19 Uhr, bekamen die Mitglieder des für die Vorratsdatenspeicherung hauptverantwortlichen Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz offiziell die Mitteilung, dass der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung nebst eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen auf die Tagesordnung der morgigen Ausschusssitzung gesetzt wird. Also nicht einmal 24 Stunden vor der Ausschusssitzung wird den Mitgliedern des Ausschusses mitgeteilt, dass morgen die Vorratsdatenspeicherung diskutiert und beschlossen werden soll. Die Mitglieder eines der vielen mitberatenden Ausschüsse Digitale Agenda bekamen heute  9.23 Uhr diese Mitteilung für ihren Ausschuss und damit immerhin ein wenig mehr als 24 Stunden vor der nächsten Ausschusssitzung morgen 15.00 Uhr. Das muss aus Sicht von Union und SPD deshalb so schnell gehen, weil sie bereits diesen Freitag die Vorratsdatenspeicherung im Plenum des Bundestages diskutieren und beschließen wollen. Die Koalition möchte die Vorratsdatenspeicherung also noch in dieser Woche durch den Bundestag durchpeitschen. > Weiterlesen