DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —

Archiv für November 2015

Kultur und Digitaler Binnenmarkt: Erste Ergebnisse einer fortgesetzten Debatte

Der Kulturausschuss hat sich zur Digitalen Binnenmarkts-Strategie verständigt und am 12. November seine Stellungnahme verabschiedet. Wir dokumentieren an dieser Stelle den Beitrag von Martina Michels (MdE), Schattenberichterstatterin der Linksfraktion GUE/NGL.

Digitalisierung hat nicht nur die Arbeits- und Geschäftswelt, sondern die Produktion europäischer Öffentlichkeit, die Herstellung, die Übertragungswege, die Art des Austausches, das Lernen kultureller, politischer und ethischer Wertorientierungen verändert. Die gesellschaftliche und kulturelle Kommunikation entsteht auf der Basis globaler Reichweiten, großer Wissensspeicher sowie neuer Kommunikationsformen in Echtzeit. Deshalb geht es bei der Digitalen Binnenmarkt (DSM)-Strategie, die die Kommission vorgeschlagen hat, nicht allein um Technologien und wirtschaftliche Möglichkeiten, um Geschäftsmodelle, neue Arbeitsplätze und Verbraucherrechte, sondern um die Art, wie wir Lernen, zu Wissen und Weltanschauung im wahrsten Sinne des Wortes kommen, wie wir kommunale Aufgaben verwalten, regieren, Kulturaustausch und Integration bewältigen, ob wir uns diskriminierungsfrei in vielerlei Hinsicht auch im digitalen Netz verhalten. > Weiterlesen

Netzneutralität nach der EU-Verordnung: Ein Vorschlag

Am 27. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament den sogenannten Trilog-Kompromiss zur Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt gebilligt und die entsprechende Verordnung (.pdf) beschlossen. Ist die Netzneutralität damit tot? Kommt es, wie vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Höttges flux darauf angekündigt, zur Internet- Maut – der Etablierung zweiseitiger Märkte, mit denen die Anbieter von Inhalten gezwungen wären, die Netzbetreiber nicht nur für den Anschluss ans Netz zu bezahlen, sondern auch für die Nutzung der Zugangsnetze?

Nicht unbedingt oder besser: nicht zwangsläufig! Ein genauerer Blick in das Regelungswerk zeigt, dass bei strenger Auslegung zweiseitige Märkte unvereinbar sind mit der EU-Verordnung, die unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedsstaaten entfaltet und ab dem 30. April 2016 gilt. Gleiches ist für Zero-Rating-Angebote – sprich: spezifische Dienste, deren Nutzung vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert wäre – zu konstatieren. Halina Wawzyniak schlägt daher in einem Antrag für den Bundestag vor, die Entscheidung darüber, was Netzneutralität und deren Beschränkung bedeutet, nicht der Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde zu überlassen, sondern dem Gesetzgeber selbst. > Weiterlesen