DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Abschaffung des Leistungsschutzrecht – Schritt 2

Bereits hier habe ich über das Vorhaben der Abschaffung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger, kurz LSR, geschrieben.

Mittlerweile ist auch der Schritt 2 vollzogen worden. In den gestrigen Fraktionssitzungen haben sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die Fraktion DIE LINKE im Bundestag den Gesetzentwurf zur Aufhebung des LSR beschlossen.

Damit nun auch noch der Schritt 3, also die tatsächliche Aufhebung des LSR, gegangen werden kann sind zwei Dinge nötig. Zum einen muss der Gesetzentwurf im Plenum aufgesetzt werden, damit er in den Ausschüssen beraten werden kann und dann muss er zur abschließenden zweiten und dritten Lesung wieder zurück ins Plenum. Da Bündnis 90/Die Grünen beim gemeinsamen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung die Aufsetzung übernommen haben, ist nun meine Fraktion gefragt. Ich hoffe diesbezüglich recht schnell mit meiner Fraktion einen Aufsetzungstermin vereinbaren zu können. Der deutlich schwerere Schritt wird dann sein, die Koalitionsabgeordneten davon zu überzeugen, dass dieser Gesetzentwurf wichtig und richtig ist und sie deshalb zustimmen können.

Die Argumente, wie wir sie im Gesetzentwurf aufgeschrieben haben sind m.E. überzeugend. Deshalb zitiere ich sie einfach in einer kurzen Zusammenfassung: „Ziel des Leistungsschutzrechtes war es, Informationsdienstleistern im Internet, allen voran Suchmaschinenbetreibern, nur noch gegen Genehmigung, aber insbesondere gegen Bezahlung zu erlauben, dass sie Verlagsinhalte, also Pressetexte, im Internet auffindbar machen. Allerdings sind Onlineangebote der Verlage ohne Suchmaschinen und andere Informationsdienstleister im Internet gar nicht systematisch auffindbar. Ein erheblicher Anteil der Leserinnen und Leser gelangt überhaupt erst durch eine Suchmaschine auf die Verlagsseiten und damit zu den Produkten der Verlage. Gerade Suchmaschinen sind es also, die den Verlagen die Chance geben, zusätzliche Mehreinnahmen zu generieren. Es hat sich gezeigt, dass das Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger mehr Verwirrung als Klarheit stiftet. Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, was genau geschützt werden soll, und weshalb. Es geht um Pressetexte, und diese sind durch das Urheberrecht klar vor unerlaubter Nutzung geschützt. Der angebliche Schutz für verlagstypische Eigenleistungen erklärt nicht, worin dieser besteht, wenn es ausschließlich um die Anzeige von Textausschnitten durch Informationsdienstleister im Internet geht. Es ist nach wie vor unklar, ob und wie Urheberinnen und Urheber an den möglichen Einnahmen angemessen beteiligt werden sollen. Die Definition dessen, was unter den sog. Snippets zu verstehen ist und wie lang diese sein dürfen, ist nach wie vor nicht vorhanden. Zudem ist der Begriff `gewerblich`weiterhin nicht geklärt. Auf eine Evaluation kann und muss nicht gewartet werden. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war, ist und bleibt falsch. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist unnötig und schädlich. Ein Gesetz mit Rechtsunsicherheiten schadet dem Ansehen des Rechtsstaates. Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist das Gesetz aufzuheben.“

Ich will aber einen anderen Aspekt nicht unerwähnt lassen. Es hat sich nämlich noch eine weitere Vermutung bestätigt. In unserem Gesetzentwurf heißt es: „Die rechtliche Unsicherheit schadet vor allem kleinen Anbietern von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Sie können es sich nicht leisten, das Leistungsschutzrecht zu bezahlen, und sie können es sich nicht leisten, mit Hilfe von Gerichten herauszufinden, was unter `kleinsten Texteilen` zu verstehen ist. Das Ergebnis ist, dass die kleinen Anbieter ihre Angebote entweder reduzieren oder ganz einstellen. Damit wirkt das Leistungsschutzrecht zugleich innovationsfeindlich und erschwert den Wettbewerb im Bereich der Suchmaschinen.“ Tatsächlich zeigt sich nun, die VG Media gibt Google eine Gratiseinwilligung, während sie kleinere Suchmaschinen wie zum Beispiel Tersee abkassieren will. Das ist einfach nicht akzeptabel.

Das alles und noch viel mehr spricht also für die Abschaffung des Leistungsschutzrechtes. Wenn die Aufsetzung in nächster Zeit klappt und wenn die Mehrheit der Abgeordneten überzeugt werden kann, dann könnte die Aufhebung des LSR bald gelingen. Jetzt müssen nur noch die zwei „wenn“ eintreten.

Crosspost von blog.wawzyniak.de

2 Kommentare zu “Abschaffung des Leistungsschutzrecht – Schritt 2”

  1. […] Die Opposition im Bundestag, die Fraktionen der Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen, hatten schon vor den Stellungsnahmen der Sachverständigen, einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Leistungsschutzrecht beschlossen. Zum einen, weil der “angebliche Schutz für verlagstypische Eigenleistungen” weiterhin unklar blieb, aber auch weil “das Gesetz zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger mehr Verwirrung als Klarheit stiftet“, wie die Berliner Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak auf dem netzpolitischen Blog der Linkspartei schrieb. […]

  2. […] Ein entsprechender Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/3269) wurde von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE gemeinsam eingebracht. Bislang liegen zwei Stellungnahmen der insgesamt sieben eingeladenen Sachverständigen […]