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Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung

Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung
Foto von Digitale Gesellschaft, cc-by-sa

Heute vor sechs Jahren wurde die EU-Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung im EU-Parlament beschlossen. Dieses traurige Jubiläum war Anlass für den Aktionstag gegen Vorratsdatenspeicherung. In Berlin wurde dazu heute morgen ein symbolisches Spinnennetz vor dem Brandenburger Tor aufgespannt. Die Aktion war organisiert vom AK Vorrat und der Digitalen Gesellschaft e.V., unter den rund 30 Teilnehmern waren auch Mitglieder der Redaktion von Digitale Linke sowie Halina Wawzyniak, die netzpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag und MdB Steffen Bockhahn, Landesvorsitzender der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern. Einen Bericht zur Aktion gibt es bei der Digitalen Gesellschaft.

Im Folgenden dokumentieren wir das Sondervotum der LINKEN im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung im Datenschutz-Bericht der Internet-Enquete, der am Montag fertig abgestimmt wurde:

Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nach Beschwerden Tausender Bürgerinnen und Bürger aufgehoben. Die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht ist in der Folge ohne Einfluss auf die Aufklärung von Internetdelikten geblieben. Ob Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung ohne Anlass auf Vorrat gesammelt werden oder ob eine Speicherung nur gezielt im Bedarfsfall erfolgt, hat keinerlei statistisch signifikante Auswirkung auf die registrierte Anzahl von Straftaten oder die Aufklärungsquote.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kann in einer Bilanz der europäischen Anwendungen für die Jahre 2005 bis 2010 keine signifikanten Änderungen Aufklärungsquoten feststellen.302 Im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments konnte der Vertreter der EU-Kommission am 15. Juni 2011 auf Nachfrage kein Beispiel nennen, bei dem die Vorratsdatenspeicherung für die Aufklärung eines grenzüberschreitenden Delikts eine entscheidende Rolle gespielt hätte.

Gleichwohl plant die Bundesregierung eine Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung, wenn auch in eingeschränkter Form, u. a. mit dem Argument, es ginge um die Umsetzung der europäischen Richtlinie. Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt jedoch in eklatanter Weise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wonach jeder Mensch das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können, und damit Herr über seine sozialen, politischen und wissenschaftlichen Kontakte und Verbindungen ist.

Mit der Vorratsdatenspeicherung hätte der Staat durch die komplette Protokollierung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung Zugriff auf unvorstellbar viele Informationen über seine Bürgerinnen und Bürger. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ist der sanktionierte Ausdruck eines Generalverdachts gegenüber der gesamten Bevölkerung. Denn auch die Registrierung „nur“ der Verbindungsdaten erlaubt weitgehende Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation. Die Vorratsdatenspeicherung ist daher ein nicht zu rechtfertigender unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte.

Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag daher,
– keine weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen in Richtung anlassloser und verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung zu ergreifen;
– auf europäischer Ebene nicht nur die Reform der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mitzugestalten, sondern den vollständigen Verzicht auf dieses Instrument durchzusetzen.

(Vgl. hier, S. 128 (PDF))

Ein Kommentar zu “Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung”

  1. […] nicht für aktzeptabel. Im Rahmen der Enquete Internet und digitale Gesellschaft haben wir ein Sondervotum zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Darin heißt es: “Die Vorratsdatenspeicherung […]