DIGITALE LINKE
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#btada: Öffentlich oder nichtöffentlich

Gestern haben GRÜNE und LINKE – hier der Bericht auf GrünDigital – im Ausschuss Digitale Agenda (#btada) beantragt, der Ausschuss solle grundsätzlich öffentlich tagen. Ermöglicht werden sollte das durch eine Umkehrregelung zur Geschäftsordnung des Bundestages: Der Ausschuss tagt öffentlich, es sei denn eine Fraktion widerspricht, lautete der Vorschlag.

Die Entscheidung wurde mit den Stimmen der großen Koalition vertagt. Grund ist, dass insbesondere der CDU-Ausschussvorsitzende sich gegen eine solche Regelung wehrt. Er beruft sich auf § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung, nach dem Ausschüsse grundsätzlich nichtöffentlich beraten.

Ein Blick auf den Sportausschuss zeigt allerdings, dass es sich um keine in Stein gemeißelte Regelung handelt. Als sich dieser in der 17. Wahlperiode – am 25. November 2009 – konstituierte, sagte der seinerzeitige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse laut Ausschuss-Protokoll zu Beginn:

„Der Sportausschuss habe bereits in der 16. Wahlperiode regelmäßig öffentlich getagt. Im Interesse einer verbesserten Außendarstellung der Ausschussarbeit wolle er die Ausschussmitglieder ermuntern, an dieser Praxis auch in der 17. Wahlperiode festzuhalten.“ (Protokoll Nr. 17/1)

Entsprechend beschloss der Sportausschuss anschließend fraktionsübergreifend:

„die Sitzungen sollten grundsätzlich, wie bereits in der 16. Wahlperiode, öffentlich sein. Soweit einzelne Beratungsgegenstände dies nicht als opportun erscheinen ließen, würden die Obleute ggf. abweichend beschließen“ (ebd).

Geht doch, sogar unter Anstiftung des Vizepräsidenten, möchte man meinen.

Ein Kommentar zu “#btada: Öffentlich oder nichtöffentlich”

  1. […] Dieser Antrag wurde durch die Stimmen der Großen Koalition jedoch vertagt. In einem Eintrag auf Digitale Linke wies die Fraktion DIE LINKE daraufhin auf eine mögliche andere Praxis hin. Als Beispiel dient die […]