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Bundesregierung bleibt vage beim Beschäftigtendatenschutz in Sozialen Netzwerken

„War der Chef heute wieder ein Vollpfosten!“ Schnell kommt solch ein Satz aus Frust über die Lippen. Auch wenn dies ohne Frage eine Beleidigung ist, Konsequenzen musste man bisher keine fürchten, zumindest nicht dann, wenn eine solche Äußerung nur im Beisein einiger weniger Kolleginnen und Kollegen oder im Freundeskreis getätigt wird. Privat ist eben privat. Doch genauso schnell wie ein solcher Satz gesprochen ist, ist er auch getippt. Zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk. Hier beginnen die Probleme.

Denn in den meisten Fällen werden wesentlich mehr Leute einen solchen Beitrag lesen als in einem Gespräch unter Bekannten hören. Dennoch wird ein solches Posting von den Nutzerinnen und Nutzern nicht als öffentlich empfunden, sondern als privat – vorausgesetzt natürlich, dass es sich an einen eingeschränkten Personenkreis wendet. Trotz eines anderen Gefühls von Privatheit in einem sozialen Netzwerk, werden immer häufiger Kündigungen wegen Äußerungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgesprochen. Dabei waren Beleidigungen von Vorgesetzten nicht immer ein Grund, auch der Verrat von Geschäftsgeheimnissen wurde häufig herangezogen.

Oft wurden diese Kündigungen von Gerichten bestätigt. So urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm am 10.10.2012, dass auch dann keine Vertraulichkeit gegeben ist, wenn ein Posting nur einem bestimmten Freundeskreis zugänglich ist. Doch einheitlich ist die Rechtsprechung nicht. Der Verwaltungsgerichtshof München urteilte am 29.2.2012 beispielsweise in einem anderen Fall, dass ein Benutzer selbst dann, wenn er über seinen privaten Facebook-Account eine Äußerung verbreitet, damit rechnen darf, dass diese vertraulich behandelt wird.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt also die Unsicherheit, was in einem Sozialen Netzwerk gepostet werden darf und was besser nicht. Es wäre dringend an der Zeit, dass hier verbindliche Regeln geschaffen werden, um Rechtssicherheit herzustellen. Und es ist an der Zeit, Regeln zu finden, die der Lebenswelt von Nutzerinnen und Nutzern in sozialen Netzwerken entspricht. Also eben nicht jedes Posting, nur weil es hundert Freundinnen und Freunde lesen können, gleich als öffentlich abzustempeln.

Darum haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Die Antworten (BT-Drs. 18/161) sind leider nichtssagend. Offenkundig ist sich die Bundesregierung des Problems nicht bewusst und gibt vage Antworten, um das zu kaschieren. Vielleicht sind die unbefriedigenden Antworten aber auch dem Umstand geschuldet, dass noch die geschäftsführende schwarz-gelbe Bundesregierung auf die Kleine Anfrage antwortete. Vielleicht hat die Große Koalition ja konkretere Antworten auf unsere Fragen. Wir werden Anfang nächsten Jahres die Kleine Anfrage in aktualisierter Form an die neue Bundesregierung noch einmal einreichen. Dann können wir gespannt sein, ob die Große Koalition sich dieser Frage annehmen will oder ob auch sie lieber nichts unternimmt.

 

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