Gestern hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) per Pressemitteilung bekanntgegeben, das vom Bundestag veranstaltete Parlamentsfernsehen sende im „rechtfreien Raum“. Das TV-Angebot des Bundestages sei als Rundfunk zu bewerten und könne auf Basis der Regelungen des geltenden Rundfunkstaatsvertrags keine Zulassung erhalten, heißt es in der Mitteilung des seit dem 1. Januar 2011 amtierenden ZAK-Vorsitzenden Thomas Fuchs, in Personalunion zugleich Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM): > Weiterlesen