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CDU will Privatkopie auf 10 Kopien beschränken und wirksame Sanktionsmechanismen etablieren

Die neue Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien im Bundestag, Monika Grütters (CDU), hat sich in einem Interview in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift promedia (1/2010) zu zentralen Aufgaben der Kulturpolitik in dieser Legislaturperiode geäußert. Im Vordergrund der Ausschussarbeit wird demnach die Wahrung des Urheberrechts im Netz stehen. Nach Vorstellungen der CDU-Kulturpolitikerin soll die Privatkopie auf 10 Kopien für den engeren Familienkreis und den Privatgebrauch beschränkt werden, Verstöße dagegen gleichsam mit wirksamen Sanktionsmechanismen geahndet werden: 

„Die Privatkopie soll zulässig bleiben, wenn man nachweisen kann, dass Kopien für den engeren Familienkreis und Privatgebrauch gemacht werden. Deshalb dürfen 10 Kopien nicht überschritten werden. Es darf aber natürlich nicht von rechtswidrig erstellten Leistungen kopiert werden, sonst verlängert man eine Unrechtskette. Wir müssen die Definition ‚Privatkopie’ präzisieren und wirksamere Mechanismen für die Sanktionierung etablieren. Das funktioniert meines Erachtens noch nicht richtig. Bei solchen Problemen ist es wichtig, von anderen Ländern zu lernen, aber auch andere internationale Akteure für den Wert geistigen Eigentums stärker zu sensibilisieren. Wenn wir dieses Recht jedoch national nicht schützen, sind wir international nicht glaubwürdig.“

Interessant an diesen Äußerungen ist, was Grütters nicht sagt: Eine Beschränkung der Anzahl von Kopien ist nur mittels Digital-Rights-Management (DRM) durchführbar. Die Privatkopieschranke ( § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG) darüber hinaus auf den engeren Familienkreis zu begrenzen, wäre technisch zwar möglich, doch nur mit erheblichem Aufwand (Authentifizierung und Registrierung aller Abspielgeräte) oder beträchtlicher Beschränkung in der Nutzungsfreiheit (Authentifizierung auf ein Abspielgerät). An letzteres ist aber, wie die Erwähnung von wirksamen Sanktionsmechanismen im gleichen Atemzug zeigt, offenbar nicht gedacht. Hier will Frau Grütters von anderen Ländern lernen. Demnach schwebt ihr so etwas wie eine Kombination aus DRM (10 Kopien) und Netzsperren à la Frankreich oder Großbritannien bei rechtswidrig erstellten und außerhalb des Familienkreis verbreiteten Kopien vor.

Inwieweit diese Position mit der FDP abgesprochen ist, wird nicht mitgeteilt. Eingeräumt wird durchaus, dass innerhalb der Koalition Differenzen in Sachen Netzpolitik bestehen:

„In einigen Bereichen gibt es auch Differenzen zwischen uns und unserem Koalitionspartner der FDP. Beispiel Internet: größtmögliche Freiheit bei der FDP, während für die CDU das Internet kein rechtsfreier Raum sein kann.“

Auch findet sich im Interview eine klare Absage an die Kulturflatrate, indes vermengt mit einem ganz anderen Thema – der Absicherung der sozialen Lage von Kreativen:

„Und um die soziale Lage der Künstler angemessen abzusichern, ist es uns wichtig, keine Kulturflatrate einzuführen, sondern eine angemessene Vergütung einer originären Leistung möglich zu machen.“

Was das eine mit dem anderen zu tun hat, erklärt Frau Grütters nicht. Auch macht sie keine Vorschläge, wie die soziale Lage der Kreativen abgesichert werden soll. Letzteres aber war bei der CDU auch bislang schon immer nur ein Thema in Sonntagsreden …

3 Kommentare zu “CDU will Privatkopie auf 10 Kopien beschränken und wirksame Sanktionsmechanismen etablieren”

  1. Momo sagt:

    Irgendwie würde mich mal interessieren, was die Kreativen dazu sagen würden…

  2. […] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Mainboarder, Mainboarder erwähnt. Mainboarder sagte: Mainboarder: Wird das Urheberrecht derzeit ausgehöhlt? http://j.mp/6cKmrk […]

  3. […] werden, Verstöße dagegen gleichsam mit wirksamen Sanktionsmechanismen geahndet werden. Artikel komplett lesen Bookmarken […]