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	<title>Kommentare für DIGITALE LINKE</title>
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	<description>-- Politik in der digitalen Welt! --</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 11:53:33 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Zeitplan für ACTA im EP klar &#8211; LINKE schreibt an de Gucht und unterstützt Proteste [Update] von Wissenstransfer in Entwicklungsländer ermöglichen – Internetfreiheit wahren – ACTA stoppen! &#171; DIGITALE LINKE</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/zeitplan-fur-acta-im-ep-klar-linke-schreibt-an-de-gucht-und-unterstutzt-proteste/comment-page-1/#comment-2498</link>
		<dc:creator>Wissenstransfer in Entwicklungsländer ermöglichen – Internetfreiheit wahren – ACTA stoppen! &#171; DIGITALE LINKE</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 11:53:33 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Medienordnung schaffen  Positionspapier des Parteivorstandes                                &#171; Zeitplan für ACTA im EP klar &#8211; LINKE schreibt an de Gucht und unterstützt Proteste [Update]  [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Medienordnung schaffen  Positionspapier des Parteivorstandes                                &laquo; Zeitplan für ACTA im EP klar &#8211; LINKE schreibt an de Gucht und unterstützt Proteste [Update]  [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Aktionstag gegen ACTA am 11.02.2012 von Zeitplan für ACTA im EP klar &#8211; LINKE schreibt an de Gucht und unterstützt Proteste &#171; DIGITALE LINKE</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/aktionstag-gegen-acta-am-11-02-2012/comment-page-1/#comment-2497</link>
		<dc:creator>Zeitplan für ACTA im EP klar &#8211; LINKE schreibt an de Gucht und unterstützt Proteste &#171; DIGITALE LINKE</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 14:17:02 +0000</pubDate>
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		<description>[...] vielen Städten wird für den kommenden Samstag, 11.2., zu Protesten gegen ACTA aufgerufen. Einen Überblick über Orte und Zeiten gibts hier.  Unter anderem zur sicherlich [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] vielen Städten wird für den kommenden Samstag, 11.2., zu Protesten gegen ACTA aufgerufen. Einen Überblick über Orte und Zeiten gibts hier.  Unter anderem zur sicherlich [...]</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie von Nachrichtenüberblick 04.02.2012 (incl. Stefans Steuern) &#124; xxl-killababe berlin wordblog</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/bundesregierung-veroffentlicht-warnhinweis-studie/comment-page-1/#comment-2494</link>
		<dc:creator>Nachrichtenüberblick 04.02.2012 (incl. Stefans Steuern) &#124; xxl-killababe berlin wordblog</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 20:23:10 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Linke: Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Linke: Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrrechtsverletzungen [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Minhardt: DJV kungelt von Niedermeyer</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/minhardt-djv-kungelt/comment-page-1/#comment-2491</link>
		<dc:creator>Niedermeyer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 21:58:42 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist bemerkenswert wie Pöppelmann die Frage, ob es einen direkten oder nur einen zufälligen, zeitlichen Zusammenhang zwischen der grundsätzlichen Zustimmung des DJV zu einem Leistungsschutzrecht und der Unterzeichnung der Vergütungsregeln gab, in das Zentrum der Diskussion rückt. Es spielt doch keine Rolle ob Minhardt den Zusammenhang logisch herstellt oder sogar kennt, es geht doch nur darum, ob ein Journalistenverband einem Leistungsschutzrecht überhaupt zustimmen kann.

Die Aufgabe des DJV ist doch die Stärkung seiner Mitglieder und dabei besonders der Freien. Da diese aber häufig alle ihre Rechte notgedrungen via Total Buyout an die Verleger abgetreten haben, sind sie ja auch von möglichen Erträgen aus dem Leistungsschutzrecht ausgeschlossen.

Das Leistungsschutzrecht dient also nur der Verbesserung der Einnahmen der Verleger und dem Erhalt überholter Geschäftsmodelle. In der Slowakei haben die Verleger das Problem ganz einfach selbst gelöst. Dort kann man News im Web gratis lesen und für alle anderen Artikel benötigt man ein Abo zu 2,90 im Monat. Wohlgemerkt ein Abo und man kann alle Zeitungen im Web einen Monat lang lesen.

Niemand hat je von den Verlegern gefordert, dass sie alle ihre Inhalte kostenlos ins Web stellen sollen und dann jammern müssen, dass sie im Web die Umsatzverluste von Print nicht kompensieren können.

Da ist es ja schon peinlich, dass Verlage bei Politik und DJV um Unterstützung betteln gehen müssen. Liebe Verleger: entwickelt ein funktionierendes Geschäftsmodell und lasst den Markt, auf den ihr ja sonst immer schwört, entscheiden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist bemerkenswert wie Pöppelmann die Frage, ob es einen direkten oder nur einen zufälligen, zeitlichen Zusammenhang zwischen der grundsätzlichen Zustimmung des DJV zu einem Leistungsschutzrecht und der Unterzeichnung der Vergütungsregeln gab, in das Zentrum der Diskussion rückt. Es spielt doch keine Rolle ob Minhardt den Zusammenhang logisch herstellt oder sogar kennt, es geht doch nur darum, ob ein Journalistenverband einem Leistungsschutzrecht überhaupt zustimmen kann.</p>
<p>Die Aufgabe des DJV ist doch die Stärkung seiner Mitglieder und dabei besonders der Freien. Da diese aber häufig alle ihre Rechte notgedrungen via Total Buyout an die Verleger abgetreten haben, sind sie ja auch von möglichen Erträgen aus dem Leistungsschutzrecht ausgeschlossen.</p>
<p>Das Leistungsschutzrecht dient also nur der Verbesserung der Einnahmen der Verleger und dem Erhalt überholter Geschäftsmodelle. In der Slowakei haben die Verleger das Problem ganz einfach selbst gelöst. Dort kann man News im Web gratis lesen und für alle anderen Artikel benötigt man ein Abo zu 2,90 im Monat. Wohlgemerkt ein Abo und man kann alle Zeitungen im Web einen Monat lang lesen.</p>
<p>Niemand hat je von den Verlegern gefordert, dass sie alle ihre Inhalte kostenlos ins Web stellen sollen und dann jammern müssen, dass sie im Web die Umsatzverluste von Print nicht kompensieren können.</p>
<p>Da ist es ja schon peinlich, dass Verlage bei Politik und DJV um Unterstützung betteln gehen müssen. Liebe Verleger: entwickelt ein funktionierendes Geschäftsmodell und lasst den Markt, auf den ihr ja sonst immer schwört, entscheiden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu LINKE gegen Abmahnwahn von Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie &#171; DIGITALE LINKE</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/linke-gegen-abmahnwahn/comment-page-1/#comment-2490</link>
		<dc:creator>Bundesregierung veröffentlicht Warnhinweis-Studie &#171; DIGITALE LINKE</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 17:27:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=3639#comment-2490</guid>
		<description>[...] dem Tisch, wie man eine Deckelung der Abmahnkosten wirksam durchsetzen konnte. Nicht zuletzt ein Gesetzentwurf der [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] dem Tisch, wie man eine Deckelung der Abmahnkosten wirksam durchsetzen konnte. Nicht zuletzt ein Gesetzentwurf der [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Aktionstag gegen ACTA am 11.02.2012 von Anonymous</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/aktionstag-gegen-acta-am-11-02-2012/comment-page-1/#comment-2481</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 04:47:41 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Aufgelesen und kommentiert 2012-02-01...&lt;/strong&gt;

BAGW-Chef Thomas Specht: &quot;Wir hoffen, daß es diesen Winter ohne Tote abgeht&quot; Jobwunder der Billiglöhner Dezember-Einzelhandelsumsätze um minus 1,4 Prozent eingebrochen Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP): Peer Steinbrücks korrumpierte Hinterlas...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aufgelesen und kommentiert 2012-02-01&#8230;</strong></p>
<p>BAGW-Chef Thomas Specht: &#8220;Wir hoffen, daß es diesen Winter ohne Tote abgeht&#8221; Jobwunder der Billiglöhner Dezember-Einzelhandelsumsätze um minus 1,4 Prozent eingebrochen Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP): Peer Steinbrücks korrumpierte Hinterlas&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Keeses SOPA von Ulrike Beudgen</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/keeses-sopa/comment-page-1/#comment-2475</link>
		<dc:creator>Ulrike Beudgen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 00:33:51 +0000</pubDate>
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		<description>Interessanter Artikel ... leider habt ihr nicht den ebenso interessanten und aktuellen Beitrag http://blog.die-linke.de/digitalelinke/acta-geht-uber-geltendes-europaisches-recht-hinaus/ weitergeführt ... es wird jetzt offensichtlich wieder neu aufgelegt ...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interessanter Artikel &#8230; leider habt ihr nicht den ebenso interessanten und aktuellen Beitrag <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/acta-geht-uber-geltendes-europaisches-recht-hinaus/" rel="nofollow">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/acta-geht-uber-geltendes-europaisches-recht-hinaus/</a> weitergeführt &#8230; es wird jetzt offensichtlich wieder neu aufgelegt &#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Schultrojaner: die politische Seite von Einsatz des Schultrojaners kann nicht erzwungen werden &#171; DIGITALE LINKE</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/schultrojaner-die-politische-seite/comment-page-1/#comment-2464</link>
		<dc:creator>Einsatz des Schultrojaners kann nicht erzwungen werden &#171; DIGITALE LINKE</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 21:50:40 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Lehr- und Lernmaterialen auf Schulcomputern erschnüffelt werden. Wir haben darüber hier und hier berichtet. Jetzt scheint es eine neue Umdrehung in der Debatte zu geben. So können in [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Lehr- und Lernmaterialen auf Schulcomputern erschnüffelt werden. Wir haben darüber hier und hier berichtet. Jetzt scheint es eine neue Umdrehung in der Debatte zu geben. So können in [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Linker Gesetzentwurf: Dateien gebraucht weiterverkaufen von Telemedicus</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/zweite-chance-fur-peter-tauber/comment-page-1/#comment-2463</link>
		<dc:creator>Telemedicus</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 17:07:25 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Linkspartei will Weiterverkauf gebrauchter Dateien ermöglichen...&lt;/strong&gt;

Die Linkspartei hat angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur &quot;Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare&quot; einzubringen. Es soll möglich werden, gekaufte E-Books oder MP3s weiterzuverkaufen. Das Gesetz soll entsprechende We...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Linkspartei will Weiterverkauf gebrauchter Dateien ermöglichen&#8230;</strong></p>
<p>Die Linkspartei hat angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur &#8220;Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare&#8221; einzubringen. Es soll möglich werden, gekaufte E-Books oder MP3s weiterzuverkaufen. Das Gesetz soll entsprechende We&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Einsatz des Schultrojaners kann nicht erzwungen werden von Sebastian Koch</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/einsatz-des-schultrojaners-kann-nicht-erzwungen-werden/comment-page-1/#comment-2462</link>
		<dc:creator>Sebastian Koch</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 08:33:19 +0000</pubDate>
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		<description>Die rechtliche Situation sollte in den anderen Ländern die gleiche sein. Schließlich haben die Länder das Vertragswerk gemeinsam unterschrieben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die rechtliche Situation sollte in den anderen Ländern die gleiche sein. Schließlich haben die Länder das Vertragswerk gemeinsam unterschrieben.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Einsatz des Schultrojaners kann nicht erzwungen werden von Dimi</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/einsatz-des-schultrojaners-kann-nicht-erzwungen-werden/comment-page-1/#comment-2461</link>
		<dc:creator>Dimi</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 07:16:08 +0000</pubDate>
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		<description>Interessant wäre auch die Situation in anderen Ländern. Ist da die rechtliche Situation auch so, dass der Schulträger nicht zur Umsetzung verpflichtet werden kann?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interessant wäre auch die Situation in anderen Ländern. Ist da die rechtliche Situation auch so, dass der Schulträger nicht zur Umsetzung verpflichtet werden kann?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Einsatz des Schultrojaners kann nicht erzwungen werden von Infobib &#187; Schultrojaner: Schlupfloch für Schulen</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/einsatz-des-schultrojaners-kann-nicht-erzwungen-werden/comment-page-1/#comment-2460</link>
		<dc:creator>Infobib &#187; Schultrojaner: Schlupfloch für Schulen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 18:09:46 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Koch schreibt im Blog der Digitalen Linken, dass der Einsatz des Schultrojaners nicht erzwungen werden darf: So können in Niedersachsen die einzelnen Schulen nicht gezwungen werden, die nach §6.4 des [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Koch schreibt im Blog der Digitalen Linken, dass der Einsatz des Schultrojaners nicht erzwungen werden darf: So können in Niedersachsen die einzelnen Schulen nicht gezwungen werden, die nach §6.4 des [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Schultrojaner: die urheberrechtliche Seite von Einsatz des Schultrojaners kann nicht erzwungen werden &#171; DIGITALE LINKE</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/schultrojaner-die-urheberrechtliche-seite/comment-page-1/#comment-2458</link>
		<dc:creator>Einsatz des Schultrojaners kann nicht erzwungen werden &#171; DIGITALE LINKE</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 10:55:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=3963#comment-2458</guid>
		<description>[...] geschützter Lehr- und Lernmaterialen auf Schulcomputern erschnüffelt werden. Wir haben darüber hier und hier berichtet. Jetzt scheint es eine neue Umdrehung in der Debatte zu geben. So können in [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] geschützter Lehr- und Lernmaterialen auf Schulcomputern erschnüffelt werden. Wir haben darüber hier und hier berichtet. Jetzt scheint es eine neue Umdrehung in der Debatte zu geben. So können in [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Minhardt: DJV kungelt von Thomas S. Meyer</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/minhardt-djv-kungelt/comment-page-1/#comment-2457</link>
		<dc:creator>Thomas S. Meyer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 10:07:45 +0000</pubDate>
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		<description>Interessanter Stil, der hier von einem DJV-Funktionär auch gegenüber einem leistungsschutzkritischen Kollegen aus dem DJV-Landesverband Brandenburg zu Tage tritt.

Faktisch hat der DJV in § 9 Abs. 8 der mit den Verlegern ausgehandelten gemeinsamen Vergütungsregeln (http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Tipps_und_Infos_fuer_Freie_NEU/Gem-Vergütungsregeln-endg.pdf) ein seinerzeit wie heute nicht existentes Leistungsschutzrecht der Verlage anerkannt. 

So viel sollte man schon bereit sein zuzugestehen, oder?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interessanter Stil, der hier von einem DJV-Funktionär auch gegenüber einem leistungsschutzkritischen Kollegen aus dem DJV-Landesverband Brandenburg zu Tage tritt.</p>
<p>Faktisch hat der DJV in § 9 Abs. 8 der mit den Verlegern ausgehandelten gemeinsamen Vergütungsregeln (<a href="http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Tipps_und_Infos_fuer_Freie_NEU/Gem-Vergütungsregeln-endg.pdf" rel="nofollow">http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Tipps_und_Infos_fuer_Freie_NEU/Gem-Vergütungsregeln-endg.pdf</a>) ein seinerzeit wie heute nicht existentes Leistungsschutzrecht der Verlage anerkannt. </p>
<p>So viel sollte man schon bereit sein zuzugestehen, oder?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Minhardt: DJV kungelt von Benno H.Pöppelmann</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/minhardt-djv-kungelt/comment-page-1/#comment-2456</link>
		<dc:creator>Benno H.Pöppelmann</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 18:11:10 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Warum stimmte der Deutsche Journalistenverband 2010 der Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu?&quot;, fragt Ilja Braun und schwadroniert über angebliche Kungeleien des DJV. Ist das der Stil der Politik der digitalen Linken in der digitalen Welt? Arme Linke, arme digitale Welt.  Was ist dran an dem faktenfreien Gerede von Herrn Braun:  Er behauptet, 2010 habe der DJV der Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zugestimmt. Eine solche Erklärung des DJV, insbesondere die einer bedingungslosen Zustimmung, gibt es nicht in 2010. Auch nicht im Jahr 2009 oder im Jahr 2011. Es gibt stattdessen die Forderung des DJV, dass ein Leistungsschutzrecht der Verlage das Urheberrecht der Journalistinnen und Journalisten nicht einschränken darf, sie an den erwarteten Einnahmen aus einem Leistungsschutzrecht zu beteiligen sind und sie nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden dürfen. Herr Braun behauptet desweiteren, die Zustimmung des DJV zum Verlegerleistungsschutzrecht sei von den Verlegern mit den Vergütungsregeln erkauft worden, &quot;nachdem die Verleger in Sachen Vergütungsregeln jahrelang jedes Entgegenkommen verweigert hatten&quot;. Es ist nicht so, dass er es nicht besser wüßte, aber schöner ist es offensichtlich für Herrn Braun, sich im Bashing zu üben. Das ist auch leichter, als sich inhaltlich auseinanderzusetzen. Etwa über die Frage der Angemessenheit der Vergütungsregeln. Im Rest seines merkwürdigen Beitrags geht Herr Braun seinen Vermutungen nach, die er mit Tatsachen ebenfalls nicht unterlegt. Und dann zitiert er noch Herrn Minhardt und stellt dessen Schwafelei als Tatsache dar. Er müsste aber doch merken, dass auch Herr Minhardt nur Vermutungen äußert. Aber auch hier geht es Herrn Braun wohl nicht um Fakten, sondern augenscheinlich darum, Meinungsmache zu betreiben. Herr Minhardt kann sich allerdings nicht darauf berufen, er könne die Sachlage nicht beurteilen. Denn er war bei allen entscheidenden Sitzungen dabei und kennt auch alle relevanten Unterlagen.Die Frage von Herrn Braun, ob Herr Minhardt lügt, scheint mir deswegen von ihm nicht ganz unberechtigt gestellt zu sein.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Warum stimmte der Deutsche Journalistenverband 2010 der Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zu?&#8221;, fragt Ilja Braun und schwadroniert über angebliche Kungeleien des DJV. Ist das der Stil der Politik der digitalen Linken in der digitalen Welt? Arme Linke, arme digitale Welt.  Was ist dran an dem faktenfreien Gerede von Herrn Braun:  Er behauptet, 2010 habe der DJV der Forderung nach einem Presseverleger-Leistungsschutzrecht zugestimmt. Eine solche Erklärung des DJV, insbesondere die einer bedingungslosen Zustimmung, gibt es nicht in 2010. Auch nicht im Jahr 2009 oder im Jahr 2011. Es gibt stattdessen die Forderung des DJV, dass ein Leistungsschutzrecht der Verlage das Urheberrecht der Journalistinnen und Journalisten nicht einschränken darf, sie an den erwarteten Einnahmen aus einem Leistungsschutzrecht zu beteiligen sind und sie nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden dürfen. Herr Braun behauptet desweiteren, die Zustimmung des DJV zum Verlegerleistungsschutzrecht sei von den Verlegern mit den Vergütungsregeln erkauft worden, &#8220;nachdem die Verleger in Sachen Vergütungsregeln jahrelang jedes Entgegenkommen verweigert hatten&#8221;. Es ist nicht so, dass er es nicht besser wüßte, aber schöner ist es offensichtlich für Herrn Braun, sich im Bashing zu üben. Das ist auch leichter, als sich inhaltlich auseinanderzusetzen. Etwa über die Frage der Angemessenheit der Vergütungsregeln. Im Rest seines merkwürdigen Beitrags geht Herr Braun seinen Vermutungen nach, die er mit Tatsachen ebenfalls nicht unterlegt. Und dann zitiert er noch Herrn Minhardt und stellt dessen Schwafelei als Tatsache dar. Er müsste aber doch merken, dass auch Herr Minhardt nur Vermutungen äußert. Aber auch hier geht es Herrn Braun wohl nicht um Fakten, sondern augenscheinlich darum, Meinungsmache zu betreiben. Herr Minhardt kann sich allerdings nicht darauf berufen, er könne die Sachlage nicht beurteilen. Denn er war bei allen entscheidenden Sitzungen dabei und kennt auch alle relevanten Unterlagen.Die Frage von Herrn Braun, ob Herr Minhardt lügt, scheint mir deswegen von ihm nicht ganz unberechtigt gestellt zu sein.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu DIE LINKE: Netzpolitische Positionen im Parteiprogramm von &#8220;Die Tür ins Freie&#8221; &#8211; Lukrezia Jochimsen über Kultur und Netz &#171; DIGITALE LINKE</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/die-linke-netzpolitische-positionen-im-parteiprogramm/comment-page-1/#comment-2442</link>
		<dc:creator>&#8220;Die Tür ins Freie&#8221; &#8211; Lukrezia Jochimsen über Kultur und Netz &#171; DIGITALE LINKE</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 11:34:10 +0000</pubDate>
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		<description>[...] ihrem Beitrag (pdf) bezieht sich Jochimsen auf das kürzlich beschlossene Parteiprogramm der LINKEN, das die Potenziale des Netzes für Gegenöffentlichkeiten, für Selbstorganisation und für [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] ihrem Beitrag (pdf) bezieht sich Jochimsen auf das kürzlich beschlossene Parteiprogramm der LINKEN, das die Potenziale des Netzes für Gegenöffentlichkeiten, für Selbstorganisation und für [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Zum Fest der Liebe wünscht sich die Musikindustrie endlich Online-Überwachung – schwarz-gelbe Weihnachtsmänner würden gern liefern von Froschs Blog &#187; Blog Archive &#187; Im Netz aufgefischt #39</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/zum-fest-der-liebe-wunscht-sich-die-musikindustrie-endlich-online-uberwachung/comment-page-1/#comment-2415</link>
		<dc:creator>Froschs Blog &#187; Blog Archive &#187; Im Netz aufgefischt #39</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 13:13:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=4224#comment-2415</guid>
		<description>[...] Digitale Linke: Zum Fest der Liebe wünscht sich die Musikindustrie endlich Online-Überwachung – schwarz-gelbe We... (via [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Digitale Linke: Zum Fest der Liebe wünscht sich die Musikindustrie endlich Online-Überwachung – schwarz-gelbe We&#8230; (via [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Enquete-Kommission: Zwischenbericht Urheberrecht von Achim</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/enquete-kommission-zwischenbericht-urheberrecht/comment-page-1/#comment-2412</link>
		<dc:creator>Achim</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 22:34:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=4168#comment-2412</guid>
		<description>@Jörg: &quot;Steht irgendwo hier eine Verkürzung der Schutzfristen auf maximal zehn Jahre nach Veröffentlichung zur Debatte? Nein.&quot;

Hm, zur Debatte steht genau hier, auf dieser Seite, eine Verkürzung sogar auf nur fünf Jahre nach Veröffentlichung. 

&quot;Zwischen 70 Jahren nach Tod des Urhebers und 10 jahre nach Veröffentlichung liegen im Zweifel (nehmen wir das Werk einer 20-Jährigen, die das Glück hat, 90 zu werden) 130 jahre.&quot; 

Und wenn die 20-Jährige Pech hat und mit 25 Jahren berufsunfähig wird? Dann sind es genau 0 Jahre und 0 Euro von einer Versicherung. 

&quot;Da ist ordentlich Spielraum für eine Schutzfristverkürzung, die Verwertern und Enkeln Privilegien nimmt, ohne Urheber direkt zu schwächen.&quot;

Für &quot;Verwerter&quot;, wer auch immer genau damit gemeint sein sollte, gelten nicht die Schutzfristen des Urheberrechts. Da gilt das Leistungschutzrecht und/oder eventuell eingeräumte Nutzungsrechte. 

&quot;Auch unterlaufen die Verlage die (zu) langen Schutzfristen nur zu ihrem eigenen Vorteil, sie eignen sich diese per Buy Out quasi an. Zum Nachteil von Urhebern und Nutzern.&quot;

Die Verlage versuchen sie zu unterlaufen, um genau zu bleiben. Und wenn es keine langen Schutzfristen mehr gibt, brauchen die Verlage noch nicht mal mehr es mit Tricks und Marktmacht zu versuchen, die Werke fallen ihnen kostenlos in den Schoß und kein Gericht kann dagegen etwas unternehmen. 

&quot;Schutzfristen betreffen aktuell Vergütungsansprüche, Persönlichkeitsrechte und Ausschließlichkeitsrechte. Hier könnte eine Ausdifferenzierung stattfinden, die Ausschlielichkeitsrechte ...&quot;

Nein, so nicht. Die Schutzfristen betreffen direkt die Werke und sind an die Personen der Urheber gebunden und kann nicht übertragen werden und wird  deshalb Persönlichkeitsrecht genannt. Vergütungsansprüche sind direkt an die Urheber gebunden und es gibt keine Schutzfristen dafür. 

Was genau meinst du mit Ausschließlichkeitsrechten? Die ausschließliche, oder auch &quot;exclusive&quot;, Übertragung von Nutzungsrechten an einen einzigen Nutzer für einen unbestimmten Zeitraum? Das fällt unter Buy-Out und da sind wir uns ja, so wie es aussieht, grundsätzlich einig. 

Ein Abbau der Schutzfristen für Urheber bedingt automatisch auch immer eine Stärkung der Verlage gegenüber den Urhebern, selbst wenn es gar keinen Leistungsschutz mehr geben würde. Über was sollte ein Urheber mit einem Verlag verhandeln, wenn er praktisch nichts mehr an Nutzungsrechten anzubieten hat? Und warum darf man als Urheber nicht entscheiden, ob sein Werk, womöglich verfälschend, von wem wie verbreitet wird? Wenn ich nicht will, dass es von der NPD, oder meinetwegen auch von einer anderen Partei, Verein oder Firma, genutzt wird, warum sollte ich als Urheber darüber nicht mehr selbst entscheiden dürfen? Die Glaubwürdigkeit eines Autors, seiner Werke, seiner Intention, seines Stils, würden darunter leiden, wären praktisch nicht mehr vorhanden. 

Ich räume ja ein, dass es bzgl. der Verträge, und dies betrifft eben auch wissenschaftliche Verlage, Diskussionsbedarf und eventuell Handlungsbedarf gibt. (siehe unten) Es ist aber nicht so, dass dies allein durch das geltende UrhG verursacht wird, sondern wiederum durch Vertragsrecht und Marktmacht. 

Museen haben ihre Bestände über Jahrzehnte oder länger i.d.R. zusammen gekauft, bzw. sind im Laufe der Jahrhunderte aus privaten Sammlungen des Adels in den Staatsbesitz übergegangen. Und oft genug ist es dabei auch nicht korrekt zugegangen (Beutekunst, Enteignungen). Komplett oder Vollständigkeit ist die große Ausnahme.
Goethe hatte eine staatliche Anstellung und bekam obendrauf von Gönnern noch ein Salär. Deshalb ist er ja von Frankfurt nach Weimar gezogen. Kafkas Werke dagegen waren von Anfang an und dann bis 1994 vom Urheberrecht geschützt. Hegel hatte anfangs große finanzielle Probleme, so lange bis er Univertätsanstellungen gefunden hatte. Erst dann entstanden seine großen Werke und man findet sie eben in den Bibliotheken von Heidelberg und Berlin, die allerdings bis vor wenigen Jahrzehnten nicht der Öffentlichkeit zugänglich waren. Um vor über 100 Jahren Bücher lesen zu können, musste man nicht nur lesen gelernt haben, sondern sich auch Bücher leisten können. Andere Kunstwerke bekam die Öffentlichkeit gar nicht zu Gesicht, es sei denn sie sollten der Machterhaltung dienen, wie die allermeisten Denkmäler und Gebäude. 

Sammlungen von Fotografien mit unbekannten Urhebern können trotzdem ausgestellt und zugänglich gemacht werden, das ist kein Problem. Es wird nur selten gemacht, weil dazu die Attraktivität fürs Publikum fehlt. Nur Namen, dazu möglichst große, garantieren Besucher. Zudem kann man sie keinem Gesamtwerk zuordnen. 
Man darf diese Fotos allerdings nicht ohne Einwilligung des Urhebers kommerziell verwerten. Wo ist also das Problem? 

Das Argument mit dem Bericht der Enquetekommision kann ich überhaupt nicht gelten lassen. Zum einen ist es irrelevant, wenn in einem 121 seitigen Bericht, der erst am Montag erschienen ist, irgendwo darin auf das Hindernis mit internationalen Verträgen hingewiesen wird, während Parteien und Interessenverbände in ihren Verlautbarungen,Anträgen und Forderungen so tun, als ob es sie gar nicht geben würde. 
Zum anderen kommt die Kommission gerade in diesem Bericht zu dem Schluss, dass eine Verkürzung der Schutzfristen gar nicht nötig sei. 

Wie bitte? Konservativ? Das Urheberrecht ist erst gerade (2003 und 2007) gerade hinsichtlich einer angemessenen Vergütung der Urheber reformiert worden. Bevor dies überhaupt richtig greifen kann, soll es schon wieder zum Schaden der Urheber verändert werden?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Jörg: &#8220;Steht irgendwo hier eine Verkürzung der Schutzfristen auf maximal zehn Jahre nach Veröffentlichung zur Debatte? Nein.&#8221;</p>
<p>Hm, zur Debatte steht genau hier, auf dieser Seite, eine Verkürzung sogar auf nur fünf Jahre nach Veröffentlichung. </p>
<p>&#8220;Zwischen 70 Jahren nach Tod des Urhebers und 10 jahre nach Veröffentlichung liegen im Zweifel (nehmen wir das Werk einer 20-Jährigen, die das Glück hat, 90 zu werden) 130 jahre.&#8221; </p>
<p>Und wenn die 20-Jährige Pech hat und mit 25 Jahren berufsunfähig wird? Dann sind es genau 0 Jahre und 0 Euro von einer Versicherung. </p>
<p>&#8220;Da ist ordentlich Spielraum für eine Schutzfristverkürzung, die Verwertern und Enkeln Privilegien nimmt, ohne Urheber direkt zu schwächen.&#8221;</p>
<p>Für &#8220;Verwerter&#8221;, wer auch immer genau damit gemeint sein sollte, gelten nicht die Schutzfristen des Urheberrechts. Da gilt das Leistungschutzrecht und/oder eventuell eingeräumte Nutzungsrechte. </p>
<p>&#8220;Auch unterlaufen die Verlage die (zu) langen Schutzfristen nur zu ihrem eigenen Vorteil, sie eignen sich diese per Buy Out quasi an. Zum Nachteil von Urhebern und Nutzern.&#8221;</p>
<p>Die Verlage versuchen sie zu unterlaufen, um genau zu bleiben. Und wenn es keine langen Schutzfristen mehr gibt, brauchen die Verlage noch nicht mal mehr es mit Tricks und Marktmacht zu versuchen, die Werke fallen ihnen kostenlos in den Schoß und kein Gericht kann dagegen etwas unternehmen. </p>
<p>&#8220;Schutzfristen betreffen aktuell Vergütungsansprüche, Persönlichkeitsrechte und Ausschließlichkeitsrechte. Hier könnte eine Ausdifferenzierung stattfinden, die Ausschlielichkeitsrechte &#8230;&#8221;</p>
<p>Nein, so nicht. Die Schutzfristen betreffen direkt die Werke und sind an die Personen der Urheber gebunden und kann nicht übertragen werden und wird  deshalb Persönlichkeitsrecht genannt. Vergütungsansprüche sind direkt an die Urheber gebunden und es gibt keine Schutzfristen dafür. </p>
<p>Was genau meinst du mit Ausschließlichkeitsrechten? Die ausschließliche, oder auch &#8220;exclusive&#8221;, Übertragung von Nutzungsrechten an einen einzigen Nutzer für einen unbestimmten Zeitraum? Das fällt unter Buy-Out und da sind wir uns ja, so wie es aussieht, grundsätzlich einig. </p>
<p>Ein Abbau der Schutzfristen für Urheber bedingt automatisch auch immer eine Stärkung der Verlage gegenüber den Urhebern, selbst wenn es gar keinen Leistungsschutz mehr geben würde. Über was sollte ein Urheber mit einem Verlag verhandeln, wenn er praktisch nichts mehr an Nutzungsrechten anzubieten hat? Und warum darf man als Urheber nicht entscheiden, ob sein Werk, womöglich verfälschend, von wem wie verbreitet wird? Wenn ich nicht will, dass es von der NPD, oder meinetwegen auch von einer anderen Partei, Verein oder Firma, genutzt wird, warum sollte ich als Urheber darüber nicht mehr selbst entscheiden dürfen? Die Glaubwürdigkeit eines Autors, seiner Werke, seiner Intention, seines Stils, würden darunter leiden, wären praktisch nicht mehr vorhanden. </p>
<p>Ich räume ja ein, dass es bzgl. der Verträge, und dies betrifft eben auch wissenschaftliche Verlage, Diskussionsbedarf und eventuell Handlungsbedarf gibt. (siehe unten) Es ist aber nicht so, dass dies allein durch das geltende UrhG verursacht wird, sondern wiederum durch Vertragsrecht und Marktmacht. </p>
<p>Museen haben ihre Bestände über Jahrzehnte oder länger i.d.R. zusammen gekauft, bzw. sind im Laufe der Jahrhunderte aus privaten Sammlungen des Adels in den Staatsbesitz übergegangen. Und oft genug ist es dabei auch nicht korrekt zugegangen (Beutekunst, Enteignungen). Komplett oder Vollständigkeit ist die große Ausnahme.<br />
Goethe hatte eine staatliche Anstellung und bekam obendrauf von Gönnern noch ein Salär. Deshalb ist er ja von Frankfurt nach Weimar gezogen. Kafkas Werke dagegen waren von Anfang an und dann bis 1994 vom Urheberrecht geschützt. Hegel hatte anfangs große finanzielle Probleme, so lange bis er Univertätsanstellungen gefunden hatte. Erst dann entstanden seine großen Werke und man findet sie eben in den Bibliotheken von Heidelberg und Berlin, die allerdings bis vor wenigen Jahrzehnten nicht der Öffentlichkeit zugänglich waren. Um vor über 100 Jahren Bücher lesen zu können, musste man nicht nur lesen gelernt haben, sondern sich auch Bücher leisten können. Andere Kunstwerke bekam die Öffentlichkeit gar nicht zu Gesicht, es sei denn sie sollten der Machterhaltung dienen, wie die allermeisten Denkmäler und Gebäude. </p>
<p>Sammlungen von Fotografien mit unbekannten Urhebern können trotzdem ausgestellt und zugänglich gemacht werden, das ist kein Problem. Es wird nur selten gemacht, weil dazu die Attraktivität fürs Publikum fehlt. Nur Namen, dazu möglichst große, garantieren Besucher. Zudem kann man sie keinem Gesamtwerk zuordnen.<br />
Man darf diese Fotos allerdings nicht ohne Einwilligung des Urhebers kommerziell verwerten. Wo ist also das Problem? </p>
<p>Das Argument mit dem Bericht der Enquetekommision kann ich überhaupt nicht gelten lassen. Zum einen ist es irrelevant, wenn in einem 121 seitigen Bericht, der erst am Montag erschienen ist, irgendwo darin auf das Hindernis mit internationalen Verträgen hingewiesen wird, während Parteien und Interessenverbände in ihren Verlautbarungen,Anträgen und Forderungen so tun, als ob es sie gar nicht geben würde.<br />
Zum anderen kommt die Kommission gerade in diesem Bericht zu dem Schluss, dass eine Verkürzung der Schutzfristen gar nicht nötig sei. </p>
<p>Wie bitte? Konservativ? Das Urheberrecht ist erst gerade (2003 und 2007) gerade hinsichtlich einer angemessenen Vergütung der Urheber reformiert worden. Bevor dies überhaupt richtig greifen kann, soll es schon wieder zum Schaden der Urheber verändert werden?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Urheberrechtsfachgespräch: Audio online von Fachgespräch zum Urheberrecht mit der Bundestagsfraktion DIE LINKE &#124; Digitale Demokratie in Sachsen</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/urheberrechtsfachgesprach-audio-online/comment-page-1/#comment-2408</link>
		<dc:creator>Fachgespräch zum Urheberrecht mit der Bundestagsfraktion DIE LINKE &#124; Digitale Demokratie in Sachsen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 18:08:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=4001#comment-2408</guid>
		<description>[...] 10. Oktober lud die Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Fachgespräch über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter ein. Auf insgesamt drei Panels &#8211; Wissenschaft [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] 10. Oktober lud die Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Fachgespräch über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter ein. Auf insgesamt drei Panels &#8211; Wissenschaft [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Enquete-Kommission: Zwischenbericht Urheberrecht von Joerg Braun</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/enquete-kommission-zwischenbericht-urheberrecht/comment-page-1/#comment-2407</link>
		<dc:creator>Joerg Braun</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 16:52:11 +0000</pubDate>
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		<description>@Achim: 
Steht irgendwo hier eine Verkürzung der Schutzfristen auf maximal zehn Jahre nach Veröffentlichung zur Debatte? Nein. Zwischen 70 Jahren nach Tod des Urhebers und 10 jahre nach Veröffentlichung liegen im Zweifel (nehmen wir das Werk einer 20-Jährigen, die das Glück hat, 90 zu werden) 130 jahre. Da ist ordentlich Spielraum für eine Schutzfristverkürzung, die Verwertern und Enkeln Privilegien nimmt, ohne Urheber direkt zu schwächen.
Auch unterlaufen die Verlage die (zu) langen Schutzfristen nur zu ihrem eigenen Vorteil, sie eignen sich diese per Buy Out quasi an. Zum Nachteil von Urhebern und Nutzern.

Schutzfristen betreffen aktuell Vergütungsansprüche, Persönlichkeitsrechte und Ausschließlichkeitsrechte. Hier könnte eine Ausdifferenzierung stattfinden, die Ausschlielichkeitsrechte zum Wohle breiter Werknutzung abbaut und die anderen Rechte schützt oder gar stärkt (solange es den Urhebern und nicht Dritten zugute kommt).

Wer sagt denn, dass einseitig Schutzrechte der Urheber abgebaut werden sollen, die Leistungsschutzrechte aber bestehen oder ausgeweitet werden sollen? Hier niemand. Im Gegenteil.

Die aktuellen Schrankenregelungen für Bildung und Wissenschaft werden hochkritisch gesehen, sind teilweise befristet oder in der Realität kaum nutzbar. Vgl. bspw.: 
http://blog.die-linke.de/digitalelinke/urheberrechtsfachgesprach-audio-online/

Die Ausdifferenzierung nach Werkarten ist eine von mir als Einzelperson hier in die Debatte eingeführte Option, kein Programm der Linken oder der Redaktion hier. Und es geht mir dabei nicht um die Ausdifferenzierung in besondere Textsorten, wie in Deinem Beispiel, sondern eher um so Grobkategorien wie sie oben durch die Veröffentlichungsformen grob skizziert waren. Ein für mich dabei noch nicht gelöstes Problem wäre übrigens die Verkomplizierung der Regelungen, die einer breitenwirksamen Gesetzgebung nicht förderlich ist. Ich wollte damit aufzeigen, dass ein pauschales &quot;lange Schutzfristen für alles&quot; aus unterschiedlichen Richtungen kritisch kommentiert wird. 

Das es Urheberrechte ganz grundsätzlich braucht, bestreitet hier niemand. Wieso aber Exklusivvrechte nötig sind, um Werke in Archiven und Museen zu dokumentieren, verstehe ich nicht. Die Museen und Bibliotheken sind voll von Werken, die vor der Etablierung des Urheberrechts entstanden sind. Und in Ihren kammern schlummern bspw. Unmengen von Fotografie-Sammlungen, deren Urheber nicht ermittelt werden können, die aber aufgrund ihres Entstehungsdatums noch nicht gemeinfrei sind und deshalb von niemandem gesehen, genutzt, interpretiert werden können. Allgemeinfreie Werke fallen ja gerade nicht unter die Verfügungsgewalt einiger weniger, sondern sind (insbesondere digital) potentiell allen zugänglich. Ich habe bisher jedenfalls noch nicht gehört, dass die Werke Hegels oder Goethes oder Kafkas besonders wenigen Menschen zur Verfügung stehen.

Dass eine Verkürzung der Schutzfristen nur international durchzusetzen ist, ist völlig richtig und die Berner Übereinkunft sowie andere Verträge allen Fraktionen im Bundestag gut bekannt. Dazu stehen ausführliche Passagen im Zwischenbericht Urheberrecht der Internetenquete, der ja Anlass für diese unsere Debatte ist. Aber wenn niemand die Debatte anfängt, wird sich auch nichts ändern. Als in den letzten über 100 Jahren andauernd gemeinsam Schutzfristverlängerungen international durchgesetzt wurden (ohne, dass sich dabei die Lage der Kreativen irgendwie in der Summe verbessert hätte...), hat auch immer irgendwer in irgendeinem Land die Debatte angefangen. Andersrum muss das ganz genauso laufen. Es sagt doch niemand, wir ändern dass, sondern wir fordern dass und setzen uns dafür ein. Das geht auch international.

Dir mag nicht passen, was die Linke da aufgeschrieben hat und Du magst nicht daran glauben, dass der Anspruch eine Reform zum Wohle von Urhebern und Nutzern möglich zu machen, mit diesen Reformvorschlägen funktioniert. Aber dass hier frei von Kenntnis der Rechtslage und ohne Blick auf Ist-zustände und historische Entwicklungen formuliert wurde, ist definitiv nicht der Fall.

Was ich übrigens bei all denen, die zum Wohle der Urheberinnen und Urheber für die Beibehaltung des bestehden Regimes sprechen, nicht verstehe: Warum so konservativ? Dieses Urheberrecht schützt Industrie-Interessen, die Kreativen (deren geringen Durchschnittsverdienst Du selbst hier in die Debatte eingebracht hast, uns aber ebenso bekannt ist) haben durch das geltende Recht gerade keine gute Position.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Achim:<br />
Steht irgendwo hier eine Verkürzung der Schutzfristen auf maximal zehn Jahre nach Veröffentlichung zur Debatte? Nein. Zwischen 70 Jahren nach Tod des Urhebers und 10 jahre nach Veröffentlichung liegen im Zweifel (nehmen wir das Werk einer 20-Jährigen, die das Glück hat, 90 zu werden) 130 jahre. Da ist ordentlich Spielraum für eine Schutzfristverkürzung, die Verwertern und Enkeln Privilegien nimmt, ohne Urheber direkt zu schwächen.<br />
Auch unterlaufen die Verlage die (zu) langen Schutzfristen nur zu ihrem eigenen Vorteil, sie eignen sich diese per Buy Out quasi an. Zum Nachteil von Urhebern und Nutzern.</p>
<p>Schutzfristen betreffen aktuell Vergütungsansprüche, Persönlichkeitsrechte und Ausschließlichkeitsrechte. Hier könnte eine Ausdifferenzierung stattfinden, die Ausschlielichkeitsrechte zum Wohle breiter Werknutzung abbaut und die anderen Rechte schützt oder gar stärkt (solange es den Urhebern und nicht Dritten zugute kommt).</p>
<p>Wer sagt denn, dass einseitig Schutzrechte der Urheber abgebaut werden sollen, die Leistungsschutzrechte aber bestehen oder ausgeweitet werden sollen? Hier niemand. Im Gegenteil.</p>
<p>Die aktuellen Schrankenregelungen für Bildung und Wissenschaft werden hochkritisch gesehen, sind teilweise befristet oder in der Realität kaum nutzbar. Vgl. bspw.:<br />
<a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/urheberrechtsfachgesprach-audio-online/" rel="nofollow">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/urheberrechtsfachgesprach-audio-online/</a></p>
<p>Die Ausdifferenzierung nach Werkarten ist eine von mir als Einzelperson hier in die Debatte eingeführte Option, kein Programm der Linken oder der Redaktion hier. Und es geht mir dabei nicht um die Ausdifferenzierung in besondere Textsorten, wie in Deinem Beispiel, sondern eher um so Grobkategorien wie sie oben durch die Veröffentlichungsformen grob skizziert waren. Ein für mich dabei noch nicht gelöstes Problem wäre übrigens die Verkomplizierung der Regelungen, die einer breitenwirksamen Gesetzgebung nicht förderlich ist. Ich wollte damit aufzeigen, dass ein pauschales &#8220;lange Schutzfristen für alles&#8221; aus unterschiedlichen Richtungen kritisch kommentiert wird. </p>
<p>Das es Urheberrechte ganz grundsätzlich braucht, bestreitet hier niemand. Wieso aber Exklusivvrechte nötig sind, um Werke in Archiven und Museen zu dokumentieren, verstehe ich nicht. Die Museen und Bibliotheken sind voll von Werken, die vor der Etablierung des Urheberrechts entstanden sind. Und in Ihren kammern schlummern bspw. Unmengen von Fotografie-Sammlungen, deren Urheber nicht ermittelt werden können, die aber aufgrund ihres Entstehungsdatums noch nicht gemeinfrei sind und deshalb von niemandem gesehen, genutzt, interpretiert werden können. Allgemeinfreie Werke fallen ja gerade nicht unter die Verfügungsgewalt einiger weniger, sondern sind (insbesondere digital) potentiell allen zugänglich. Ich habe bisher jedenfalls noch nicht gehört, dass die Werke Hegels oder Goethes oder Kafkas besonders wenigen Menschen zur Verfügung stehen.</p>
<p>Dass eine Verkürzung der Schutzfristen nur international durchzusetzen ist, ist völlig richtig und die Berner Übereinkunft sowie andere Verträge allen Fraktionen im Bundestag gut bekannt. Dazu stehen ausführliche Passagen im Zwischenbericht Urheberrecht der Internetenquete, der ja Anlass für diese unsere Debatte ist. Aber wenn niemand die Debatte anfängt, wird sich auch nichts ändern. Als in den letzten über 100 Jahren andauernd gemeinsam Schutzfristverlängerungen international durchgesetzt wurden (ohne, dass sich dabei die Lage der Kreativen irgendwie in der Summe verbessert hätte&#8230;), hat auch immer irgendwer in irgendeinem Land die Debatte angefangen. Andersrum muss das ganz genauso laufen. Es sagt doch niemand, wir ändern dass, sondern wir fordern dass und setzen uns dafür ein. Das geht auch international.</p>
<p>Dir mag nicht passen, was die Linke da aufgeschrieben hat und Du magst nicht daran glauben, dass der Anspruch eine Reform zum Wohle von Urhebern und Nutzern möglich zu machen, mit diesen Reformvorschlägen funktioniert. Aber dass hier frei von Kenntnis der Rechtslage und ohne Blick auf Ist-zustände und historische Entwicklungen formuliert wurde, ist definitiv nicht der Fall.</p>
<p>Was ich übrigens bei all denen, die zum Wohle der Urheberinnen und Urheber für die Beibehaltung des bestehden Regimes sprechen, nicht verstehe: Warum so konservativ? Dieses Urheberrecht schützt Industrie-Interessen, die Kreativen (deren geringen Durchschnittsverdienst Du selbst hier in die Debatte eingebracht hast, uns aber ebenso bekannt ist) haben durch das geltende Recht gerade keine gute Position.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Enquete-Kommission: Zwischenbericht Urheberrecht von Achim</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/enquete-kommission-zwischenbericht-urheberrecht/comment-page-1/#comment-2406</link>
		<dc:creator>Achim</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 15:42:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=4168#comment-2406</guid>
		<description>@ Jörg: Anscheinend ist dies der Kern des Verständnisproblems. Die Linke setzt sich zwar im Programm eindeutig (und zu recht) gegen Buy-out-Verträge und AGB ein, übersieht aber dabei, dass die Rechtsprechung auf Basis des bestehenden Urheberrechts mit den langen Schutzrechten dies ebenso sieht uns handhabt, weil dann keine angemessene Vergütung der Urheber mehr erfolgen kann und erachten Buy-outs als Versuche das Urhebergesetz auszuhebeln (Worauf ich schon anfangs hingewiesen habe, aber in der Diskussion nicht darauf eingegangen worden ist). 

Würde man die Schutzfristen des UrhG z.B. auf zehn Jahre oder noch weniger verkürzen, wären nicht nur die richterlichen Begründungen perdu, da bei kurzen Schutzfristen sowieso keine Vergütung nach Ablauf mehr erfolgen muss, sondern es ist noch schlimmer: Bei kurzen Schutzfristen sind buy-outs der Verlage gar nicht mehr nötig; sie bekommen nach ein paar Jahren dann alles komplett umsonst. 
Nochmals zur Betonung: Buy-outs sind nämlich von den Verlagen genau dazu konstruiert: Die gesetzlichen (langen) Urheberschutzfristen zu unterlaufen. 

Kurze Schutzfristen sind für die Urheber deshalb noch schlimmer als Buy-outs für wenig Honorar. Dann bekommen die Urheber nämlich noch weniger oder gleich gar keines mehr, während auf den damit so erstellten Produkten weiterhin der Leistungsschutz gilt, damit verdient wird und auch Abmahnungen erfolgen können. 

Im übrigen beinhaltet das Urhebergesetz schon jetzt die Schrankenregelung, dass für Lern- und wissenschaftliche Zwecke (Schulbücher, Zitatrecht) Urheber die Verwendung nicht untersagen können. Inwiefern behindert also das bestehende Urheberrecht die Wissensproduktion, die Wissensvermittlung? 

Weshalb es für einen Text eine andere Schutzfrist gelten sollte als für (eventuell sogar darauf basierend) Hörspiel, Film, Musical, Comic, Vertonung oder Übersetzung, ist mir nicht verständlich. Und ob ein Text handgeschrieben, gedruckt oder digital vorliegt, ändert doch nichts an der Wertigkeit der Arbeit, der Idee, die darin stecken. 

&quot;Dass nur Enkel oder Rechteerben Werke an Museen, Archive etc. weitergeben können, ist Quatsch.&quot;
Das habe ich auch gar nicht behauptet. Aber um dies überhaupt möglich zu machen, bedarf es der Urheberrechte. Ohne die, hat weder der Urheber selber, noch seine Erben irgendeinen Einfluss darauf, sondern diejenigen, die die größten Möglichkeiten dazu haben. Und das ist bestimmt nicht die breite Öffentlichkeit (Stichwort: Französische Revolution). 

Im übrigen ist es sehr akademisch über eine erhebliche Verkürzung der Schutzfristen zu diskutieren, denn damit dies in Deutschland möglich wäre, müsste es zumindest auf EU-Ebene passieren oder Deutschland müsste aus der EU austreten, sowie die Berner Überinkunft aufkündigen und dann noch aus der Welthandelsorganisation austreten, die heute mit Russland154 Mitgliedstaaten hat. Dass das zweitgrößte Exportland aus der WTO austritt, um das Urheberrecht anzupassen, ist mehr als unwahrscheinlich. 
Entweder wissen das anscheinend fast alle Parteien nicht, was nicht gerade für ihre Kompetenz in Sachen Urheberrecht spricht, oder man weiß es, und macht der Wirtschaft und/oder der Bevölkerung populistisch zum Schaden von Urhebern etwas vor, um vielleicht ein paar Stimmen im nächsten Wahlkampf einzufangen. Davon kann ich wohl inzwischen keine Partei mehr ausnehmen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Jörg: Anscheinend ist dies der Kern des Verständnisproblems. Die Linke setzt sich zwar im Programm eindeutig (und zu recht) gegen Buy-out-Verträge und AGB ein, übersieht aber dabei, dass die Rechtsprechung auf Basis des bestehenden Urheberrechts mit den langen Schutzrechten dies ebenso sieht uns handhabt, weil dann keine angemessene Vergütung der Urheber mehr erfolgen kann und erachten Buy-outs als Versuche das Urhebergesetz auszuhebeln (Worauf ich schon anfangs hingewiesen habe, aber in der Diskussion nicht darauf eingegangen worden ist). </p>
<p>Würde man die Schutzfristen des UrhG z.B. auf zehn Jahre oder noch weniger verkürzen, wären nicht nur die richterlichen Begründungen perdu, da bei kurzen Schutzfristen sowieso keine Vergütung nach Ablauf mehr erfolgen muss, sondern es ist noch schlimmer: Bei kurzen Schutzfristen sind buy-outs der Verlage gar nicht mehr nötig; sie bekommen nach ein paar Jahren dann alles komplett umsonst.<br />
Nochmals zur Betonung: Buy-outs sind nämlich von den Verlagen genau dazu konstruiert: Die gesetzlichen (langen) Urheberschutzfristen zu unterlaufen. </p>
<p>Kurze Schutzfristen sind für die Urheber deshalb noch schlimmer als Buy-outs für wenig Honorar. Dann bekommen die Urheber nämlich noch weniger oder gleich gar keines mehr, während auf den damit so erstellten Produkten weiterhin der Leistungsschutz gilt, damit verdient wird und auch Abmahnungen erfolgen können. </p>
<p>Im übrigen beinhaltet das Urhebergesetz schon jetzt die Schrankenregelung, dass für Lern- und wissenschaftliche Zwecke (Schulbücher, Zitatrecht) Urheber die Verwendung nicht untersagen können. Inwiefern behindert also das bestehende Urheberrecht die Wissensproduktion, die Wissensvermittlung? </p>
<p>Weshalb es für einen Text eine andere Schutzfrist gelten sollte als für (eventuell sogar darauf basierend) Hörspiel, Film, Musical, Comic, Vertonung oder Übersetzung, ist mir nicht verständlich. Und ob ein Text handgeschrieben, gedruckt oder digital vorliegt, ändert doch nichts an der Wertigkeit der Arbeit, der Idee, die darin stecken. </p>
<p>&#8220;Dass nur Enkel oder Rechteerben Werke an Museen, Archive etc. weitergeben können, ist Quatsch.&#8221;<br />
Das habe ich auch gar nicht behauptet. Aber um dies überhaupt möglich zu machen, bedarf es der Urheberrechte. Ohne die, hat weder der Urheber selber, noch seine Erben irgendeinen Einfluss darauf, sondern diejenigen, die die größten Möglichkeiten dazu haben. Und das ist bestimmt nicht die breite Öffentlichkeit (Stichwort: Französische Revolution). </p>
<p>Im übrigen ist es sehr akademisch über eine erhebliche Verkürzung der Schutzfristen zu diskutieren, denn damit dies in Deutschland möglich wäre, müsste es zumindest auf EU-Ebene passieren oder Deutschland müsste aus der EU austreten, sowie die Berner Überinkunft aufkündigen und dann noch aus der Welthandelsorganisation austreten, die heute mit Russland154 Mitgliedstaaten hat. Dass das zweitgrößte Exportland aus der WTO austritt, um das Urheberrecht anzupassen, ist mehr als unwahrscheinlich.<br />
Entweder wissen das anscheinend fast alle Parteien nicht, was nicht gerade für ihre Kompetenz in Sachen Urheberrecht spricht, oder man weiß es, und macht der Wirtschaft und/oder der Bevölkerung populistisch zum Schaden von Urhebern etwas vor, um vielleicht ein paar Stimmen im nächsten Wahlkampf einzufangen. Davon kann ich wohl inzwischen keine Partei mehr ausnehmen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Günter Krings gegen Open Access &#8211; der Professorenversteher [2. UPDATE] von Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft diskutiert &#8211; Aktionsbündnis bereitet Arbeit am &#8220;3.Korb&#8221; vor &#171; DIGITALE LINKE</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/gunter-krings-gegen-open-access-der-professorenversteher/comment-page-1/#comment-2405</link>
		<dc:creator>Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft diskutiert &#8211; Aktionsbündnis bereitet Arbeit am &#8220;3.Korb&#8221; vor &#171; DIGITALE LINKE</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 14:16:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=3938#comment-2405</guid>
		<description>[...] einen hohen Bedarf an Urheberrechtsreformen fest und widerlegen die Meinung, dass die Wissenschaft selbst kein Interesse an Erleichterungen im Urheberrecht habe. Die [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] einen hohen Bedarf an Urheberrechtsreformen fest und widerlegen die Meinung, dass die Wissenschaft selbst kein Interesse an Erleichterungen im Urheberrecht habe. Die [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Enquete-Kommission: Zwischenbericht Urheberrecht von Joerg Braun</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/enquete-kommission-zwischenbericht-urheberrecht/comment-page-1/#comment-2404</link>
		<dc:creator>Joerg Braun</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 11:28:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=4168#comment-2404</guid>
		<description>@Achim: Der von Dir verlinkte Text ist identisch mit dem Hinweis von mir aufs Parteiprogramm und ich sehe nicht, wie oder wo dieser Punkt Schutzfristverkürzungen ausschließt.

Und natürlich besteht der Schutz auf das Werk und nicht auf den Werkträger. Ich hätte genauer formulieren sollen, stimmt: Unterschiedliche Schutzfristen für unterschiedliche Werkarten. Da je nach Werkart (und das mag auch am Ende mit dem Werkträger zusammenhängen) unterschiedliche Verwertungszyklen herrschen, für die ein besonderer Schutz des Vergütungsanspruches angemessen ist. Aber wie gesagt, dass sind offene Fragen, Beispiele, warum es keine fixe Zahl wie bei den Piraten gibt. 

Der Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte (Werkentstellung bspw.) könnte theoretisch auch von den Vergütungsrechten getrennt fixiert werden. Aber auch hier gibt es für mich keinen Grund, deshalb auch Jahrzehnte nach dem Tod des Autors eine breite Nutzung kreativer Werke zu verhindern.

Dass nur Enkel oder Rechteerben Werke an Museen, Archive etc. weitergeben können, ist Quatsch. Gedächtniseinrichtungen können auch wunderbar gemeinfreie Werke kuratieren

Last but not least: Keiner redet daavon, komplett auf Schutzfristen zu verzichten, dass ist billige Polemik. Und ob sie in ihrer heutigen Ausgestaltung Kommerzialisierung verhindern oder gar inklusive Ausbeutung fördern, sei mal dahingestellt. Wie gesagt, wir wollen breite und möglichst freie Nutzung bei durchsetzungsstarken Vergütungsansprüchen lebender Kreativer. Und ich glaube nicht, dass das beides mit dem bestehenden Regime möglich ist. Für ein neues Urheberrecht braucht es neue Urheber- und Nutzerrechte, alte Rechte müssen fallen, modernisert werden. Wir haben dazu breite Vorschläge, Du verengst auf das Thema Schutzfristen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Achim: Der von Dir verlinkte Text ist identisch mit dem Hinweis von mir aufs Parteiprogramm und ich sehe nicht, wie oder wo dieser Punkt Schutzfristverkürzungen ausschließt.</p>
<p>Und natürlich besteht der Schutz auf das Werk und nicht auf den Werkträger. Ich hätte genauer formulieren sollen, stimmt: Unterschiedliche Schutzfristen für unterschiedliche Werkarten. Da je nach Werkart (und das mag auch am Ende mit dem Werkträger zusammenhängen) unterschiedliche Verwertungszyklen herrschen, für die ein besonderer Schutz des Vergütungsanspruches angemessen ist. Aber wie gesagt, dass sind offene Fragen, Beispiele, warum es keine fixe Zahl wie bei den Piraten gibt. </p>
<p>Der Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte (Werkentstellung bspw.) könnte theoretisch auch von den Vergütungsrechten getrennt fixiert werden. Aber auch hier gibt es für mich keinen Grund, deshalb auch Jahrzehnte nach dem Tod des Autors eine breite Nutzung kreativer Werke zu verhindern.</p>
<p>Dass nur Enkel oder Rechteerben Werke an Museen, Archive etc. weitergeben können, ist Quatsch. Gedächtniseinrichtungen können auch wunderbar gemeinfreie Werke kuratieren</p>
<p>Last but not least: Keiner redet daavon, komplett auf Schutzfristen zu verzichten, dass ist billige Polemik. Und ob sie in ihrer heutigen Ausgestaltung Kommerzialisierung verhindern oder gar inklusive Ausbeutung fördern, sei mal dahingestellt. Wie gesagt, wir wollen breite und möglichst freie Nutzung bei durchsetzungsstarken Vergütungsansprüchen lebender Kreativer. Und ich glaube nicht, dass das beides mit dem bestehenden Regime möglich ist. Für ein neues Urheberrecht braucht es neue Urheber- und Nutzerrechte, alte Rechte müssen fallen, modernisert werden. Wir haben dazu breite Vorschläge, Du verengst auf das Thema Schutzfristen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu EuGH-Entscheid gegen ein Filter- und Sperrsystem im Netz von Zum Fest der Liebe wünscht sich die Musikindustrie endlich Online-Überwachung – schwarz-gelbe Weihnachtsmänner würden gern liefern &#171; DIGITALE LINKE</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/eugh-entscheid-gegen-ein-filter-und-sperrsystem-im-netz/comment-page-1/#comment-2403</link>
		<dc:creator>Zum Fest der Liebe wünscht sich die Musikindustrie endlich Online-Überwachung – schwarz-gelbe Weihnachtsmänner würden gern liefern &#171; DIGITALE LINKE</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 11:03:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=4086#comment-2403</guid>
		<description>[...] Ohne den Urheber zu benennen, übernehmen Krings und Heveling kurzerhand dessen Interpretation zur EuGH-Entscheidung vom 24.11.2011 („Scarlet [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Ohne den Urheber zu benennen, übernehmen Krings und Heveling kurzerhand dessen Interpretation zur EuGH-Entscheidung vom 24.11.2011 („Scarlet [...]</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Warnhinweis-Gutachten geht an FH Köln von Zum Fest der Liebe wünscht sich die Musikindustrie endlich Online-Überwachung – schwarz-gelbe Weihnachtsmänner würden gern liefern &#171; DIGITALE LINKE</title>
		<link>http://blog.die-linke.de/digitalelinke/warnhinweis-gutachten-geht-an-fh-koln/comment-page-1/#comment-2402</link>
		<dc:creator>Zum Fest der Liebe wünscht sich die Musikindustrie endlich Online-Überwachung – schwarz-gelbe Weihnachtsmänner würden gern liefern &#171; DIGITALE LINKE</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 10:57:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.die-linke.de/digitalelinke/?p=3698#comment-2402</guid>
		<description>[...] wird auch die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Warnhinweis-Studie, deren Erscheinen Anfang nächster Woche erwartet wird, erzeugen. Letzteres ist einer [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] wird auch die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Warnhinweis-Studie, deren Erscheinen Anfang nächster Woche erwartet wird, erzeugen. Letzteres ist einer [...]</p>
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