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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger stärkt Monopole und verhindert Innovation

Persönliche Stellungnahme von MdB Petra Sitte, Crosspost von petra-sitte.de

Die gestrige Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat die LINKE Ablehnung des Vorhabens bestätigt und unsere Befürchtung verstärkt, dass dieses schlecht formulierte Gesetz weitreichend negative Folgen für die Digitalisierung und die Medienvielfalt haben wird.

Die Sachverständigen, die für ein Leistungsschutzrecht votierten, konnten der Kritik am Gesetzentwurf aus meiner Sicht nichts substantielles entgegensetzen. Der Medienrechtler Prof. Rolf Schwartmann warf den Gegnern des Leistungsschutzrechtes vor, sie würden mit veralteten Urteilen des Bundesgerichtshof argumentieren und meinte damit Entscheidungen aus dem Jahr 2010. Warum dies ein Argument für ein 2012 entworfenes Gesetz, das im Zweifel für immer gilt, sein soll, erschließt sich mir nicht. Prof. Jürgen Ensthaler entgegnete den Kritikern, sie würden nur darstellen, was die schlimmstmöglichen Folgen des Gesetzes sein könnten. Damit hat er aus meiner Sicht gleichzeitig zugegeben, dass sie eben doch möglich sind. Es gehört zur sauberen Arbeit einer jeglichen Folgenabschätzung, derlei Folgen ernst zu nehmen und daraus Schlüsse zu ziehen.

Der von der LINKEN eingeladene Sachverständige Jurist Dr. Till Kreutzer zeigte eindrücklich auf, dass die unsauberen Definitionen des Schutzgegenstandes, der geschützten Personen oder Organisationen sowie der Betroffenen mehrjährige und vielfältige gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen werden. Die so entstehende massive Rechtsunsicherheit hat aus meiner Sicht das Potential, über viele Jahre jegliche Entwicklung von digitalen Kommunikationsformen, innovativen Dienstleistungen und neue Formen von Medienvielfalt zu zerstören.

Kreutzer erklärte weiter, dass das Gesetz am Ende großen Playern wie dem Springer-Konzern oder Google nützen werde, weil es so kompliziert ist, dass kleine Verlage und Suchmaschinenanbieter es sich schlicht nicht leisten können, miteinander über die durch das Gesetz entstehenden Rechte zu verhandeln. Das Leistungsschutzrecht könnte am Ende also Monopolbildungen befördern. Ähnlich äußerte sich der Sachverständige Ökonom Prof. Dr. Ralf Dewenter, der zudem wie alle anderen geladenen Kritiker generell in Frage stellte, ob es überhaupt einen reellen Grund gibt, Verlage vor Suchmaschinen und Newsaggregatoren zu schützen. Vielmehr wurde erneut bekräftigt, das beide Seiten voneinander profitieren.

Weiter wurde unter anderem vom Sachverständigen Rechtsanwalt Thomas Stadler moniert, dass der Entstehungsprozess des Gesetzentwurfs sowie dessen Inhalt womöglich europarechtlichen Vorgaben widerspreche. Auch wurde davor gewarnt, dass das geplante Leistungsschutzrecht bestehende Urheberrechte übervorteile. Eine solche weitere Stärkung der Verleger gegenüber den Urhebern halte ich als LINKE für zutiefst unsozial, darüberhinaus bringt sie auch verfassungsrechtliche Schwierigkeiten mit sich.

Ein Kommentar zu “Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger stärkt Monopole und verhindert Innovation”

  1. […] dem Zugangserschwerungsgesetz 2009, dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger 2013 ist es 2017 das NetzDG, das nicht von intelligentem Diskurs geprägt war, sondern von Aktionismus, […]