DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Die Netzpolitik der Großen Koalition: Ein Überblick über Ressorts, Inhalte und Zuständigkeiten [Update]

Nach dem Koalitionsvertrag steht nun auch die Ressortverteilung der Großen Koalition, für die Netzpolitik in den kommenden vier Jahren verheißt beides nichts Gutes – ein Überblick:

Alexander Dobrindt (CSU) wird Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Als Minister für Digitalverkehr allerdings ist er nackt. Zunächst vorgesehene 1 Mrd. EUR p.a. für den Breitbandausbau wurden gestrichen. Die SPD hat ihre Universaldienstforderung aus Oppositionszeiten abgelegt. Unbestritten fortgeführt wird der gescheiterte wettbewerbspolitische Ansatz zur Breitbandversorgung. Ausgetauscht wurden lediglich Zahlen: Hatte die Breitbandstrategie von CDU/CSU und FDP noch vorgesehen, bis 2014 75 % aller Haushalte mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen und die weiteren 25 % möglichst bald, so sollen nun 100 % bis 2018 erreicht werden.

Das heißt, es bleibt wie gehabt. Der Breitbandausbau auf dem Land kommt nicht voran und muss durch die weniger leistungsfähige Mobilfunktechnologie ausgeglichen werden. Daher muss die Dobrindt als Parlamentarische Staatssekretärin zur Seite gestellte Netzpolitikerin Dorothee Bär (CSU) auf anderen Feldern liefern, um das Wohlwollen ihres bayerischen Stammesvaters Horst Seehofer nicht zu verspielen. Denkbar ist, dass Beträge im unteren dreistelligen Millionenbereich durch Umschichtungen im Ressortetat losgeeist und zur Stärkung der deutschen Telekommunikations- und IT-Industrie nach Bayern verbracht werden.

Die Bearbeitung der Digitalen Agenda reklamiert auch das von Sigmar Gabriel (SPD) geführte Ministerium für Wirtschaft und Energie. Hier soll Brigitte Zypries (SPD) als Parlamentarische Staatssekretärin digitale Wirtschaft und Raumfahrt bearbeiten. In ihre Zuständigkeit fällt auch die zum Scheitern verurteilte verbindliche Verankerung der Netzneutralität. Der Koalitionsvertrag sieht bekanntlich separate Entgeltdienste für das mobile Internet vor. Damit wird nicht nur die Aufhebung der Netzneutralität in der Internetgrundversorgung jenseits der Ballungszentren vorweggenommen und toleriert, sondern dürfte auch interessant zu beobachten sein, wie denn die Übertragung von Geschäftsmodellen aus dem mobilen Internet in das stationäre unterbunden werden soll.

Bereits jetzt zeigt sich, dass die Gewährleistung der Netzneutralität im Koalitionsvertrag eine Nullnummer ist. Sie wird über Verlautbarungen, wie wir sie aus den Verordnungsentwürfen aus dem zuletzt FDP-geführten Bundeswirtschaftsministerium oder dem Vorschlag der EU-Kommission zur Erschaffung eines einheitlichen europäischen Telekommunikationsmarktes kennen, nicht hinauskommen. In Zypries‘ Ressort allerdings fallen auch die Schaffung von Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber und die Ablehnung des Routerzwangs. Hier bestehen günstigere Erfolgsaussichten.

Erstere soll etwa – wie es im Koalitionsvertrag heißt – durch eine Klarstellung der Haftungsregelungen in Analogie zu den Accessprovidern erfolgen. Das in letzter Minute in den Vertrag hineinverhandelte Wort etwa deutet jedoch auf unterschiedliche Vorstellungen innerhalb der Koalitionäre und zwischen den Ressorts hin. Nicht ausgeschlossen ist daher, dass nur solche Betreiber öffentlicher WLANs von der Haftung freigestellt werden, die einen fest definierten Nutzerkreis besitzen oder ein fest definiertes Inhalteangebot zugänglich machen. Letztere hingegen ist wohlfeil. Das Bundeswirtschaftsministerium ist gegenüber der Bundesnetzagentur weisungsbefugt. Eine einfache Anweisung ermöglichte es, die jüngst geänderte Rechtsansicht der Bundesbehörde zum Routerzwang zurückzunehmen.

Für digitale Sicherheitsfragen und anlasslose kriminologische Überwachung bleibt ferner weiterhin das Innenministerium mit dem für diese Aufgaben wiedergewonnen Ex- und Neuamtsinhaber Thomas de Maizière (CDU) zuständig. Dort freuen sich mit dem sitzengebliebenen Ole Schröder (CDU) und dem neuhinzugekommenen Günter Krings (CDU) zwei innen- und sicherheitspolitische Hardliner als Parlamentarische Staatssekretäre auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Diese soll im europäischen Rahmen möglichst auf drei Monate herunterverhandelt werden. Die genannten Staatssekretäre dürften ebenfalls in Sachen Cyberkriminalität und Cybersicherheitsstrategie befasst sein.

Unter dem Rubrum Cyberkriminalität ist die Anpassung des Strafrechts für Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen (Cybermobbing und Cybergrooming) angekündigt. Unter Cybersicherheitsstrategie gebar der Koalitionsvertrag eine folgenreiche Idee. Ausdrücklich begrüßt werden Angebote eines nationalen bzw. europäischen Routings. Ein nationales oder auch europäisches Schengen-Netz allerdings ist kein Mittel gegen Spionage.

Zum einen ist es den Telekommunikationsanbietern gesetzlich vorgeschrieben, Abhörschnittstellen bereitzuhalten. Zum anderen ist Großbritannien Mitglied der „Five Eyes“-Kooperation der internationalen Geheimdienste und sind die Schengen-Staaten Dänemark, Frankreich, Niederlande sowie Norwegen über die erweiterte „Nine Eyes“-Kooperation ebenfalls in die großräumige Netzüberwachung eingebunden. Zusätzlich drohte eine Balkanisierung des Internet durch die Aufhebung des Grundprinzips globaler Konnektivität. Auch könnten Inhalte künftig an den Außengrenzen kontrolliert werden, wie das bereits im Rahmen der Schengen-Überlegungen der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft angedacht wurde.

Zum Aufgabengebiet des Innenministeriums zählt zudem der Datenschutz. Letzterer bildet mit 32 Benennungen geradezu das Buzzword im Koalitionsvertrag. Zu erwarten ist gleichfalls nichts bis folgendes: Anstatt wie bisher Bremser bei der Implementierung der EU-Datenschutzgrundverordnung zu sein, setzt sich Deutschland nach den Plänen der Koalition an deren Sperspitze und bringt dazu zugleich einen nationalstaatlich geleiteten Ausnahmetatbestand ein. Das Listenprivileg der deutschen Presseverleger soll den verschärften EU-Datenschutzbestimmungen bitte schön nicht unterliegen. Das Adress- und Datensammeln aus gewerblicher Pressangelegenheit gilt es zu erhalten, heißt es verklausuliert im Vertrag.

Das ist nur eine von vielen datenschutzrechtlichen Misslichkeiten. Genannt sei noch der Beschäftigtendatenschutz. In diesem Fall haben sich die Großkoalitionäre darauf geeinigt, diesen nationalstaatlich erst dann in Angriff zu nehmen, wenn die Verhandlungen über die EU-Datenschutzgrundverordnung nicht in angemessener Zeit abgeschlossen werden. Der Grundverordnungsentwurf allerdings enthält keine umfassenden eigenständigen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Vielmehr sieht er eine Öffnungsklausel für die Mitgliedstaaten vor, die Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten im Beschäftigungskontext selbst zu regeln. Gezündet wird mit dieser Forderung demnach eine Nebelkerze.

Netzpolitische Zuständigkeiten erhält ebenfalls das Justizministerium unter Heiko Maas (SPD). Diesem wurde zusätzlich der Verbraucherschutz zugeordnet, und mit Gerd Billen (GRÜNE), zuvor Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, konnte ein ausgesprochener Kenner der Materie als beamteter Staatssekretär gewonnen werden. Ihm dürfte der technikgestützte Datenschutz (Privacy by Design) und der Datenschutz durch Voreinstellungen (Privacy by Default) unterliegen, den die Koalition ausbauen möchte. Eine bewusst schwammig gehaltene Formulierung, die ebenfalls Konfliktpotential birgt.

Denn um etwas auszubauen, bedürfte es zunächst eines Fundaments. Die Enquete-Kommission hatte dementsprechend einstimmig empfohlen, das Prinzip Privacy by Design grundsätzlich als verpflichtende Vorgabe bei der Entwicklung und dem Einsatz neuer Technologien zu formulieren. Und in einem Sondervotum hatten SPD, LINKE und GRÜNE gefordert, die höchstmöglichen Datenschutzeinstellungen grundsätzlich als verpflichtend voreinzustellen (Privacy by Default). Von beidem findet sich im Koalitionsvertrag nichts.

Zum klassischen Aufgabenfeld des Justizministeriums zählt überdies das Urheberrecht. Hier durchweht den Koalitionsvertrag der Geist von ACTA. Die Diensteanbieter im Internet sollen zu Hilfssheriffs gemacht und nicht näher genannten Hostprovidern zur Eindämmung von Rechtsverletzungen das Haftungsprivileg entzogen werden. Damit droht eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung und bleibt die überfällige Modernisierung des Urheberrechts aus. Zudem bestehen nach dem BGH-Urteil zu Rapidshare für Hostprovider bereits heute sehr restriktive und sehr hohe Prüfpflichten. CDU/CSU und SPD folgen in der Zementierung und Verschärfung der Bedingungen eines veralteten Urheberrechts nichts anderem als dem Diktat der Verwertungslobby.

Mit Monika Grütters (CDU) wird obendrein die vormalige Vorsitzende des Kulturausschusses nun Kulturstaatsministerin. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört die digitale Medienordnung. Diese soll nach den Plänen der Großen Koalition in einer neu einzusetzenden Bund-Länder-Kommission fernab jeglicher öffentlicher und parlamentarischer Beteiligung verhandelt werden. Das entspricht weitgehend der von Olaf Scholz (SPD) geforderten Neuordnung der Medien- und Netzpolitik und einer dazu erforderlichen Fortentwicklung der Rundfunkkommission der Länder zu einer Medienkommission. Internetdienste würden diesen Vorstellungen zufolge dem Rundfunkbegriff zugeordnet. Entsprechend würde wie zuvor über den Rundfunk nun auch über weite Bereiche des Netzes in einem außerparlamentarischen Verhandlungssystem jenseits von Transparenz und Partizipation entschieden.

Der neuen wie alten Bildungs- und Forschungsministerin Johanna Wanka (CDU) dürfte es ergänzend obliegen, die angekündigte umfassende Open Access-Strategie zu entwickeln. Verbessert werden sollen die Rahmenbedingungen für einen Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und zu Daten (Open Data), heißt es im Koalitionsvertrag. In ihrer Unbestimmtheit bleibt diese Ankündigung weit hinter dem bisher Erreichtem zurück. Einstimmige Handlungsempfehlung aller Fraktionen in der Enquete-Kommission des Bundestages beispielsweise war, ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht für alle wissenschaftlichen Beiträge anzustreben, die aus überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierter Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind.

Mit netzpolitischen Themen sind schließlich auch das Familienministerium unter Manuela Schwesig (SPD) und das Außenministerium unter Frank-Walter Steimeier (SPD) befasst. Ersterer unterliegt der Kinder- und Jugendschutz sowie die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, Daten von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien besonders zu schützen. Letzterem ist die Cyberaußenpolitik zugeordnet. Last not least wird mit Klaus-Dieter Fritsche (CSU), dem vormaligen Staatssekretär im Bundesinnenministerium und früheren Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der Bock zum Gärtner gemacht. Er übernimmt als Staatssekretär im Bundeskanzleramt erneut die Koordination der Geheimdienste und ist damit für deren anlasslose Überwachung der Internetkommunikation zuständig.

In der Gesamtschau zeigt sich: Die Netzpolitik der Großen Koalition ist weitgehend Stillstand, im Urheberrecht sowie bei der Vorratsdatenspeicherung bedeutet sie gar Rollback. Zudem schreit die netzpolitische Befassung von allein acht Ministerien sowie einem Staatssekretär und einer Staatsministerin im Bundeskanzleramt geradezu nach Aufgabenabstimmung und koordinierter Befassung in einem ressortübergreifenden Internetausschuss. Doch ist beides bislang Fehlanzeige. Der Versuch, Netzpolitik als Querschnittsaufgabe in Ministerien und im Parlament abzubilden, droht in einem Tohuwabohu auszuarten. Ein dem Verkehrsministerium zugeordneter Unterausschuss Digitalverkehr jedenfalls wäre geradezu absurd. Am morgigen Mittwoch wird im Ältestenrat über Ausschussfragen abschließend beschieden.

 

tl;dr

Auch in der Netzpolitik Stillstand und im Urheberrecht sowie bei der Vorratsdatenspeicherung sogar Rollback; zudem steht ein vierjähriges netzpolitisches Tohuwabohu bevor.

 

Update, 18.12.2013

Nach ersten Erklärungen aus dem Regierungslager, dass Dobrindt-Ministerium werde nur für den Breitbandausbau zuständig sein, liegen nun weitere – noch informelle – Informationen vor: Demnach erhält das Ministerium für Verkehr und Infrastrukur neben der Breitbandstrategie auch die Kompetenzen für: TK-Wirtschaft, TK-Recht einschl. Aufsicht Bundesnetzagentur TK. Zudem hat sich gestern Abend bestätigt, dass es einen ständigen Hauptausschuss „Internet und digitale Agenda“ des Bundestages geben wird.

Ein Kommentar zu “Die Netzpolitik der Großen Koalition: Ein Überblick über Ressorts, Inhalte und Zuständigkeiten [Update]”

  1. Duckhome sagt:

    Aufgelesen und kommentiert 2013-12-17

    Paketboten im Weihnachtsgeschäft: Fünf Tonnen am Tag Modetempel wie H&M oder C&A wälzen Geschäftsrisiko auf ihre Angestellten ab Niedersachsen: Rot-Grünes Lohndumping an Ganztagsschulen Statistisches Bundesamt: 19,6 Prozent der Bevölkerung Deutschlands