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Eine weitere Anhörung zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage [Update]

Die Obleute des Rechtsausschusses haben heute Vormittag ihre Zustimmung zu einer weiteren Anhörung „Technische Fragen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ erteilt. Diese wird vom Unterausschuss Neue Medien des Bundestages durchgeführt und soll am Montag, dem 25.02.2013, von 13:00 bis 14:30 Uhr in öffentlicher Sitzung stattfinden.

Als Sachverständige sind vorgeschlagen:

–         Dr. Thomas Höppner, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

–         Michael Steidl, Managing Director International Press Telecommunications Council (IPTC)

–         Prof. Dr. Dirk Lewandowski, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

–         Dr. Arnd Haller, Google Germany GmbH, Legal director north and central Europe

Höppner vertritt Mandanten in Beschwerden wegen Missbrauchs von Marktmacht gegen Google vor der Europäischen Kommission. Er ist Rechtsanwalt bei Olswang Germany LLP. Zuletzt nahm er in einem Beitrag „Technisch-ökonomische Aspekte des Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ (pdf) in der Zeitschrift „Kommunikation und Recht“ (2/2013) gegen die von Google behaupteten Fakten und Folgen eines Leistungsschutzrechts Stellung.

Steidl ist geschäftsführender Direktor des IPTC, einem weltweit agierenden Konsortium von Nachrichtenagenturen und Zeitungen für die technische Normierung des Nachrichtenaustausches. Von ihm steht – ähnlich wie von Höppner – ein Plädoyer gegen die Unzulänglichkeiten des Robots Exclusion Standard (robots.txt) und für die Implementierung einer maschinenlesbaren Rechtesprache, mit der Suchmaschinen in bloße Schaufenster für die Medienindustrie verwandelt würden, zu erwarten.

Lewandowski ist Professor für Information Research & Information Retrieval an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Er ist Herausgeber des „Handbuch Internet-Suchmaschinen“ und plädierte zuletzt im „Handelsblatt“ für eine Versachlichung der Debatte. Die Verlage und Google müssten mehr Informationen herausgeben, um zu bewerten, wer von wem profitiere.

Haller ist seit 2005 Leiter der Rechtsabteilung der Google Germany GmbH. Er soll auf Vorschlag der Oppositionsfraktionen eingeladen werden, da sich die Koalitionsfraktionen wie zuvor in der Anhörung im Rechtsausschuss vom 30.01.2013 erneut weigerten, Google zu benennen

Die Zustimmung des Rechtsausschusses wurde erforderlich, da sich der Unterausschuss Neue Medien mehrheitlich nicht zu einem Expertengespräch in Selbstbefassung durchringen konnte, sondern das Verfahren einer Anhörung wählte. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages – § 70 (3) – muss dazu der federführende Ausschuss, in diesem Falle der Rechtsausschuss, seine Zustimmung erteilen.

 

Update, 19:00 Uhr

Nach dem ersten Entwurf der Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche des Bundestages soll nach den Plänen der Koalition die 2. und 3. Lesung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage – sprich: die abschließende Beschlussfassung durch den Bundestag – bereits am Do., dem 28.02.2013, erfolgen. Es wird dort unter TOP 9 mit 30 Minuten Debatte aufgeführt. Allerdings wäre dazu ein Fristverzicht erforderlich. Kommt dieser nicht zustande, wäre der frühestmögliche Abstimmungstermin Fr., 01.03.2013.

5 Kommentare zu “Eine weitere Anhörung zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage [Update]”

  1. […] Linke hat die eingeladenen Personen eben verbloggt: Als Sachverständige sind […]

  2. […] Eine weitere Anhörung zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage « DIGITALE LINKE "Die Obleute des Rechtsausschusses haben heute Vormittag ihre Zustimmung zu einer weiteren Anhörung „Technische Fragen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ erteilt. Diese wird vom Unterausschuss Neue Medien des Bundestages durchgeführt und soll am Montag, dem 25.02.2013, von 13:00 bis 14:30 Uhr in öffentlicher Sitzung stattfinden." […]

  3. […] zweite und dritte Lesung in der kommende Sitzungswoche am Donnerstag, den 28.2. zur Abstimmung. Das berichten ebenfalls die Linken in ihrem Blog: Es wird dort unter TOP 9 mit 30 Minuten Debatte aufgeführt. Allerdings wäre dazu ein […]

  4. […] Nach einem Update im Blog der Linken scheint der seit längerem gemutmaßte Termin für …: Nach dem ersten Entwurf der Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche des Bundestages soll nach den Plänen der Koalition die 2. und 3. Lesung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage – sprich: die abschließende Beschlussfassung durch den Bundestag – bereits am Do., dem 28.02.2013, erfolgen. Es wird dort unter TOP 9 mit 30 Minuten Debatte aufgeführt. Allerdings wäre dazu ein Fristverzicht erforderlich. Kommt dieser nicht zustande, wäre der frühestmögliche Abstimmungstermin Fr., 01.03.2013. […]

  5. […] Ist das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger verfassungswidrig? Das ist eine von mehreren Fragen, die nach Ansicht der betroffenen Internetunternehmen noch nicht beantwortet ist. Auch im Bundestag regen sich solche Bedenken. Viel Zeit, solche Fragen zu klären, bleibt nicht mehr. Schon am 28. Februar oder am 1. März soll das Parlament über den Gesetzesentwurf der Bundesregierungabstimmen, wie aus dem Entwurf der Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche hervorgeht. […]