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EuGH-Generalanwalt plädiert gegen Netzsperren

EuGH-Generalanwalt Cruz Villalón hat in seinem Schlussantrag zum Rechtsstreit zwischen der Belgischen Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Verleger (Sabam) und dem Brüsseler Internetzugangsanbieter Scarlet Extended SA (C-70/10) Netzsperren als unzulässigen Eingriff in die Europäische Grundrechtecharta bezeichnet:

Von diesen Merkmalen ausgehend meint Generalanwalt Cruz Villalón, dass die Einrichtung dieses Filter- und Sperrsystems eine Einschränkung des Rechts auf Beachtung des Kommunikationsgeheimnisses und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten, die durch die Grundrechtecharta geschützt sind, darstellt. Außerdem schränkt die Einführung eines solchen Systems die Informationsfreiheit ein, die ebenfalls durch die Grundrechtecharta geschützt wird.

Im vorliegenden Fall hatte die belgische Verwertungsgesellschaft vor einem heimischen Gericht eine Anordnung gegen den Internet Service Provider erwirkt. Diese hätte Scarlet gezwungen, zur Vermeidung von durch seine Kunden mittels Peer-to-Peer-Programmen begangene Urheberrechtsverletzungen den Datenverkehr zu filtern und gegebenenfalls zu blockieren.

Noch steht das endgültige Urteil aus, doch folgt der EuGH oft den Stellungnahmen seiner Generalanwälte. Allerdings hat das Plädoyer von Cruz Villalón auch einen Haken. Seiner Ansicht nach ist eine Einschränkung der Rechte und Freiheiten der Internetnutzer nach der Grundrechtecharta möglich – jedenfalls dann, „wenn sie auf einer nationalen gesetzlichen Grundlage beruht, die zugänglich, klar und vorhersehbar ist.“

Ein Kommentar zu “EuGH-Generalanwalt plädiert gegen Netzsperren”

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