DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Leistungsschutzrecht: Google will Runden Tisch – Blogs mittelbar doch betroffen

In Reaktion auf die jüngst bekannt gewordene Neufassung des Referentenentwurfs zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Version 27.07.2012) fordert Google einen Runden Tisch bei Bundeskanzlerin Angela Merkel. In einer heute publizierten Stellungnahme für die Deutschen Wirtschafts Nachrichten wird Kay Oberbeck, Director Communications & Public Affairs, Google Nordeuropa, mit den Worten wiedergegeben:

„Presseverlage profitieren in erheblichem Umfang von Suchmaschinen und anderen Online-Diensten. Alleine durch Google werden pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weiter geleitet. Es ist absurd, dass nun ausgerechnet Suchmaschinen Adressaten des Gesetzes sein sollen. Solch ein Gesetz schützt niemanden und schadet allen – Nutzern, Verlagen, Suchmaschinen und der deutschen Wirtschaft. Google ist in vielen Bereichen ein wichtiger Partner der Verlage und hat ein großes Interesse an qualitativ hochwertigem Journalismus. Wir regen daher an, auf Einladung des Bundeskanzleramtes alle Beteiligten im Kanzleramt an einen Runden Tisch zu bringen.“

Laut Deutsche Wirtschafts Nachrichten kommt Googles Vorschlag „aus einer Position der Stärke“. Zugleich weist der Nachrichtendienst auf einen Umstand hin, der auch eine andere Deutung zulässt. Denn mit einem Rausschmiss der Verlage aus dem Suchindex allein wäre es nicht getan. Google müsste auch Blogs aus dem Index entfernen, wenn sie verlagsähnlich sind und unter die Definition Presseerzeugnis im Referentenentwurf fallen.

Dort heißt es weiterhin: „Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen.“

Auch in diesem Punkt zeigt sich, dass das Leistungsschutzrecht die Informationsfreiheit beschränkt und „in die Mottenkiste“ (Petra Sitte) gehört.

3 Kommentare zu “Leistungsschutzrecht: Google will Runden Tisch – Blogs mittelbar doch betroffen”

  1. […] Ich habe die Sache weiterhin an mir vorbeiziehen lassen, weil irgendwann postuliert wurde, dass es den kleinen Privatblogger eh nicht berührt. Dem scheint – bei entsprechend enger Auslegung – aber nicht wirklich so zu sein: Google müsste auch Blogs aus dem Index entfernen, wenn sie verlagsähnlich sind und unter die Definition Presseerzeugnis im Referentenentwurf fallen. Dort heißt es weiterhin: „Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen.“ (Quelle) […]

  2. Anonymous sagt:

    Aufgelesen und kommentiert 2012-08-01…

    Sanktionen vor dem Hintergrund des Asyl-Verfassungsurteils Rösler (FDP): „Blue Card ein wichtiger Schritt gegen Fachkräftemangel“ Kinder in die Wirtschaft Statistisches Bundesamt: Fast 8 Millionen atypisch Beschäftigte Merkels Spardiktat wirkt: Immer…

  3. […] Änderungen gegenüber den ersten beiden Entwurfsfassungen von Mitte Juni und Ende Juli enthält auch die aktuelle Version weiterhin zahlreiche Ungereimtheiten. Nachdem jüngst ein […]