DIGITALE LINKE
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Leistungsschutzrechtdebatte 01.03.2013

Der Bundestag debattiert über das Leistungsschutzrecht. Hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung.

Archiviertes Liveblog.

B90/Die Grünen haben beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Volker Beck nennt drei Gründe: 1. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen seien nicht geklärt, 2. Die beabsichtigte Wirkung sei unklar, 3. Es habe Verfahrensfehler gegeben, die die Minderheitenrechte der Opposition verletzt habe.

Snippets seien jetzt nicht mehr umfasst, aber das Gesetz habe eine Formulierung, „wo keiner weiß, was es bedeutet“. Die Koalition schicke die Presseverlage und die Suchmaschinen vor die Gerichte. Das könnten sich aber nur die Unternehmen leisten, die bis zum BGH klagen können. Das sei eine Marktbereinigung zugunsten von Google. Sogar die eigene Netzarbeitsgruppe der Union kritisiere den Entwurf. Laut Geschäftsordnung habe die Opposition das Recht, eine Anhörung zu beantragen, wenn es wesentliche Änderungen des Gesetzes gebe. Das sei der Fall.

Michael Grosse-Brömer, CDU, weist daraufhin, dass es mehrere Anhörungen in verschiedenen Ausschüssen gegeben habe, auch solche zu technischen Fragen. Es sei ausführlich zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen worden, und es sei keine wesentliche Änderung erfolgt, nachdem den Minderheitenrechten ausgiebig Rechnung getragen worden sei.

Thomas Oppermann, SPD, sagt, das Gesetz betreffe einen legitimen Anspruch der Verleger, eine Vergütung für publizistische Leistungen zu bekommen, andererseits die Informationsfreiheit. Dieses Gesetz sei in der letzten Woche gravierend geändert worden. Er schlage vor, dass man erst in der übernächsten Woche darüber entscheiden solle, sonst sei das Gesetz ein „Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte“.

Jörg van Essen, FDP, meint, es gebe keinen Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Die fraglichen Minderheitenrechte der Opposition, könnten bei wesentlichen Änderungen an der Vorlage greifen. Dies sei nicht der Fall. Herr Beck sei ja im Rechtsausschuss gar nicht dabei gewesen, im Gegensatz zu Herrn Montag, welcher, anders als Herr Beck, ein anerkannter Jurist sei. Aber der Fachausschuss habe entschieden, und deshalb solle heute abgestimmt werden.

Dagmar Enkelmann, Linke, protestiert, die Mehrheit habe die Rechte der Minderheit mit Füßen getreten. Strittig sei nur die Frage, ob es sich um gravierende Änderungen am Gesetz handele oder nicht. Viele Fachleute bejahten dies, die Koalition hingegen weigere sich, die Auswirkungen dieser Änderungen genau zu prüfen. Genau darum hätte es nämlich in einer weiteren Anhörung gehen sollen. Sollten in Zukunft wirklich Gerichte entscheiden, wie groß Snippets sein dürften, um lizenzfrei zu sein? Das sei absurd. Das Gesetz sei innovationsfeindlich, und es benachteilige Journalistinnen und Journalisten. Künftig hätten Verlage Rechte an den Produkten, die eigentlich den Urheberinnen und Urhebern zustünden. Auch darüber hätte man in einer erneuten Anhörung reden können. Sich einer solchen Auseinandersetzung zu verweigern, sei die „Arroganz der Macht“.

Der Geschäftsordnungsantrag wird mit Mehrheit abgelehnt.

Es liegen Entschließungsanträge von allen drei Oppositionsfraktionen vor.

Stephan Thomae, FDP: Leistungsschutzrecht sind im Urheberrecht nicht unbekannt, es gibt sie auch für Datenbankhersteller, Filmproduzenten und andere, also für Werkmittler. Es ist ein Investitionsschutzrecht. Für Presseverleger gibt es so etwas bislang nicht, und wir wollen es jetzt einführen. Es gibt aber ganz wesentliche Unterschiede zu dem ursprünglichen Entwurf: 1. Es gibt keine Verwertungsgesellschaftspflicht, 2. Es gibt keine gesetzlichen Vergütungsansprüche, sondern es ist ein reiner Unterlassungsanspruch.

Jerzy Montag, B90/Grüne stellt eine Zwischenfrage:

Die Leistung der Verleger soll geschützt werden, und man kann sich überlegen, ob man sie schützen soll oder nicht. Aber der Gesetzentwurf, den Sie jetzt vorlegen, erklärt, dass jeder die Leistung von Verlagen öffentlich zugänglich machen kann. Nur eine Gruppe ist ausgenommen: die Suchmaschinenbetreiber. Warum sind gerade nur die ausgenommen? Ursprünglich zielten Sie auf die Snippets ab. Das greift jetzt nicht mehr, was folgt daraus?

Stephan Thomae, FDP: Es geht auch um Aggregatoren, Harvester etc., die ein Gesamtbild der Publikation geben und somit die Lektüre einzelner Artikel überflüssig mache. Das ist etwas ganz anderes, als wenn ein Privatmensch auf einen einzelnen Artikel verlinkt oder ihn zitiert. Es gibt ein BGH-Urteil zur Bildersuche. Dessen Ausrichtung tragen wir mit der Änderung Rechnung, deshalb ist das Gesetz zustimmungsfähig.

Brigitte Zypries, SPD: Niemand versteht das Gesetz. Und jetzt ist klar, dass die Urheber, die von diesem Gesetz nicht geschützt werden. Deshalb haben gestern auch die freischreiber und der DJV erklärt, dass sie dieses Gesetz ablehnen. Wenn jetzt die Journalisten selber kommen und sagen, dass sie sich von diesem Gesetz nicht vertreten fühlen und sogar eine Verschlechterung fürchten, dann geht es so nicht. Was ist überhaupt ein Presseerzeugnis? Es gab in den Anhörungen keine belastbaren Einschätzungen dazu. Wie es sich mit den Bildern verhält, dazu habe ich keine Regelung gefunden. Vielleicht kann die Koalition noch erklären, wie sich dieses Gesetz zur Bildersuche verhält. Wie definiert man einen „kleinsten Ausschnitt“? Ist das eine absolute Größe, oder hängt es von der Gesamtlänge des Textes ab? Dieses Gesetz erfüllt die Ansprüche des Bundesverfassungsgerichts an die Normenklarheit nicht. Vor allem Gerichte werden sich mit diesem Gesetz befassen, vorher allerdings wird sich noch die EU-Kommission zu Wort melden, wegen der Notifizierungspflicht. In der Tat müssen wir uns mit der Zukunft der Presse im Digitalzeitalter auseinandersetzen, aber dieses Gesetz ist nicht die richtige Antwort.

Günter Krings, CDU: Urheber haben Urheberrechte, Werkmittler haben Leistungsschutzrechte. Leistungsschutzrechte sind immer dann notwendig, wenn der Urheber nicht mehr die Herrschaft über den Vertriebsweg hat. Manche Attacke aus der Opposition gegen die Idee des Leistungsschutzrecht als solches hat viele Kulturschaffende verunsichert. Wer sich grundsätzlich zur Idee des Leistungsschutzrecht bekennt, hat keinen Grund, dieses Leistungsschutzrecht nicht anzuerkennen. Oder haben Sie ein Problem damit, dass dieses Leistungsschutzrecht auch im Internet gelten soll? Dann sagen Sie das doch. Wir setzen gemeinsam mit dem Deutschen Journalistenverband darauf, dass sich eine Verwertungsgesellschaft dieser Rechte annimmt. Notfalls können wir hier als Gesetzgeber auch noch mal Druck machen. Derzeit sind auch Bezahlangebote im Netz ohne Leistungsschutzrecht nicht durchsetzbar. Ein immer aufwändigerer Onlinebereich wird von einem immer kleiner werdenden Printbereich subventioniert. Das liegt daran, dass wir kein Leistungsschutzrecht haben. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schützt die Vielfalt der Pressehinweis im Land. Zu Recht ist oft darauf hingewiesen worden, dass der Staat nicht den Kuchen aufzuteilen hat. Aber der Staat hat durchaus für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Google alleine macht in Deutschland Werbeeinnahmen, die den Betrag übersteigen, den alle Zeitungsverlage zusammen an Werbung verdienen. Wenn fremder Content abgegriffen wird, sind Schutzrechte berechtigt. Es geht dabei nicht um Suchmaschinen allein. Snippets fallen noch immer unter das Leistungsschutzrecht, wenn sie über ein paar Wörter hinausgehen. Auch Suchmaschinen stehen nicht über dem Gesetz, finden wir. Die SPD bewundert jetzt die Pressevielfalt, schlägt aber nichts vor. Die LINKE will Staatspresse. Die Grünen wollen runde Tische. Sie palavern, wir handeln. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz.

Petra Sitte, LINKE: Die großen deutschen Presseverlage haben dieses Recht 2009 in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben. So viel zum Thema Erpressbarkeit der Politik durch Macht der Medienkonzerne. Ziel des Leistungsschutzrecht war es, Suchmaschinen nur noch gegen Bezahlung zu erlauben, dass sie Verlagstexte im Internet auffindbar machen. Aber ohne solche Dienstleister wären die Texte gar nicht aufzufinden. Google bringt Springer 80% aller Online-Leser, meinte kürzlich Matthias Döpfner von Springer. Das Leistungsschutzrecht ist schädlich: Wer gilt als Verlag? Außerdem: Pressetexte sind schon durch das Urheberrecht geschützt. 1. Worin besteht die Leistung der Verlage? 2. Dieses Recht stünde, wenn überhaupt, Urheberinnen und Urhebern zu. Wie soll deren angemessene Beteiligung aussehen? Das überlassen Sie dem freien Spiel der Kräfte. Wie man beim Urhebervertragsrecht sieht, klappt da gar nichts vernünftig. 3. Wie sollen die Onlineanbieter sich mit den Verlagen einigen? Das können nur große Konzerne mit großen Rechtsabteilungen. Regionalverlage oder Internet-Startups können sich so etwas nicht leisten. Sie schaffen Rechtsunsicherheiten und stärken das Recht des Stärkeren. Und am Dienstag kommen sie wie Kai aus der Kiste mit einem neuen Änderungsantrag. Jetzt soll es den Diensteanbietern doch wieder möglich sein, Snippets lizenzfrei zu benutzen. Erst wurde das Gesetz mit genau diesen Snippets begründet, jetzt fallen genau diese Snippets aus dem Anwendungsbereich heraus. Was soll das? Am Ende werden Verlage keine neuen Einnahmen erzielen, aber ein Recht an etwas haben, was eigentlich den Urheberinnen und Urhebern zusteht. Und innovative Dienste werden verhindert, es sei denn, sie werden von Springer und Burda angeboten. Vielfalt und Innovation stelle ich mir anders vor.

Konstantin von Notz, Grüne: Durch Ihre letzte Änderung haben Sie dieses schlechte Gesetz noch verschlimmbessert. Einerseis sagen Sie: Wir brauchen ein Leistungsschutzrecht unbedingt. Andererseits sagen Sie: Wir ändern ja nichts am status quo. Dreieinhalb Jahre haben Sie im netzpolitischen Nebel gestochert. Jetzt liefern Sie ein Schlagwort ab, und den Rest sollen andere klären, nämlich die Gerichte. Wir können das nicht einfach an die Rechtsprechung outsourcen. Zahlreiche wirtschaftliche Akteure, alle Urheberrechtsexperten, alle Jugendorganisationen der Parteien, zahlreiche Vertreter aus Ihren eigenen Reihen, Dorothee Bär und die gesamte Zivilgesellschaft – alle sind dagegen. Zu Recht. Dieses Gesetz erinnert an das Zugangserschwerungsgesetz vom Ende der letzten Legislaturperiode. Leider haben Sie nicht die Größe, sich Ihr Scheitern einzugestehen.

Manuel Höferlin, FDP: Über drei Jahre reden wir über das Leistungsschutzrecht der Presseverlage. Springer hat angerufen, und wir sind gesprungen? Unsinn, wir haben keine Lesegebühr, keine Umverteilung von Geldern, sondern es geht um einen grundsätzlich legitimen Anspruch der Verleger, den ja auch Teile der Opposition anerkennen. Im Rechtsausschuss und im Unterausschuss Neue Medien ist das ausführlich diskutiert worden. Das Bedürfnis der Netznutzer, auf Suchanfragen qualifizierte Ergebnisse zu bekommen, wird durch den Änderungsantrag weiter gewährleistet. Die Informationsfreiheit ist also nicht gefährdet. Suchmaschinen und Aggretoren können also weiterarbeiten. Sie können auch weiter größere Textteile zugänglich mache, sie müssen dann eben nur vorher fragen. Es kann ja durchaus eine Verwertungsgesellschaft geben – wir schreiben sie nur nicht gesetzlich vor. Wer mehr als kleinste Textausschnitte nutzen möchte, der muss eben den Eigentümer vorher fragen. So verstehen wir Urheberrecht.

Lars Klingbeil, SPD: Wenn man das hier im Eilprogramm durchzieht, fördert man Politikverdrossenheit. Über drei Jahre wurde diskutiert, das Gesetz wurde erst aufgesetzt, dann wieder abgesetzt, heute soll es durchgeboxt werden. Die Anhörungen haben vernichtende Kritik am Leistungsschutzrecht gebracht. Die Netzexperten der Koalition sprechen sich dagegen aus, die Jugendorganisationen der Parteien, der CCC, der DJV – es gibt ein großes gesellschaftliches Bündnis gegen dieses Leistungsschutzrecht. Reden Sie doch mal mit denen, die in Röslers Beirat für digitale Wirtschaft sitzen, warum sie das Leistungsschutzrecht ablehnen. Sie schaffen vage und unklare Rechtsbegriffe. Das bleibt am Ende bei den Gerichten hängen. Google war lange Zeit die Zielscheibe dieses Gesetzes, aber jetzt sollen es kleine und mittelständische Unternehmen sein. Die SPD erkennt an, dass es problematisch ist, wenn z.B. geschäftsmodellmäßig auf die Archive der Zeitungen zugegriffen wird. Dafür braucht man Lösungen, aber solche, die Innovation nicht abwürgen. Der Qualitätsjournalismus muss gesichert werden. Wir haben dazu auch 2012 einen Antrag gestellt. Sie haben im Urheberrecht sonst nichts auf den Tisch gelegt. Wir werden dieses Gesetz im Bundesrat stoppen.

Manuel Höferlin, FDP: Wenn ich Ihren Antrag richtig verstehe, fordern Sie eine Beweislastumkehr. Ist das die Lösung?

Lars Klingbeil, SPD: Wenn vollständige Artikel unautorisiert verwendet werden, etwa für Pressespiegel, halten wir das für problematisch, aber dagegen kommt man auch mit dem Urheberrecht an.

Ansgar Heveling, CDU: Urheber verfügen über ein Schutzrecht, Presseverleger aber nicht. Deshalb schaffen wir nun ein Leistungsschutzrecht für sie. Es gibt aber schon seit vielen Jahrzehnten einen bunten Strauß von Leistungsschutzrechten. Durch die Metall-auf-Metall-Entscheidung des BGH ist klar geworden, dass auch kleinste Teile davon geschützt sein können. Gerade deshalb haben wir uns darauf festgelegt, dass solche kleinsten Teile nicht umfasst werden sollen. Dass wir da keine konkreten Zahlen festschreiben, ist nichts Besonderes: Unbestimmte Rechtsbegriffe gehören zu unserer Rechtstradition. „Kleinste Textausschnitte“ ist der einzige unbestimmte Rechtsbegriff, der in diesem Gesetz vorkommt. Beim Datenschutzrecht sind die Auslegungsspielräume noch viel größer, und trotzdem stehen die Datenbanken nicht ständig in den Schlagzeilen. Die Rechtsprechung wird mit dem Gesetz umgehen können, und es wird für sie nichts Ungewöhnliches sein. Das Zitieren bleibt frei, soziale Netzwerke werden nicht umfasst sein. Der Informationsfluss im Internet ist nicht behindert. Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit werden nicht berührt. Es geht lediglich darum, Regeln für einen fairen Wettbewerb aufzustellen. Wer am Kiosk morgens eine Zeitung will, muss schließlich auch dafür bezahlen. Wir zeigen, dass wir einer unserer wichtigsten Aufgaben nachkommen: Wir stellen die Regeln unserer sozialen Marktwirtschaft sicher. In Frankreich kann man sehen, wie es auf keinen Fall gehen sollte. Wenn ein einziges Internetunternehmen einmalig 60 Millionen Euro zahlt, ist das ein bedenkliches Signal. Man darf nicht vor der finanziellen Macht einzelner Konzerne kapitulieren. Genau das tun wir hier nicht.

Tabea Rößner, Grüne: Ihnen ist angesichts schwindender Mehrheit der Arsch auf Glatteis gegangen. Aber es weiß niemand, wovor dieses Leistungsschutzrecht schützen soll. Die einzigen Profiteure dieses Rechts werden Anwälte sein. Ist das Unfähigkeit oder Klientelpolitik? Die drei großen Verbände DJV, dju und freischreiber haben dieses Gesetz abgelehnt. Die Verlage haben ihre Inhalte kostenlos ins Netz gestellt, und Sie wollen jetzt diese Zahnpasta zurück in die Tube drücken. Sie sollten lieber beantworten, wie Journalismus in Zukunft finanziert werden soll. Dass ausgerechnet Springer eine Leistungsschutzrechtsinfusion braucht, um seine Journalisten anständig zu bezahlen, kann ich mir kaum vorstellen. Sie wollen dieses Gesetz nur zur Gesichtswahrung verabschiedet. Damit werden Sie sich bis auf die Knochen blamieren.

Thomas Silberhorn, CDU/CSU: Es wird noch immer bestritten, dass es einen Handlungsbedarf gibt. Schauen Sie doch mal nach Frankreich. Das Zustandekommen des dortigen Abkommens ist sehr zweifelhaft. Die Vertragsdetails werden nicht offen gelegt. Das ist wie auf dem orientalischen Basar. So soll es hier nicht sein: Wir schaffen einen transparenten Ordnungsrahmen für alle Beteiligten. Wir schützen Verlagsleistungen, die zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich gemacht werden. Vor dem Brandenburger Tor demonstrieren derzeit 10-15 Personen gegen das Leistungsschutzrecht, vor allem Mitglieder der Piratenpartei – das heißt nicht, dass die gesamte Zivilgesellschaft dagegen wäre. Blogger und Journalisten können sogar selbst Inhaber der Leistungsschutzrechte werden, wenn sie selber als Presseverleger auftreten. Zitatrechte und Verlinkungen sind nicht betroffen, Suchmaschinen schon – je nachdem, was sie anzeigen. Entscheidend ist nicht die konkrete Länge des Textausschnitts, sondern ob das Suchergebnis auf die Leistung des Verlags und den wirtschaftlichen Wert der Leistung der Verlage zugreift. Wenn es sich um die originäre Leistung der Suchmaschine handelt, liegt es nicht im Anwendungsbereich des Leistungsschutzrechts. Wir hatten drei umfangreiche Anhörungen zu diesem Thema. Jetzt liegt es an den Suchmaschinenbetreiben, Aggregatoren, Verlagen und Urhebern, sich zusammenzusetzen und über die Lizenzierung zu regeln. Der Markt wird diese Fragen regeln. Das gilt auch für die Frage, ob man eine Verwertungsgesellschaft beauftragt oder nicht. Zumindest kann jetzt auf Augenhöhe verhandelt werden. Dieses Gesetz stärkt die gesamte Kreativwirtschaft.

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