„Die Buchverlage stehen ohne Wenn und Aber zum Prinzip der angemessenen Beteiligung der Urheber an den Erlösen ihrer Werke.“ So äußert sich Jürgen Hogrefe, Vorsitzender des Urheber- und Verlagsrechts-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen Buchhandels heute in einer Pressemitteilung. Komisch, dass zum Beispiel die Literaturübersetzer die Buchverlage bis vor den Bundesgerichtshof verklagen mussten, um diese angemessene Beteiligung durchzusetzen. Das Ergebnis war ernüchternd für die Verlage, insbesondere, was die Beteiligung an den Nebenrechten anging, also etwa an den Erlösen aus Taschenbuch- oder Hörbuch-Lizenzen. Diese werden von den Verlagen, die Hardcoverausgaben herausbringen, oft an andere Vertragspartner sublizenziert. Ein Fünftel der Summe, die der Autor erhält, soll nach Meinung des BGH der Übersetzer bekommen: 12% vom Nettoerlös aus diesen Rechten.
Das wiederum fand der altehrwürdige Carl Hanser Verlag nicht gerecht. Und beschloss, vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen, dass er eine angemessene Vergütung zahlen sollte. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde angenommen. Es wird nun also auf höchster Ebene darüber entschieden, ob es möglich ist, dass der Gesetzgeber Eingriffe in die Vertragsfreiheit vornimmt, um den schwächeren Partner zu schützen. Denn genau dies ist im Rahmen des 2002 eingeführten Urhebervertragsrechts der Fall gewesen. Damit sollte den Urhebern der Rücken gestärkt werden.
Die Verwerter wehrten sich damals mit einer großen Anzeigenkampagne in den Zeitungen gegen das Gesetz. Nicht ohne Erfolg: Als es in Kraft trat, war es erheblich entschärft. Die rot-grüne Regierung hatte nicht den Mut, den Urhebern Mittel an die Hand zu geben, um die Rechte durchzusetzen, die ihnen das Gesetz einräumte. CDU und FDP waren sowieso dagegen.
DIE LINKE hat nun einen Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem sie das Urhebervertragsrecht zugunsten der Urheber reformieren möchte. Nutzer und Urheber sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen und Kritik oder Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Demnächst soll der Entwurf dann in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
[…] Ende Mai hatten die LINKEN Bundestagsabgeordneten Petra Sitte, Luc Jochimsen, halina Wawzyniak, Herbert Behrens und Kathrin Senger-Schäfer ihren Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts der Öffentlichkeit vorgestellt und um Kommentierung oder Verbesserungsvorschläge gebeten (wir berichteten). […]
[…] LINKE hat dagegen bereits im Mai eine erste Fassung eines Entwurfs zur Gesetzesänderung veröffentlicht und Betroffene und Interessierte eingeladen, diesen zu kritisieren und zu kommentieren. Dies ist […]