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LINKE legt Gesetzentwurf zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vor

DIE LINKE im Bundestag hat auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes (ZugErschwG) verabschiedet. Das Aufhebungsgesetz sieht vor, die von der Großen Koalition in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen zurückzunehmen. Das neue Gesetz träte inhaltlich an die Stelle des auch in der schwarz-gelben Regierungskoalition stark umstrittenen (wir berichteten) ZugErschwG.

Da der Bundespräsident das ZugErschwG gemäß Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG bislang nicht ausgefertigt hat – es somit rechtlich nicht existent ist –, wurde das Instrument eines Mantelgesetzes gewählt. Dieses besteht im Kern aus zwei Artikeln:

Für den Fall, dass Köhler weiterhin nicht unterschreibt, tritt nach Artikel 1 eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) in Kraft. Demzufolge wären technische Maßnahmen, die darauf abzielen, den Zugang zu Internetangeboten systematisch oder anlassunabhängig zu erschweren oder zu unterbinden, unzulässig. Systematisch oder anlassunabhängig bezeichnet dabei Maßnahmen jenseits von nach Art. 7 Abs. 2 S. 2 TMG (in der bestehenden Fassung) immer schon durch einen Richter anzuordnenden Verfügungen nach den allgemeinen Gesetzen. Kurz: Es ist eine Rückkehr zum Status quo ante, zum Rechtsstand vor Erlass des ZugErschwG.

Da die Regelung nach Artikel 1 inhaltlich an Stelle der Bestimmungen aus dem ZugErschwG träte, müsste letzteres nicht weiter verfolgt werden. Der Bundespräsident wäre in diesem Falle sogar gehalten, das ZugErschwG nicht auszufertigen, da er sich andernfalls dem Bundestag gegenüber treuwidrig verhielte. Zugleich wäre dafür gesorgt, dass die zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und Providern geschlossenen Sperrverträge auf privatrechtlicher Basis hinfällig würden.

Für den Fall schließlich, dass Köhler unterschreibt, tritt zusätzlich Artikel 2 in Kraft. Mit dieser Vorschrift wäre die Aufhebung des ZugErschwG im Falle seiner Verkündung vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes geregelt.

Das Aufhebungsgesetz ermöglicht es somit, die Konstellationen dafür zu schaffen, dass der Bundespräsidenten in Sachen ZugErschwG nicht nur formal, sondern auch faktisch unabhängig von parteipolitischen Erwägungen und regierungsinternen Auseinandersetzungen entscheiden kann. Zugleich wäre die Initiative im Kampf gegen kinderpornographische Inhalte im Netz an das Parlament zurückgegeben. Der Grundsatz des schnellstmöglichen Löschens könnte endlich in die Tat umgesetzt werden.

Hier der Gesetzentwurf in einer Vorabversion.

2 Kommentare zu “LINKE legt Gesetzentwurf zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vor”

  1. […] Klarstellung auf Basis eines Aufhebungsgesetzes. DIE LINKE hat dazu einen Gesetzentwurf (wir berichteten) […]

  2. […] auch die Aufhebung der zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und Providern geschlossenen Verträge (wir berichteten). Der Gesetzentwurf der GRÜNEN hingegen kennt nur die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes im […]