Ende Mai hatten die LINKEN Bundestagsabgeordneten Petra Sitte, Luc Jochimsen, halina Wawzyniak, Herbert Behrens und Kathrin Senger-Schäfer ihren Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts der Öffentlichkeit vorgestellt und um Kommentierung oder Verbesserungsvorschläge gebeten (wir berichteten).
Heute nun gab es von ihnen eine Kurzfassung des bisherigen Feedbacks, dass sie als „sehr konstruktiv und fundiert“ bezeichnen:
Hauptpunkte waren zum einen Überlegungen, ob ein Verbot oder eine Einschränkung von Total-Buy-Out-Verträgen die bessere Variante für UrheberInnen darstellt und wie die jeweiligen Optionen urheberrechtsfreundlich ausgestaltet werden können. Zum anderen haben sich einige intensiv Gedanken darüber gemacht, wie sich eine Definition der „angemessenen Vergütung“ besser im Gesetzestext formulieren lässt, als es uns gelungen ist.
Es gab öffentliche Reaktionen und detaillierte Rückantworten per Mail von einzelnen Verlegern, Rechtsanwälten, Schriftstellern aber auch vom Verband „freischreiber“. Weiter gab es Gesprächsrunden mit Urheberrechtsinitiativen und dem DJV.
Da den MdBs von weiteren Urheberrechtsverbänden im Laufe des Juli noch Reaktionen angekündigt wurden haben sie nun die Kommentierungsphase auch für alle anderen bis zum 31.07. verlängert. Eine kommentierte Fassung des gesetzentwurfs, eine bearbeitbare Variante sowie die Kontaktinformationen finden sich zum Beispiel auf der Seite von Petra Sitte.
Im August und September werden die eingegangenen Reaktionen dann evaluiert und im Überblick öffentlich dokumentiert (auf Wunsch auch anonymisiert). Danach werden die MdBs eine Überarbeitung des Entwurfs vorstellen und ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen.