DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Nicht genaues weiß die Bundesregierung nicht – Neues zum Leistungsschutzrecht

Seit 1. August 2013 gilt nun das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nach viel Kritik boxte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung das Gesetz durch. Schon damals zeichnete sich ab, dass sich niemand so recht Gedanken darüber gemacht hatte, wie dieses Leistungsschutzrecht eigentlich umgesetzt werden soll.

So ist es nicht verwunderlich, dass es nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erst mal ruhig wurde. Google und andere Suchmaschinenbetreiber reagierten und verlangten von den Verlegern eine Erklärung, dass sie zunächst auf ihre Ansprüche nach dem Leistungsschutzrecht verzichteten. Sollten sie diese Erklärung nicht unterschreiben, würden sie ausgelistet. Selbst große Verlage wie Springer, die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger stets forciert hatten, unterschrieben diese Erklärung. Auf die Klicks wollte man halt doch nicht verzichten. Danach passierte erst mal nichts.

Seit Anfang dieses Jahres ist es mit der Ruhe vorbei. Große Presseverlage haben die Verwertungsgesellschaft VG Media beauftragt, das Leistungsschutzrecht endlich in die Tat umzusetzen. Im Juni 2014 legte die VG Media einen Tarifvorschlag vor, der es ganz schön in sich hat.

Grund genug für uns, die Bundesregierung zu fragen, was sie von diesem Vorschlag hält und vor allem wie sie sich dazu verhält. Die Antworten liegen inzwischen vor.

Zusammengefasst: Die Bundesregierung weiß selbst nicht, was sie davon hält und verhalten wird sie sich dazu schon gar nicht. Der Vorschlag werde derzeit von Marken- und Patentamt geprüft. Zu einzelnen Punkten des Tarifvorschlags (Ist eine Vergütung von bis zu 11 Prozent der Umsätze wirklich angemessen? Was ist eigentlich mit Auslandsumsätzen gemeint und wie sollen diese ermittelt werden? Wie soll bei der Berechnung der Vergütung berücksichtigt werden, dass das Leistungsschutzrecht nach einem Jahr erlischt? Usw. usf.) hat die Bundesregierung überhaupt keine Meinung. Und Ungenauigkeiten des Gesetzes (Stichwort: Welche Textauszüge fallen überhaupt unter das Leistungsschutzrecht) sollen doch bitte die Gerichte klären.

Es ist schon beachtlich, dass die Bundesregierung ein Gesetz erarbeitet und auf den Weg bringt, aber sich bis heute keine Gedanken darüber gemacht hat, wie es umgesetzt werden soll. Schwarz-gelb hat ein unsinniges Gesetz verabschiedet und Schwarz-Rot lässt es einfach laufen und denkt sogar laut darüber nach, es auszuweiten. Dabei wäre es längst an der Zeit diese unsinnige Farce zu beenden. Nun bleibt abzuwarten, was die Prüfung des Marken- und Patentamtes ergibt.

 

Keine Kommentare mölich.