DIGITALE LINKE
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Posts mit dem Tag ‘angemessene Vergütung’

Bundestag lehnt linke Urheberrechtspolitik ab

In seiner 246. Sitzung am Donnerstag, den 13. Juni 2013, hat der Deutsche Bundestag sämtliche Urheberrechtsanträge der LINKEN abgelehnt. Übrigens ohne Debatte – außer Petra Sitte hielt niemand das Thema für wichtig genug, um dazu zu später Stunde noch live zu reden. > Weiterlesen

Urhebervertragsrecht: kein Reformbedarf?

Die Bundesregierung sieht beim Urhebervertragsrecht derzeit keinen Reformbedarf. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Dort heißt es:

Die Bundesregierung beobachtet auch im Bereich des Urhebervertragsrechts laufend die aktuellen Entwicklungen unter Einbeziehung der Rechtsprechung und der Erkenntnisse der Wissenschaft. Soweit sich daraus die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen ergibt, wird die Bundesregierung Änderungen vorschlagen.

Mit anderen Worten: Es ist doch alles in Ordnung. > Weiterlesen

Debatte über Urhebervertragsrecht

Die Debatte über eine Reform des Urhebervertragsrechts nimmt an Fahrt auf. Im Mai 2012 haben einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE (Lukrezia Jochimsen, Herbert Behrens, Kathrin Senger-Schäfer, Petra Sitte und Halina Wawzyniak) gemeinsam die Rohfassung eines Gesetzentwurfs vorgestellt, mit dem an das 2002 in Kraft getretene „Stärkungsgesetz“ angeknüpft werden soll. Ziel war und ist es, die Urheber in ihrer vertraglichen Stellung gegenüber den Verwertern besser zu stellen. Mittlerweile sind lesenswerte erste Reaktionen erfolgt.

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LINKE stellt Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht zur offenen Diskussion



„Die Buchverlage stehen ohne Wenn und Aber zum Prinzip der angemessenen Beteiligung der Urheber an den Erlösen ihrer Werke.“ So äußert sich Jürgen Hogrefe, Vorsitzender des Urheber- und Verlagsrechts-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen Buchhandels heute in einer Pressemitteilung. Komisch, dass zum Beispiel die Literaturübersetzer die Buchverlage bis vor den Bundesgerichtshof verklagen mussten, um diese angemessene Beteiligung durchzusetzen. Das Ergebnis war ernüchternd für die Verlage, insbesondere, was die Beteiligung an den Nebenrechten anging, also etwa an den Erlösen aus Taschenbuch- oder Hörbuch-Lizenzen. Diese werden von den Verlagen, die Hardcoverausgaben herausbringen, oft an andere Vertragspartner sublizenziert. Ein Fünftel der Summe, die der Autor erhält, soll nach Meinung des BGH der Übersetzer bekommen: 12% vom Nettoerlös aus diesen Rechten.

Das wiederum fand der altehrwürdige Carl Hanser Verlag nicht gerecht. Und beschloss, vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen, dass er eine angemessene Vergütung zahlen sollte. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde angenommen. Es wird nun also auf höchster Ebene darüber entschieden, ob es möglich ist, dass der Gesetzgeber Eingriffe in die Vertragsfreiheit vornimmt, um den schwächeren Partner zu schützen. Denn genau dies ist im Rahmen des 2002 eingeführten Urhebervertragsrechts der Fall gewesen. Damit sollte den Urhebern der Rücken gestärkt werden. > Weiterlesen