DIGITALE LINKE
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Posts mit dem Tag ‘DDB’

Verwaiste Werke: Europäische Schrankenregelung schlägt deutsches Verbändemodell

Die Organe der Europäischen Union haben sich nach langem Tauziehen auf eine Regelung zu den Verwaisten Werken verständigt. Diese steht hier (pdf) online. Rat und Parlament müssen formell noch zustimmen, der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird noch in diesem Jahr erwartet.

Das Justizministerium will nun schnellstmöglich eine nationale Regelung vorschlagen, die im Einklang mit der kommenden europäischen Richtlinie steht. Die entsprechenden beteiligten Akteure wurden aus dem BMJ in diesen Tagen um ihre Position und Meinung zu der Einigung konsultiert. > Weiterlesen

LINKE legt alternativen Gesetzentwurf zu Verwaisten Werken vor

Nachdem die SPD einen Gesetzentwurf zum Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken vorgelegt hat (Drs. 17/3991) und dieser Kritik unter anderem an dieser Stelle  erntete, legt DIE LINKE nun einen eigenen Entwurf (Drs. 17/04661) vor.

Der zentrale Unterschied besteht in der Herangehensweise an das Problem. Während der SPD-Gesetzentwurf diese Frage im Rahmen des Urheberwahrnehmungsrechts an die Verwertungsgesellschaften delegiert, regt der LINKE Entwurf die Einrichtung einer klaren Beschränkung des Urheberrechts, auch Schranke genannt, an. nichtkommerzielle Einrichtungen wie Bibliotheken oder Museen sollen Werke, deren Urheber unbekannt oder die Rechtesituation nach einer Standardsuche unklar bleibt, öffentlich zugänglich machen dürfen. Eine Erlaubnis von Verwertungsgesellschaften, die wie im SPD-Entwurf die Rechte unbekannter Urheber fiktiv wahrnehmen, soll nicht eingeholt werden müssen. > Weiterlesen

Verwaiste Werke und Digitalisierung: Bremse Urheberrecht

Während Google das Kostenlosangebot Google Books als Werbeoberfläche nutzt, um E-Books zu verkaufen, stockt die Erstellung öffentlicher Digitalisierungsoffensiven. Größte Probleme: das Geld, der Föderalismus und das Urheberrecht. > Weiterlesen

Enteignungsphantasien: Verwaiste Werke

Bei Anhörungen zum Urheberrecht wundert man sich oft, warum sich so wenige Urheber blicken lassen. Außer es geht, wie gestern beim Bundesjustizministerium, um das Thema „Verwaiste Werke“. Dann liegt es in der Natur der Sache, dass die Hauptbetroffenen nicht auftauchen.

Verwaiste Werke sind solche Texte, Bilder, Musikstücke oder Filme, die zwar noch vom Urheberrecht geschützt sind, bei denen man jedoch nicht weiß, wer eigentlich die Rechte daran hält. Weil die Schutzfristen noch lange nicht abgelaufen sind, während die Werke selbst schon längst nicht mehr auf dem Markt sind, verliert sich mit der Zeit die Kette der Erben. Die Folge: Niemand traut sich, solche Werke wieder zugänglich zu machen, auch wenn das im Digitalzeitalter weit einfacher wäre als noch zu früheren Zeiten. Denn wenn doch ein Erbe wieder auftaucht und Schadensersatzansprüche geltend macht, kann es richtig Ärger geben.

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Deutsche Digitale Bibliothek und DRM

Dass die zu errichtende Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) möglicherweise an klammen Länderhaushalten scheitert, haben wir bereits berichtet. Die Zusammenfassung der Anforderungsanalyse (pdf), erstellt durch das federführende Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) der Fraunhofer Gesellschaft, zeigt nun deutlicher, wohin die Reise mit dem Konkurrenzprojekt zur GoogleBookSearch gehen soll. Diese wurde letzte Woche auf einer Expertentagung diskutiert.  > Weiterlesen