DIGITALE LINKE
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#btada: Öffentlich oder nichtöffentlich

Gestern haben GRÜNE und LINKE – hier der Bericht auf GrünDigital – im Ausschuss Digitale Agenda (#btada) beantragt, der Ausschuss solle grundsätzlich öffentlich tagen. Ermöglicht werden sollte das durch eine Umkehrregelung zur Geschäftsordnung des Bundestages: Der Ausschuss tagt öffentlich, es sei denn eine Fraktion widerspricht, lautete der Vorschlag.

Die Entscheidung wurde mit den Stimmen der großen Koalition vertagt. Grund ist, dass insbesondere der CDU-Ausschussvorsitzende sich gegen eine solche Regelung wehrt. Er beruft sich auf § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung, nach dem Ausschüsse grundsätzlich nichtöffentlich beraten.

Ein Blick auf den Sportausschuss zeigt allerdings, dass es sich um keine in Stein gemeißelte Regelung handelt. Als sich dieser in der 17. Wahlperiode – am 25. November 2009 – konstituierte, sagte der seinerzeitige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse laut Ausschuss-Protokoll zu Beginn: > Weiterlesen