DIGITALE LINKE
– Politik in der digitalen Welt! –

Posts mit dem Tag ‘Digitaler Kapitalismus’

Alle reden von der re:publica – Wir auch

Am Montag beginnt zum siebten Mal in Folge in Berlin die re:publica, das große Hybrid aus Konferenz, Messe und Klassentreffen für Netzkulutur, Netzpolitik und immer mehr: Netzwirtschaft. Auch wir von “Digitale Linke” werden in Teilen dort sein, uns im Mix aus AktivistInnen-Treffen, Selbstbeschau und PR-Gebuhle umtun und aus der ein oder anderen Veranstaltung auf @digitale_linke twittern.

Während das Drumherum der re:publica Jahr für Jahr businesslastiger wird, ist das Konferenzprogramm auch dieses Jahr angenehm heterogen und politisch. Im Vorfeld hier unsere kleine, unvollständige Auswahl an spannenden Programmpunkten: > Weiterlesen

Netzneutralität per Gesetz festschreiben!

Gestern kündigte die Telekom an, ab 1. Mai bei Neukunden nur noch Flatrate-Verträge mit Inklusiv-Datenvolumen anzubieten. Das bedeutet, dass die Kunden nur bis zu einem bestimmten Datenverbrauch die maximale Bandbreite nutzen können. Haben sie eine Grenze überschritten, wird die Geschwindigkeit erheblich gesenkt. Bereits vor knapp einem Jahr hatte Kabel Deutschland mit einer ähnlichen Klausel für Aufmerksamkeit gesorgt. Darüber hinaus bestätigte die Telekom, dass eigene und einige ausgewählte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden. Wer andere Dienste nutzen will, muss de facto draufzahlen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Netzneutralität. Wenn dieses Beispiel Schule macht, ist das Ende des freien Internets erreicht. Dass die Gefahr besteht, zeigen die sofort aufflammenden Gerüchte, auch Vodafone wolle solche Tarife einführen. Zwar widersprach Vodafone dem; man habe keine Pläne für so etwas. Das klingt aber eher nach: Was nicht ist, kann noch werden. Es zeigt sich, dass eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität dringend notwendig ist. Dies fordert DIE LINKE schon seit langem. Doch immer wieder sperrt sich die schwarz-gelbe Koalition. Zuletzt weigerten sich Union und FDP eine Handlungsempfehlung, die Netzneutralität gesetzlich zu sichern, in den Bericht der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ aufzunehmen. Der Markt wird es schon richten. Wie gut das funktioniert, sieht man jetzt. > Weiterlesen

Das Leistungschutzrecht des Stärkeren

Bericht von MdB Petra Sitte zur heutigen Anhörung im Unterausschuss neue Medien des Bundestags zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Wir haben in den vergangenen Monaten drei verschiedene Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt, (1, 2, 3) in denen wir wissen wollten, wie das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zustande kam und wie es in der Praxis funktionieren soll. Die Bundesregierung hatte entweder keine Ahnung, was sie mit dem Leistungsschutzrecht anrichten wird oder kein Interesse an den Folgen. Sie gab recht klar zu erkennen, dass es Unmengen Rechtsunsicherheiten geben wird, die dann die Gerichte klären sollen.
Damit wird zwar die Verbreitung journalistischer Informationen für Journalisten, Verlage, Suchmaschinen, Aggregatoren bis zum Ende all dieser Gerichtsverfahren äußerst schwierig und im Zweifel ein Fest für Abmahnanwälte, aber was kümmert’s die Regierung? Dass sich kleine Verlage und innovative Start-Ups im Suchmaschinen- und Aggregatoren-Bereich sich die Rechtsabteilungen gar nicht leisten können und deshalb durch das Leistungsschutzrecht benachteiligt werden, ist der Bundesregierung offensichtlich egal, wie sie uns vergangenen Freitag mitteilte (siehe zum Beispiel die Antwort auf Frage 25 hier).

Die verfassungsrechtlichen Bedenken von Urheberrechtlern aber auch dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder von CDU, werden einfach ignoriert. Und mit Stand heute soll das Leistungsschutzrecht noch diese Woche trotz aller Unsicherheiten, Bedenken und Widersprüche am Freitag endgültig abgestimmt werden.

Heute sollten im Unterausschuss neue Medien technische Fragen rund ums Leistungsschutzrecht geklärt werden. > Weiterlesen

UPDATE II: Kippt das Leistungsschutzrecht, weil sich Google mit den deutschen Verlagen auf einen Deal einigt?

Kippt das Leistungsschutzrecht doch noch auf der Zielgeraden? Vizekanzler Philipp Rösler (FDP) sagte gestern Abend, dass es derzeit direkte Verhandlungen zwischen den deutschen Verlagen und Google gibt, um eine Vereinbarung zwischen den Unternehmen zu erzielen, die ein Leistungsschutzrecht ersetzen könnten. Weiter stellte er in Aussicht, dass die FDP den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im Bundestag solange nicht abstimmen will, bis diese Verhandlungen zwischen den Konzernen abgeschlossen sind.

Derzeit (21.02., 13:15 Uhr) steht aber weiterhin die Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Bundestages für nächste Woche.

Wir dokumentieren das Gespräch bei „UdL digital“ am 20.02.2013 gegen 19:30 Uhr zwischen Journalist Mario Sixtus und dem Bundeswirtschaftsminister und Vizebundeskanzler, Philipp Rösler (FDP): > Weiterlesen

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger stärkt Monopole und verhindert Innovation

Persönliche Stellungnahme von MdB Petra Sitte, Crosspost von petra-sitte.de

Die gestrige Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat die LINKE Ablehnung des Vorhabens bestätigt und unsere Befürchtung verstärkt, dass dieses schlecht formulierte Gesetz weitreichend negative Folgen für die Digitalisierung und die Medienvielfalt haben wird. > Weiterlesen

Petra Sitte: Das Leistungsschutzrecht ist unnötig, grottenschlecht konzipiert und innovationsfeindlich (Update)

An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede von Petra Sitte (MdB, DIE LINKE) zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Mit der heutigen Lesung wird der Gesetzentwurf an die Ausschüsse (federführend ist der Rechtsausschuss, mitberatend der Ausschuss für Kultur und Medien) überwiesen und dort beraten. Danach wird es – an ein und demselben Tag – eine zweite und dritte Lesung mit Abstimmung über den Gesetzentwurf geben. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, kann aber mit einer Zweidrittelmehrhei dagegen Widerspruch einlegen.

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir debattieren zu später Stunde über einen Sandkastenstreit, wer wem welche Förmchen in der Medienwelt wegnehmen könnte.

Da schreien die Verleger: Google verdient Geld mit unseren Inhalten und wollen deshalb Geld von Google. Google kläfft zurück: Die Verlage bekommen von uns die Online-Kunden geliefert, sollen darüber doch froh sein. Gleichzeitig tun beide Seiten so, als wären sie für Gemeinwohl, Demokratie und Weltfrieden unverzichtbar. Aber letztlich streiten sich zwei Konzerne nur um Profite. > Weiterlesen

Ohne Gleichberechtigung und sozialen Ausgleich bleibt Open dicht

Anfang Mai erschien im Universitätsverlag des Saarlands der von Ulrich Herb herausgegebene Sammelband “Open Initiatives: Offenheit in der digitalen Welt und Wissenschaft”. Darin findet sich der lesenswerte Beitrag von Jutta Haider “Open Access hinter verschlossenen Türen oder wie sich Open Access im und mit dem Enwicklungsdiskurs arrangiert”.
Haider zeigt dort anschaulich, wie die ideologische Begründung für Open Access letztlich im imperialistischen Diskurs einer Entwicklungshilfe verortet ist, die “armen” oder “unterentwickelten” Gesellschaften die angeblichen und realen Segnungen der kapitalisitischen Industrieländer des globalen Nordens überhelfen soll. Besser noch, es soll die Hoffnung auf diese Segnungen dauerhaft aufrecht erhalten, kann diese aber de facto nicht erfüllen.

Haider ist dabei nicht im Geringsten daran gelegen, den offenen Zugang zu wissenschaftlicher Arbeit an sich zu kritisieren. Sie kritisiert, mit welchen Argumenten die Archive und Publikationsprozesse geöffnet werden sollen. Sie kritisiert, das eine rein technische Lösung (übers Netz zugängliche Datenbanken) als Allheilmittel gegen Ungleichheit (hier: in der Wissenschaft) gepriesen wird und dabei die flankierende PR die Ungleicheit dauerhaft zementiert. > Weiterlesen

Das Netz, die Eigentumsfrage und die Freiheit der Kommunikation (Teil III)

Offenheit als Kontingenz

Tatsächlich muss die praktizierte und noch bestehende Offenheit des Netzes als „kontingent“ (ebd.) angesehen werden. Umgekehrt allerdings gilt das ebenso für seinen prognostizierten Zerfall in Territorien. Beide Szenarien verweisen in ihren grundlegenden Implikationen zurück auf zu führende politische Auseinandersetzungen. Denn folgendes ist zu proklamieren: Obgleich die Offenheit des Netzes nicht als Wesensnotwendigkeit zu begründen ist, so bleibt sie doch politisch möglich. Darauf reflektiert in besonderer Dringlichkeit ebenfalls ein jüngerer Mahnruf von Tim Berners-Lee.

Die konkreten Bedrohungen auflistend – Einzäunung und Abschottung von Informationen in Sozialen Netzwerken, Smartphones und Pads; Drosselung und Unterbindung des Zugangs zu rivalisierenden Diensten im mobilen Internet; fortschreitende Überwachungszugriffe auf die Informationsinfrastruktur durch autoritäre ebenso wie durch demokratische Regierungen –, konstatiert er: „Sollten wir, die Nutzer des Netzes [im Orig.: Web], diese und andere Tendenzen weiterhin ungehindert an uns vorbeiziehen lassen, zerbricht das Netz in fragmentierte Inseln. Wir verlören die Freiheit zur Vernetzung mit den Webseiten unserer Wahl.“ (Berners-Lee 2010)

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Das Netz, die Eigentumsfrage und die Freiheit der Kommunikation (Teil II)

Strategische Kontrollzugriffe

Grundlegender Ansatzpunkt aller Strategien zur Kontrolle des Internet bildet der Zugriff auf die physische Transportinfrastruktur (Goldsmith/Wu 2008). Provider und Netzbetreiber sind als Gatekeeper und Intermediäre von Kommunikation vorrangiges Ziel staatlicher wie privater Bestrebungen zur Rechtsdurchsetzung. Zunehmend im Besitz der entsprechenden Steuerungstechnologien verfügen sie über ein Werkzeug, das es erlaubt, Datenpakete potentiell nach Inhalt, Quelle oder Ziel zu differenzieren, und eben auch, missliebige Datenverkehre zu unterbinden.

Maßgebende Akteure der Medien- und Unterhaltungsindustrie suchen daher seit geraumer Zeit, das eigene Agenda-Setting in die Debatte um Netzneutralität hineinzutragen und in die Prozesse administrativer Entscheidungsfindung zu inkludieren. Bereits im März des Jahres 2010 hatte sich in den USA ein Bündnis aus Medienindustrie und neokorporatistisch agierenden Gewerkschaften mit einem weitreichenden Forderungskatalog an die US-Regierung gewandt. Darin enthalten war die Aufforderung, die Intermediäre im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einzubinden und die Thematik in die von der Federal Communications Commission (FCC) geleiteten Verhandlungen zur Netzneutralität aufzunehmen (AFTRA et al. 2010). > Weiterlesen

Das Netz, die Eigentumsfrage und die Freiheit der Kommunikation (Teil I)

Die Zeiten, in denen sich die Kulturschaffenden in ihrem Großteil auf der linken Seite des politischen Spektrums verorteten, sind seit langem vorbei. Tempi passati – heute versammeln sie sich hinter ihren Verwertern. Mit ihnen fordern sie immer lauter schärfere Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz. Die Grundlagen digitaler Kommunikation kaum durchschauend, sind sie gar bereit, die Totalüberwachung des Austausches von Informationen in Kauf zu nehmen. Zeit also, die Verhältnisse einmal genauer zu reflektieren. Unter obengenanntem Titel dokumentieren wir in einer dreiteiligen Vorabversion Auszüge eines längeren Textes von Lothar Bisky und Juergen Scheele. Sobald die vollständige Printversion vorliegt, werden wir darauf verweisen. [Red.]

Delikt Kopie

Das von der Rechteindustrie zur Verhandlung gebrachte Delikt Kopie erweist sich bis in die Begrifflichkeiten und die Bewertung des Schadensausmaßes hinein als vermint. Verbreitete Terminologien wie Internetpiraterie und Raubkopie sind als „irreführend“ (Brodowski/Freiling 2011) einzustufen, schließlich bezeichnet Raub die Wegnahme einer Sache unter Gewalt oder unter Bedrohung für Leib und Leben (§ 249 StGB), zählt entsprechend zu mittelschwerer und schwerster Kriminalität, ebenso wie Piraterie juristisch besehen für schwerste Gewaltkriminalität auf Hoher See steht. An einer Dekomposition solcher in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangenen Begriffssemantiken muss sich gleichwohl nicht versucht werden, zumal urheberrechtskritische Ökonomen umgekehrt dazu übergegangen sind, das Verhalten der Unterhaltungsindustrie als Raubrittertum zu brandmarken. > Weiterlesen