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Bundesrat: Mehr Datenschutz für Social Networks

„Privacy by default“ gilt Datenschützern seit Längerem als neue Devise für den Privatsphärenschutz im Internetzeitalter. Anbieter von Diensten mit nutzergenerierten Inhalten, etwa soziale Netzwerke, sollten demnach verpflichtet werden, standardmäßig möglichst datenschutzfreundliche Voreinstellungen anzubieten. Personenbezogene Daten sollten nur dann erhoben werden dürfen, wenn der Nutzer diese Voreinstellungen aktiv geändert hat.

In eine ähnliche Richtung geht auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes, den der Bundesrat Anfang August vorgelegt hat. Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollen demnach standardmäßig „die höchste Sicherheitsstufe gemäß dem Stand der Technik“ voreinstellen. Der Nutzer selbst soll dies zwar ändern können, aber nur aktiv und im vollen Bewusstsein der Konsequenzen, wozu auch erweiterte Informationspflichten der Anbieter beitragen sollen. > Weiterlesen