DIGITALE LINKE
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Posts mit dem Tag ‘Orphan Works’

Verwaiste Werke: wie weiter?

Hier und dort ist bereits über die neue EU-Richtlinie zu verwaisten und vergriffenen Werken berichtet worden. Es geht darum, dass Bibliotheken und Archive das Recht bekommen sollen, geschützte Werke, deren Urheber nicht auffindbar sind oder die nicht mehr kommerziell lieferbar sind, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eigentlich eine gute Sache, doch leider ist die Richtlinie nach einem guten ersten Aufschlag der Kommission beim Lauf durch die Instanzen verschlimmbessert worden. So richtig zufrieden ist jetzt niemand mehr. Aus Sicht der Gedächtnisorganisationen geht die Richtlinie nicht weit genug. Non-Profit-Organisationen wie Wikimedia winken sowieso ab, weil sie von vornherein nicht zum Kreis derjenigen gehören, die durch die Regelung privilegiert werden sollen. > Weiterlesen

Rechtsausschuss: Verwaiste Werke

Am 19. September steht im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu verwaisten Werken auf der Tagesordnung. Anlass sind die beiden Gesetzentwürfenvon SPD und LINKE sowie der entsprechenden Antrag der Grünen zum Thema, die Anfang des Jahres eingebracht wurden. Inzwischen gibt es dazu auch einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. > Weiterlesen

Enteignungsphantasien: Verwaiste Werke

Bei Anhörungen zum Urheberrecht wundert man sich oft, warum sich so wenige Urheber blicken lassen. Außer es geht, wie gestern beim Bundesjustizministerium, um das Thema „Verwaiste Werke“. Dann liegt es in der Natur der Sache, dass die Hauptbetroffenen nicht auftauchen.

Verwaiste Werke sind solche Texte, Bilder, Musikstücke oder Filme, die zwar noch vom Urheberrecht geschützt sind, bei denen man jedoch nicht weiß, wer eigentlich die Rechte daran hält. Weil die Schutzfristen noch lange nicht abgelaufen sind, während die Werke selbst schon längst nicht mehr auf dem Markt sind, verliert sich mit der Zeit die Kette der Erben. Die Folge: Niemand traut sich, solche Werke wieder zugänglich zu machen, auch wenn das im Digitalzeitalter weit einfacher wäre als noch zu früheren Zeiten. Denn wenn doch ein Erbe wieder auftaucht und Schadensersatzansprüche geltend macht, kann es richtig Ärger geben.

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