Hier und dort ist bereits über die neue EU-Richtlinie zu verwaisten und vergriffenen Werken berichtet worden. Es geht darum, dass Bibliotheken und Archive das Recht bekommen sollen, geschützte Werke, deren Urheber nicht auffindbar sind oder die nicht mehr kommerziell lieferbar sind, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eigentlich eine gute Sache, doch leider ist die Richtlinie nach einem guten ersten Aufschlag der Kommission beim Lauf durch die Instanzen verschlimmbessert worden. So richtig zufrieden ist jetzt niemand mehr. Aus Sicht der Gedächtnisorganisationen geht die Richtlinie nicht weit genug. Non-Profit-Organisationen wie Wikimedia winken sowieso ab, weil sie von vornherein nicht zum Kreis derjenigen gehören, die durch die Regelung privilegiert werden sollen. > Weiterlesen