Wie die Süddeutsche Zeitung gestern (26. Januar 2010) auf Seite 15 (Medienseite) vermeldete, hat das Bayrische Verwaltungsgericht in München (Kammer 6b) einem Münchner Patentanwalt recht gegeben. Er müsse für seinen rein beruflich genutzten PC keine Rundfunkgebühr bezahlen. Da der Anwalt das Gerät nicht „zum Empfang“ bereithalte, sei er auch kein Rundfunkteilnehmer im Sinne des Gesetzes. Ein Gerät müsse tatsächlich zum Empfang dienen, wenn eine Gebühr erhoben werden soll. Zudem könne der Anwalt seinem Beruf nicht ohne internetfähigen PC nachgehen. > Weiterlesen