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Warnhinweis-Gutachten geht an FH Köln

Was wird eigentlich aus den Netzsperren zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen? In Frankreich ist bekanntlich vor einiger Zeit ein Gesetz eingeführt worden, das es erlaubt, Internetnutzern, die nach Erhalt von zwei Warnhinweisen weiter illegal Musik herunterladen, den Internetzugang zu sperren. Davon versprach man sich vor allem eine abschreckende Wirkung. Das Ergebnis ist ein Desaster: In einem Bericht vom 6. Juni 2011 hat die zuständige Behörde eingeräumt, zwischen Oktober 2010 und Juni 2011 etwa 400.000 Warnhinweise verschickt zu  haben. Wiederholungsfälle habe es nur in 3.500 Fällen gegeben, und nur einige Dutzend Personen (quelques dizaines) seien tatsächlich ein drittes Mal ins Visier der Behörde geraten. Von diesen soll allerdings ein Großteil nicht gewusst haben, dass auf dem eigenen Rechner Dateien von urheberrechtlich geschützten Werken in öffentlichen Ordnern gespeichert und damit für andere Nutzer zugänglich waren.

In Deutschland hat die Bundesregierung in der letzten Zeit immer wieder betont, dass Internetsperren für sie nicht in Frage kommen. Mittlerweile hat auch der Bundesverband Musikindustrie eingesehen, dass solche Maßnahmen in Deutschland „politisch nicht durchsetzbar“ sind. Aber Warnhinweise ohne Netzsperren, das kann man sich schon vorstellen – zumindest hat die Regierung sich von einem solchen Vorhaben bislang nicht distanziert. Zwar müsste man dafür auch die Provider verpflichten, den gesamten Netzverkehr zu überwachen, aber man würde das hässliche Wort „Netzsperren“ vermeiden und wäre der Medienindustrie trotzdem entgegengekommen.

Bevor man sich darauf einlässt, will man sich allerdings Rückendeckung besorgen, denn nichts ist netzpolitisch so brisant wie eine neue Zensurdiskussion. Entsprechend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vor einiger Zeit beschlossen, eine Studie in Auftrag zu geben: „Vergleich von Modellen zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“. Das Problem: Es ist nicht ganz leicht, einen ernstzunehmenden Experten zu finden, der der Regierung nicht sämtliche Warnhinweismodelle um die Ohren hauen würde. Schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen.

In der letzten Zeit hat die Bundesregierung öfter Probleme, angesehene Urheberrechtler zu finden, die ihre verwertungsindustriefreundliche Politik als unabhängige Experten zu legitimieren bereit sind. Selbst eher konservative Juristen wie Thomas Dreier sind da in letzter Zeit zurückhaltend geworden. Von Leuten wie Reto Hilty, dem Leiter des früher häufig konsultierten Max-Planck-Instituts für Immaterialgüterrechte, ganz zu schweigen.

Aber in der Not frisst der Teufel fliegen, und dann muss es kein Max-Planck-Institut sein, dann tut es auch die Fachhochschule Köln. Die hat jetzt vom Ministerium den Zuschlag für das Gutachten erhalten. Wozu soll man sich auch mit einem Reto Hilty herumschlagen, wenn man sich von einem Rolf Schwartmann das gewünschte Ergebnis liefern lassen kann? Schwartmann leitet an der FH Köln die „Kölner Forschungsstelle für Medienrecht“. Übrigens nicht zu verwechseln mit dem „Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht“ der Universität Köln.

In seiner Stellungnahme für die Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat Schwartmann klargestellt, was das eigentliche Problem mit dem französischen Netzsperren-Modell ist: „der Nutzer wird auch als Kunde legaler Angebote abgeschnitten. Eine Sperrung des Internetzugangs wäre hier also aus der Sicht der Inhalteanbieter eher kontraproduktiv. Ein wirksamerer Schutz der Kreativen sowie der Film- und Musikindustrie lässt sich über DNS-Sperren erreichen. Hierbei wird nicht der Zugang des Nutzers gekappt, sondern der Access Provider sperrt die Seite des Sharehosters und Streaminghosters.“ Hätten die Franzosen bloß mal Schwartmann gefragt, wie man das richtig macht.

Aber zum Glück muss man so weit gar nicht gehen, denn bei „Warnmodellen“ wie dem „Two-Strikes“-Modell, so Schwartmann, stellt sich das Problem gar nicht: „Der Nutzer wird auf[ge]klärt und – dies  gilt jedenfalls für den Großteil der Nutzer – zugleich vor weiteren illegalen Online-Aktivitäten ab[ge]schreckt, bevor es zu einer gerichtlichen Abmahnung kommt. Anders als beim „Three-Strikes-Modell“ wird zudem auf den letzten Schritt der Internetsperrung verzichtet.“ Hierfür sei allerdings die „Kooperationsbereitschaft der Provider“ erforderlich, und eine gesetzliche Grundlage brauche man auch. „Nicht eine Behörde, sondern die Internet Service Provider selbst sollten Nutzer, bei denen sie urheberrechtswidrige Aktivitäten feststellen, mahnen und ihnen die ‚gelbe Karte zeigen‘. Bestandsdaten ertappter Nutzer sollten quasi ‚in Echtzeit‘ vom Zugangsanbieter abgefragt werden. Das verlagert einen großen Teil der Verantwortung und Belastung auf die Provider.“ Also eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung aus aufwandsökonomischen Gründen.

Und wenn doch Netzsperren, dann „wäre die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage eines Three-Strikes-Modell zu überprüfen.“ Dabei müsse man aus Rücksicht auf die Informationsfreiheit überlegen, „ob in Deutschland tatsächlich der Internetzugang komplett gesperrt werden müsste oder ob nicht die Herabsetzung des Download-Volumens als milderes Mittel in Betracht käme.“

Ute Biernat von Grundy Light Entertainment, Peer Bießmann von Brainpool TV, Guido Häring von Microsoft, Christoph Keese von Springer, Sabine Moormann von RTL interactive, Steffen Schwarz von RTL Disney oder Stephan Wrona von Unitymedia – die Liste der an Schwartmanns Institut lehrenden Dozenten liest sich wie ein Whoiswho von Rechteinhabern und Medienindustrie.

Doch Schwartmann hat nicht nur eine große Lobby hinter sich, sondern er vermag auch komplizierte Zusammenhänge, die weniger scharfsichtigen Beobachtern verborgen bleiben, klar zu erkennen. Zum Beispiel: „Wikileaks und Internetpiraterie unterscheiden sich grundlegend. Hier geht es um Staatsraison, dort um Eigentumsschutz. Beide Phänomene wären aber ohne das Massenverhalten im Internet nicht denkbar.“ Sein Fazit: „Wer aber geistiges Eigentum zum Gemeingut erklärt, stellt die Verfassungsordnung in Frage.“ Die intellektuelle Verve dieses subtil „Meins bleibt meins“ betitelten Textes aus der FAZ ist kaum zu überbieten.

Außer von Schwartmann selbst. „Das Internet ist weder ein eigener Kosmos noch ist es sich selbst genug. Es sind wir alle, als Individuen verbunden über Maschinen zu einer Gemeinschaft. Eine Besonderheit besteht darin, dass zur individuellen Intelligenz der Nutzer die Schwarmintelligenz oder Schwarmdummheit hinzutritt. Je nachdem, ob wir an Ameisen oder Lemminge denken. Zum anderen laufen Prozesse im Internet viel schneller ab als in der körperlichen Welt.“ Es gehört Mut dazu, dies zu Ende zu denken. „Das Orakel von Delphi unterstand Apollon. Er war Sühnegott und zugleich zuständig für den Schutz der Künste. Vielleicht gehen die zunehmenden Abmahnwellen gegen Musikklau im Internet auch ein wenig auf sein Konto.“

Wagt jemand, das Gegenteil zu behaupten? Und wer kann es der Bundesregierung verübeln, dass sie in Sachen Netzsperren auf die Autorität eines Rolf Schwartmann vertrauen möchte? Um ihn ein letztes Mal zu zitieren: Dem Staat, der das Internet regulieren will, wird man gewiss „Fehlversuche und hier und da einen regulatorischen Holzweg zugestehen müssen.“

 

Siehe hierzu auch:

Brüderle lässt Konzepte für Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen untersuchen

FDP-Vorschlag: Zwei Schläge statt drei

3 Kommentare zu “Warnhinweis-Gutachten geht an FH Köln”

  1. Andrea Kamphuis sagt:

    Den Kölschen Kalauer „Schwaatmann“ habe ich leider neulich beim Twittern über die EIDG-Anhörung schon verbraten. Und ich war bestimmt nicht die Erste.

  2. […] eigener Vorschlag: abwarten, was bei der vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Warnhinweis-Studie herauskomme. Das Ministerium will herausfinden, ob an Urheberrechtsverletzer verschickte […]

  3. […] wird auch die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Warnhinweis-Studie, deren Erscheinen Anfang nächster Woche erwartet wird, erzeugen. Letzteres ist einer […]