Der Vertrag zwischen Verwertungsgesellschaften und Kulturminister_innen, der schon im Rahmen der Debatte um den Schultrojaner für Aufsehen gesorgt hatte, zieht weitere Kreise. In Niedersachsen hat ein Vermerk des Kultusministeriums heftige Proteste an Schulen ausgelöst. Laut Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung wurden die Schulleiter des Landes aufgefordert, bis Mitte Februar den rechtskonformen Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material zu bestätigen.
Im Klartext: Konkret wurden die Schulen aufgefordert, keinerlei Digitalisate von analogen Lehrmaterialien auf ihren Computern vorzuhalten. Grundlage dieser Aufforderung sei der § 6 des „Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ . Nachdem klar ist, dass die „Kontrollsoftware“ der Verlage vorerst nicht eingesetzt wird, sehen sich die Kultusminister offensichtlich gezwungen, vertragsgemäßes Verhalten bestätigen zu lassen. > Weiterlesen