Unter dem Titel „Mehr Licht!“ fordert Stefan Aust im Freitag die Einführung eines Bundespressegesetzes. Hintergrund seiner Forderung bildet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 A 2.12) vom 20. Februar 2013. Mit diesem wurde die Klage eines Bild-Journalisten abgewiesen, der auf Basis des Pressegesetzes des Landes Berlin Auskunft darüber verlangte, wie viele Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) sowie des BND-Vorläufers „Organisation Gehlen“ Mitglied der NSDAP, der SS, der Gestapo oder der Abteilung „Fremde Heere Ost“ waren.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Pressegesetze der Länder den BND als Bundesbehörde nicht zu Auskünften verpflichten könnten. Dazu fehle es den Ländern an der entsprechenden Gesetzgebungskompetenz. Zugleich leitete das Gericht allerdings auch einen „Minimalstandard an Auskunftspflichten“ aus dem Grundgesetz her ab. Ein solcher verfassungsunmittelbar garantierter Minimalstandard auf Erteilung einer bestimmten Information sei auch ohne bundesgesetzliche Regelung gegeben, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegen stünden, wie sie beispielhaft in den Landespressegesetzen aufgeführt sind. > Weiterlesen