DIGITALE LINKE
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Archiv für Dezember 2013

Abmahnwelle wegen Videostreaming wirft viele Fragen auf

Eine Abmahnwelle bisher unbekannten Ausmaßes überrollt derzeit das Land. Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) verschickte Anfang Dezember im Auftrag der „The Archive AG“ massenhaft Abmahnungen an Nutzerinnen und Nutzer des Videostreamportals redtube.com. Nach Schätzungen sollen mehr als 10.000 davon betroffen sein. Trotz des im Oktober diesen Jahres in Kraft getretenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das eigentlich solche Massenabmahnungen eindämmen wollte, kommt es wieder zu einer großangelegten Abmahnwelle. Damit bestätigt sich leider unsere Kritik, dass das Gesetz unzureichend ist. Dass man sich ausgerechnet eine Porno-Streamseite dafür ausgesucht hat, ist natürlich kein Zufall. Man hofft wohl, dass vielen die Nutzung dieser Seite zu peinlich ist und sie die geforderten 250 Euro schnell zahlen. So ganz hat das zum Glück nicht funktioniert.

Denn nicht nur vor dem Hintergrund der schieren Masse ist diese Abmahnwelle besorgniserregend. Erstmalig wurden Nutzerinnen und Nutzer wegen des reinen Anschauens eines Videostreams abgemahnt. Eigentlich gilt dies bisher nicht als Verletzung des Urheberrechts – sowie auch das reine Anschauen einer raubkopierten DVD nicht als Verletzung des Urheberrechts gilt und damit nicht strafbar ist. Zumindest ist dies umstritten. Nicht umsonst bezogen sich bisherige Massenabmahnungen ausschließlich auf das aktive Teilen von urheberrechtlich geschützten Dateien in Tauschbörsen. Offenkundig versucht die Anwaltskanzlei hier einen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Argumentiert wird, dass bei einem Videostream die Datei auf der Festplatte zwischengespeichert wird und daher ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Würde sich diese Argumentation durchsetzen, kämen harte Zeiten auf die Nutzerinnen und Nutzer von Videostream-Portalen wie zum Beispiel youtube.com zu. Wie auf redtube.com lässt sich auch auf youtube.com für die Nutzerin und den Nutzer kaum ersehen, ob ein Videostream urheberrechtlich geschützt ist. > Weiterlesen

Bundesregierung bleibt vage beim Beschäftigtendatenschutz in Sozialen Netzwerken

„War der Chef heute wieder ein Vollpfosten!“ Schnell kommt solch ein Satz aus Frust über die Lippen. Auch wenn dies ohne Frage eine Beleidigung ist, Konsequenzen musste man bisher keine fürchten, zumindest nicht dann, wenn eine solche Äußerung nur im Beisein einiger weniger Kolleginnen und Kollegen oder im Freundeskreis getätigt wird. Privat ist eben privat. Doch genauso schnell wie ein solcher Satz gesprochen ist, ist er auch getippt. Zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk. Hier beginnen die Probleme.

Denn in den meisten Fällen werden wesentlich mehr Leute einen solchen Beitrag lesen als in einem Gespräch unter Bekannten hören. Dennoch wird ein solches Posting von den Nutzerinnen und Nutzern nicht als öffentlich empfunden, sondern als privat – vorausgesetzt natürlich, dass es sich an einen eingeschränkten Personenkreis wendet. Trotz eines anderen Gefühls von Privatheit in einem sozialen Netzwerk, werden immer häufiger Kündigungen wegen Äußerungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgesprochen. Dabei waren Beleidigungen von Vorgesetzten nicht immer ein Grund, auch der Verrat von Geschäftsgeheimnissen wurde häufig herangezogen. > Weiterlesen

Die Netzpolitik der Großen Koalition: Ein Überblick über Ressorts, Inhalte und Zuständigkeiten [Update]

Nach dem Koalitionsvertrag steht nun auch die Ressortverteilung der Großen Koalition, für die Netzpolitik in den kommenden vier Jahren verheißt beides nichts Gutes – ein Überblick:

Alexander Dobrindt (CSU) wird Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Als Minister für Digitalverkehr allerdings ist er nackt. Zunächst vorgesehene 1 Mrd. EUR p.a. für den Breitbandausbau wurden gestrichen. Die SPD hat ihre Universaldienstforderung aus Oppositionszeiten abgelegt. Unbestritten fortgeführt wird der gescheiterte wettbewerbspolitische Ansatz zur Breitbandversorgung. Ausgetauscht wurden lediglich Zahlen: Hatte die Breitbandstrategie von CDU/CSU und FDP noch vorgesehen, bis 2014 75 % aller Haushalte mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen und die weiteren 25 % möglichst bald, so sollen nun 100 % bis 2018 erreicht werden.

Das heißt, es bleibt wie gehabt. Der Breitbandausbau auf dem Land kommt nicht voran und muss durch die weniger leistungsfähige Mobilfunktechnologie ausgeglichen werden. Daher muss die Dobrindt als Parlamentarische Staatssekretärin zur Seite gestellte Netzpolitikerin Dorothee Bär (CSU) auf anderen Feldern liefern, um das Wohlwollen ihres bayerischen Stammesvaters Horst Seehofer nicht zu verspielen. Denkbar ist, dass Beträge im unteren dreistelligen Millionenbereich durch Umschichtungen im Ressortetat losgeeist und zur Stärkung der deutschen Telekommunikations- und IT-Industrie nach Bayern verbracht werden. > Weiterlesen