DIGITALE LINKE
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Archiv für März 2014

Willentlicher Konstruktionsfehler: Ein Blick auf das Netzsperrenurteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschieden, dass Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen zulässig sein können (Urteil in der Rechtssache C-314/12). Konkret ging es um den österreichischen Internetzugangsanbieter UPC Telekabel.

Die Filmproduktionsgesellschaften Constantin Film und Wega hatten gegen diesen beantragt, eine Website zu sperren, auf denen von ihnen produzierte Filme zum Download oder per Streaming ohne ihre Zustimmung angeboten wurden. Das Handelsgericht Wien ordnete daraufhin an, den Zugang zur beanstandeten Website durch das Blockieren des Domainnamens und der IP-Adresse umzusetzen. In der Revision wurde der Beschluss zunächst mit der Maßgabe abgewandelt, nicht der Sachverhalt an sich sei zu beanstanden, jedoch sei die Benennung des Mittels rechtsfehlerhaft, mit dem der Zugang zu den inkriminierten Inhalten zu unterbinden angeordnet wurde. Sodann wurde der Fall vom Obersten Gerichtshof Österreichs dem EuGH vorgelegt.

Das Urteil des EuGH setzt sich sozusagen aus zwei Bestandteilen zusammen. Bestandteil I besagt, Access-Provider wie UPC Telekabel sind Vermittler im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001 (Richtlinie 2001/29/EG) und als solche bei Urheberrechtsverstößen rechtlich zu belangen. Hierin folgt das Gericht unionsrechtlichen Vorgaben und insonderheit Erwägungsgrund 59 der Richtlinie, in dem es heißt: > Weiterlesen

Nicht kontrollierbar

Jan Korte und die Bundestagsfraktion DIE LINKE haben sich in einer Kleinen Anfrage „Die strategische Rasterfahndung des Bundenachrichtendienstes (BND) im Zeitraum 2002 – 2012“ nach der Bilanz der verdachtslosen Fernmeldeüberwachung des Geheimdienstes erkundigt. Die Antworten der Bundesregierung (BT-Drs. 18/733) wurden im wesentlichen bereits von Kai Biermann auf Zeit Online seziert und eingeordnet. Da sich der vom Bundestag eingesetzte NSA-Untersuchungsausschuss auch mit der Rolle des BND im Konzert der westlichen Spionageapparate beschäftigen wird, das Thema daher auf der Tagesordnung bleiben wird, dokumentieren wir im folgenden eine interne Auswertung aus den Reihen der Bundestagsfraktion.

Auswertung der Antworten der Bundesregierung

1. Auffällig ist zunächst, dass die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung weder dem Vorwurf widerspricht, die technischen Bedingungen der Netzinfrastruktur seien seinerzeit in der Gesetzesbegründung zur Novellierung des G 10-Gesetzes (Juni 2001) falsch dargestellt worden, noch dem seit den Snowden-Enthüllungen im Raum stehenden Verdacht, die westlichen Geheimdienste unterhielten untereinander einen Tauschring, mit dem sie Zugriff auf ihnen aktiv zu erheben untersagte Inlandskommunikation erhielten. > Weiterlesen

#btada: Öffentlich oder nichtöffentlich

Gestern haben GRÜNE und LINKE – hier der Bericht auf GrünDigital – im Ausschuss Digitale Agenda (#btada) beantragt, der Ausschuss solle grundsätzlich öffentlich tagen. Ermöglicht werden sollte das durch eine Umkehrregelung zur Geschäftsordnung des Bundestages: Der Ausschuss tagt öffentlich, es sei denn eine Fraktion widerspricht, lautete der Vorschlag.

Die Entscheidung wurde mit den Stimmen der großen Koalition vertagt. Grund ist, dass insbesondere der CDU-Ausschussvorsitzende sich gegen eine solche Regelung wehrt. Er beruft sich auf § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung, nach dem Ausschüsse grundsätzlich nichtöffentlich beraten.

Ein Blick auf den Sportausschuss zeigt allerdings, dass es sich um keine in Stein gemeißelte Regelung handelt. Als sich dieser in der 17. Wahlperiode – am 25. November 2009 – konstituierte, sagte der seinerzeitige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse laut Ausschuss-Protokoll zu Beginn: > Weiterlesen

Bundesregierung zu Snowden-Aussage: „Neben der Sache“

Edward Snowden hat vor 12 Tagen vor dem mit der Untersuchung zur geheimdienstlichen Massenüberwachung befassten Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments schriftlich ausgesagt (pdf), „Deutschland wurde bedrängt, sein G-10-Gesetz zu ändern, um die NSA zu befriedigen, und hat die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Bürger untergraben“. Die Frage, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, hat Halina Wawzyniak an die Bundesregierung gestellt.

Die Antwort (pdf) lautet:

Die Einzelheiten der Motive für die Novellierung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) im Jahre 2009 können der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/509), dem Ausschussbericht (BT-Drs. 16/12448) und den weiteren Materialien der parlamentarischen Befassung (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/58/5862.html) entnommen werden. Die Annahme, der Deutsche Bundestag beschließe Gesetze, „um die NSA zu befriedigen“, ist neben der Sache. > Weiterlesen