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Archiv für Juli 2014

Nicht genaues weiß die Bundesregierung nicht – Neues zum Leistungsschutzrecht

Seit 1. August 2013 gilt nun das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Nach viel Kritik boxte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung das Gesetz durch. Schon damals zeichnete sich ab, dass sich niemand so recht Gedanken darüber gemacht hatte, wie dieses Leistungsschutzrecht eigentlich umgesetzt werden soll.

So ist es nicht verwunderlich, dass es nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erst mal ruhig wurde. Google und andere Suchmaschinenbetreiber reagierten und verlangten von den Verlegern eine Erklärung, dass sie zunächst auf ihre Ansprüche nach dem Leistungsschutzrecht verzichteten. Sollten sie diese Erklärung nicht unterschreiben, würden sie ausgelistet. Selbst große Verlage wie Springer, die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger stets forciert hatten, unterschrieben diese Erklärung. Auf die Klicks wollte man halt doch nicht verzichten. Danach passierte erst mal nichts. > Weiterlesen

Bedingt abwehrbereit

Zunächst waren es ein Internetanschluss des Bundestages, sodann ein – tatsächlich nicht unerheblicher – Teil der Netzinfrastruktur der Bundesverwaltung und schließlich die Internetanbindung der in Frankfurt am Main ansässigen Europäischen Zentralbank (EZB), die in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit gerieten. Alle drei sind strategisch bedeutsame Kommunikationsverbindungen. Alle drei, das ist unstreitig, werden in Deutschland von einem Ableger des US-Telekommunikationskonzerns Verizon betrieben.

Noch, muss es inzwischen heißen. Zumindest Bundestag und Bundesregierung haben die Verträge mit der Verizon Deutschland GmbH gekündigt oder lassen diese auslaufen. Doch eine Debatte darüber, was zu tun ist, welche Optionen für eine sichere Datenkommunikation vorliegen, findet nicht statt. In dem jüngst geleakten Entwurf einer „Digitalen Agenda“ kündigt die Bundesregierung bloß lapidar an, „die Vertrauenswürdigkeit der Kommunikationssysteme des Bundes erhalten und erhöhen“ zu wollen. Dazu sollen die Daten der Bundesverwaltung „soweit wie möglich nur über eigene Netzwerkinfrastrukturen unter Verwendung vertrauenswürdiger Komponenten“ geroutet werden.

Doch wie steht es beispielsweise mit dem Netz des Bundesverteidigungsministeriums „BWI-IT“? Dieses verbindet bundesweit insgesamt 1.245 Liegenschaften der Bundeswehr. Die Übertragungswege – angemietete unbeleuchtete Glasfasern – werden von den drei Carriern GasLine, Interoute und KPN betrieben. Die Verträge laufen noch bis Ende 2016. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung „Gesamtstrategie IT-Netze der öffentlichen Verwaltung“ hervor, der dem Haushaltsausschuss bereits im April letzten Jahres vorgelegt wurde. > Weiterlesen