Es geht weiter im Urhebervertragsrecht. Heute hat Justizminister Heiko Maas im Plenum des Deutschen Bundestages den „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vorgestellt. Vorausgegangen war eine sehr kontrovers geführte Debatte über einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Das Ergebnis dieser Debatte lässt sich hier in Form des Kabinettentwurfs der Bundesregierung begutachten. So viel vorab (Achtung Spoiler!): Die Debatte hat Früchte getragen – für die Verwerter. Vom ursprünglichen Plan das Missverhältnis zwischen Urheberinnen und Urhebern auf der einen und Verwertern auf der anderen Seite zu verschieben und die Durchsetzungsmöglichkeiten einer angemessenen Vergütung für Urheberinnen und Urhebern zu verbessern, ist nicht viel übrig geblieben. Im Wesentlichen unterscheidet sich der Gesetzentwurf vom Referentenentwurf in folgenden Punkten: > Weiterlesen