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Brüderle lässt Konzepte für Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen untersuchen

Gestern überraschte das FDP-geführte Justizministerium mit einem Video (via), das erklärt, warum Löschen statt Sperren im Kampf gegen Darstellungen von Kindesmißbrauch der richtigere Weg ist. An diesem konkreten Punkt scheint es also Einsicht darin zu geben, dass Stoppschilder im Netz keine so gute Idee sind.

Im ebenfalls FDP-geführten Wirtschaftsministerium agiert man weniger liberal. Dies zumindest legt eine Ausschreibung des Ministeriums nahe. Brüderles Behörde bittet darin bis zum 13.04. um Angebote für eine

Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen

Begründet wird dies mit dem „erhebliche(n) Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen im Internet und den dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden.“ Zudem wird darauf verwiesen, dass es Warnhinwesie in Frankreich und dem vereinigten Königreich bereits gebe. Das Wirtschaftsministerium will mit der Studie Erkenntnisse gewinnen, „über die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung der Internetpiraterie mittels der Versendung von Warnhinweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten“.

Das Ausmaß an Urheberrechtsverletzungen und der dadurch einhergehende volkswirtschaftliche Schaden wird hier zwar behauptet, nicht aber belegt.
Letzteres steht auch nicht unbedingt in Einklang mit den Wirtschaftsdaten, die das Ministerium in seinem Monitoringbericht “ zu ausgewählten Eckdaten der Kultur- und Kreativwirtschaft“ für 2009 im vergangenen Sommer veröffentlichte. Dem ist zu entnehmen, dass die Umsatzeinbußen dort von 2008 auf 2009, also im Jahr der sogenannten Wirtschaftskrise, deutlich geringer ausfielen als in anderen Wirtschaftsbereichen. Auf mittlere Sicht hat die Kultur- und Kreativbranche in den vergangenen Jahren sogar ein kleines aber stetiges Wachstum vorzuweisen.

Weiter ist schon interessant, dass hier zwar neutral nach den Auswirkungen gesetzlicher Regelungen gefragt wird, diese Regelungen aber im Horizont des Minsiteriums offenbar nur Warnhinweise sein können.

Mal sehen, wer sich um die Erstellung der Studie bewirbt, wer den Zuschlag bekommt und ob bei der Begutachtung der Auswirkungen auch all die bürgerrechtlichen Kollateralschäden solcher Warnhinweise (Überwachungsinfrastrukutr etc.) berücksichtigt werden.

3 Kommentare zu “Brüderle lässt Konzepte für Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen untersuchen”

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