DIGITALE LINKE
— Politik in der digitalen Welt! —
 

Bundesregierung verlängert Schutzfristen im Urheberrecht

Der „dritte Korb“, also die lang angekündigte Reform des Urheberrechts, lässt nach wie vor auf sich warten. Für die Belange von Wissenschaft und Forschung interessiert man sich im BMJ nicht. An eine Reform der intransparenten deutschen Verwertungsgesellschaften traut man sich nicht heran. Von neuen Vergütungsmodellen für Kreativschaffende will man ebenso wenig wissen wie von einer Reform des Urhebervertragsrechts. Aber wenn die Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen ansteht, geht plötzlich alles ganz fix.


Am 27. September 2011 ist die Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten, mit der die Schutzfristen für Tonträger verlängert wurden. Jetzt liegt ein Referentenentwurf  für ein Gesetz vor, mit dem die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Zugegeben, der Spielraum ist nicht besonders groß. Es geht im Wesentlichen darum, dass die Schutzfrist für Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre seit Entstehen verlängert werden soll. Zu Sinn und Unsinn dieser Verlängerung ist alles Wesentliche hier schon gesagt.

Von den zusätzlichen Einnahmen aus der Vervielfältigung, dem Vertrieb und der Online-Zugänglichmachung der Musik sollen die Künstler, also die Interpreten, 20% im Jahr abbekommen. Einnahmen aus der Vermietung von Tonträgern, der öffentlichen Sendung und Wiedergabe sowie aus Zahlungen für private Kopien sind dabei allerdings nicht miteingerechnet. Denn diese werden nicht an die Tonträgerhersteller abgetreten, sondern von den entsprechenden Verwertungsgesellschaften ohnehin schon direkt an die Künstler ausgeschüttet.

„Als Einnahmen sind die vom Tonträgerhersteller erzielten Einnahmen vor Abzug der Ausgaben anzusehen“, heißt es im Referentenentwurf ausdrücklich – wohl um zu verhindern, dass die Musikindustrie den Anteil, den sie an die Interpreten abgeben muss, künstlich herunterrechnet. Ob das zu verhindern sein wird? Immerhin gibt es auch eine Transparenz-Vorschrift: „Der Tonträgerhersteller ist verpflichtet, dem ausübenden Künstler auf Verlangen Auskunft über die erzielten Einnahmen und sonstige, zur Bezifferung des Vergütungsanspruchs nach Absatz 1 erforderliche Informationen zu erteilen.“ (§ 79a, Absatz 4) Das hätte man ruhig ein bisschen entschiedener formulieren können. Wie wäre es mit so etwas wie einem jährlichen Datenbrief, den die Tonträgerhersteller an die Künstler schicken müssen?

Aber um die Künstler ging es den EU-Lobbyisten nicht. Hätte man wirklich die ausübenden Künstler stärken wollen, hätte man ihnen nicht eine Beteiligung an den Einnahmen im Laufe der letzten 20 Jahre zusprechen müssen, sondern ihnen ein unverzichtbares Recht zugestehen, die Verträge, in denen sie ihre Rechte abtreten, nach spätestens 50 Jahren zu kündigen. Sie hätten dann die Möglichkeit gehabt, die zusätzlichen Profite voll und ganz selbst einzustreichen.
Stattdessen sorgen die EU und der deutsche Gesetzgeber mit entsprechenden Übergangsregelungen nun sogar dafür, dass bereits bestehende Verträge sich automatisch auf die neue Schutzfristdauer verlängern. Wer als Künstler seine Rechte abgetreten hat, ist sie jetzt automatisch für 20 weitere Jahre los. Es wäre keine Problem gewesen, das so zu regeln, dass diese Rechte nach Ablauf der alten Schutzfrist automatisch an den Künstler zurückfallen, sodass in erster Linie er selbst, nicht der Tonträgerhersteller, von der Gesetzesänderung profitiert hätte.

Aus Sicht der Nutzer ist das freilich gehupft wie gesprungen. Fest steht: Es muss jetzt 20 Jahre länger Geld fließen. Wenn die Bundesregierung zu dem Schluss kommt, mit „quantifizierbaren Auswirkungen des Gesetzes auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau“ sei „nicht zu rechnen“, liegt die Betonung offensichtlich auf dem Wort „quantifizierbar“. Man weiß noch nicht genau, wie viel die Konsumenten zusätzlich dafür zahlen müssen, dass die Politik wieder einmal den Lobbyinteressen der Industrie gefolgt ist.

2 Kommentare zu “Bundesregierung verlängert Schutzfristen im Urheberrecht”

  1. […] Schutzfrist für Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre seit Entstehen verlängert werden soll, bloggt Ilja Braun auf Digitale Linke. Es scheint, als laufe wieder einmal das Copyright für irgend eine Walt Disney-Produktion ab. […]