Da ist es wieder, das Bündnis aus Kinderschützern und Urheberrechts-Hardlinern. Kurz nach dem Vorstoß der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, in den „dunklen Ecken“ des Internet aufräumen zu wollen und Netzsperren gegen Kinderpornographie zu erlassen (wir berichteten), meldete sich Georg Ehrmann – Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – in der Osnabrücker Zeitung mit der Forderung:
„Die Bundesregierung sollte den EU-Vorstoß zum Anlass nehmen, jetzt schnell ein wirksames Internet-Sperrgesetz vorzulegen.“
Ihm zur Seite sprang an gleicher Stelle Unionsfraktionsvize und Urheberrechts-Hardliner Günter Krings (CDU) mit den Worten:
„Wir müssen aufpassen, dass wir im Kampf gegen Kinderpornografie international nicht ins Abseits geraten.“ Es gelte „jetzt alle Kraft daran zu setzen, eine wirksame Technik für Internet-Sperren zu entwickeln“, erklärte Krings […].
Krings hatte vor geraumer Zeit einen etwas größeren Bekanntheitsgrad mit der Forderung erlangt, Verbindungsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer einzusetzen. Damals verkündete er frank und frei:
„Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen.“
Inzwischen hat Krings seine Argumentation modernisiert. Erst kürzlich meldete er sich mit dem Appell (Pressemitteilung vom 26. März 2010) zurück, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nach dem negativen Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt zügig zu novellieren. Seine Begründung lautete nun:
„Es kann nicht hingenommen werden, völlig tatenlos zuzusehen, dass etwa widerliche Straftaten wie die in Internetblogs beschriebene Vergewaltigung eigener Kinder über die Auflösung der IP-Adresse nicht mehr verfolgt werden können. Manche Straftaten lassen sich nur und allein über den Zugriff auf die Verbindungsdaten der Telekommunikationsanbieter aufklären. Andere Wege, so auch der BKA Präsident Jörg Ziercke, stehen schlechthin nicht zur Verfügung. Daher muss diese Schutzlücke schnellstmöglich geschlossen werden.“
Nichts anderes als eine Schutzlücke im Netz hatte auch die E-Petition von Franziska Heine zu ihrem Gegenstand. Dazu Krings in einer ebenfalls aus dem März 2010 datierten Kolumne „Das Internet als Raum der Freiheit und des Rechts“:
„Die Eingabe richtet sich gegen ein Gesetz, welches den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt erschweren soll. Die Kritiker sehen das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Aber auch ein solches Freiheitsrecht darf nicht dazu führen, dass es der Staat tatenlos hinnimmt, wenn im Internet oder im Fernsehen oder in Zeitschriften ekelerregende Kinderschändungen und ähnliche perverse kinderpornographische Szenen gezeigt werden. Bei der Abwägung zwischen absoluter Internetfreiheit und dem Schutz von Kindern vor Missbrauch ist mir letzterer deutlich wichtiger. Es mag zwar sein, dass man durch Sperrung bzw. Löschung diese perverse Neigung nicht vollständig aus dem Internet verbannen kann. Auf konstruktive Alternativen aus den Reihen der Kritiker, auf Ideen, wie man den Schutz besser vornehmen kann, warte ich allerdings bislang vergebens. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir in der Politik mit den Netz-Aktivisten in einem sachlichen Gespräch bleiben.“
Die Frage, wie dieses sachliche Gespräch mit den Kritikerinnen und Kritikern geführt werden kann, wenn diese doch keine konstruktiven Alternativen vorlegen können, hat Krings nun selbst beantwortet: Sachlich allein maßgebend ist die Entwicklung einer wirksamen Technik für Internetsperren. Wenn das keine bezwingende Logik ist …
Das ganze Bild:
http://blogfraktion.de/2010/03/26/vorschlag-des-eu-ministerrates-zur-cyberkriminalitat/
Auch in der Union gibt es so’ne und solche…
Aufgelesen und kommentiert 2010-04-02…
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