Vor einigen Tagen ging die Ankündigung des Hamburger Justizsenators Till Steffen durchs Netz, eine Änderung des Bundestageschutzgesetzes (BDSG) bezüglich des Fotografierens und Abfilmens von Häusern und Straßen initiieren zu wollen. Nun liegt der Gesetzesantrag (PDF) an den Bundesrat vor. Auf Nachfrage bestätigte der Bundesrat, dass dieser Antrag bereits in der nächsten Woche Freitag auf der Tagesordnung stehen wird.
Der Antrag fordert von Diensten wie Googles Street View konkret:
- Gesichter und Fahrzeugkennzeichen unkenntlich zu machen,
- die Rohdaten der Aufnahmen spätestens einen Monat nach ihrer Bereitstellung im Internet zu löschen,
- das Löschen von Gebäudeansichten nach Aufforderung durch Mieter oder Hauseigentümer sowie
- das Löschen von Abbildungen von Personen nach Aufforderung dieser.
Außerdem sollen Diensteanbieter verpflichtet werden, einen Monat vor Datenerhebung Aufsichtsbehörden sowie betroffene Anwohner durch Anzeige in örtlichen Tageszeitungen sowie im Internet zu informieren.
In Bremen ist die CDU auch schwer empört:
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/153637/CDU:+Senat+soll+Bremer+vor+Google+Street+View+schuetzen.html
Andere Kameras mit WLAN-Funktion sind hingegen okay, etwa an Bremer Schulen.
http://www.barox.ch/cm/images/stories/pdf/referenzen/pr_bremer_schule.pdf
Meint zumindest die CDU.