Die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner, hat in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift promedia (nur in der Printfassung zugänglich) gefordert, im Internet den „Schutz des geistigen Eigentums“ nach französischem Vorbild sicherzustellen. Dazu ist sie bereit, auch Grundrechte über Bord zu werfen – so jedenfalls belegen es ihre Interview-Äußerungen: „In Deutschland ist manches schwieriger als in anderen Ländern. Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal einfache, klare Lösungen zu finden. Als ich gehört habe, wie die Franzosen das Problem der Piraterie lösen wollen, habe ich mich gefragt, warum wir das nicht hinbekommen.“
Auf den Einwand ihres Interviewers, dass der französische Vorstoß in Deutschland sehr umstritten sei, entgegnet sie: „Dennoch muss man die Rechteinhaber schützen, und zwar so, dass jeder, der das Internet nutzt, es auch versteht. Der Schutz muss wirksam und konsequent sein. Wir neigen immer dazu, komplizierte Lösungen zu finden, während die französische eine simple Lösung ist, die auf den ersten Blick einleuchtet.“
„Versteht“ meint hier so viel wie: Wer nicht hören will, muss fühlen! Und zwar so, dass demjenigen, der wiederholt beim Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken erwischt wird, der Netzanschluß generell gekappt wird. Dass damit zugleich das Grundrecht auf Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz in seinen Grundfesten verletzt würde, ist Krüger-Leißner nur eine Nebenüberlegung wert:
„An der jüngsten Anrufung des französischen Verfassungsgerichtes gegen das Raubkopierer-Gesetz sieht man, dass es auch dort nicht unproblematisch ist, es gibt daneben auch Vorbehalte des EU-Parlaments. Aber die Regierung zeigt einen festen Willen, das Problem zu lösen. Diesen Willen benötigen wir auch.“
Das Französische Verfassungsgericht hatte bekanntlich erklärt, dass zum Recht auf Informationsfreiheit auch der Zugang zu Online-Diensten gehört. (Siehe Heise-Bericht hierzu.) In Deutschland steht Art. 5. Abs. 1 – im Wortlaut: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ – zudem unter der Ewigkeitsgarantie von Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz. Eine Änderung ist unzulässig.
Brisant sind Krüger-Leißners Äußerungen nicht nur in Hinsicht auf das Verhältnis von kodifizierter Verfassung und Regierungswillen. Sie zeigen auch, dass in gewichtigen Teilen der SPD entgegen allen offiziellen Verlautbarungen die Absicht besteht, Sperrgesetze gegenüber anderen Inhalten und bei Urheberrechtsverletzungen zu erlassen. Das Abstimmungsverhalten der SPD im Bundestag zum Internetsperrgesetz als eine Art Betriebsunfall darzustellen, wie jüngst von Björn Böhning gegenüber der SZ getan, ist demnach nicht mehr möglich.
[UPDATE, 6.8.2009: Die Rechte aus Art 5. Abs. 1 sind, als für die freiheitlich-demokratische Ordnung „schlechthin konstituierend“ (BVerfGE 20, 56, 97; 35, 202, 222; 74, 297, 338; 93, 266, 292 f.), über das Demokratieprinzip via Art. 79 Abs. 3 geschützt.]
„zudem unter der Ewigkeitsgarantie von Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz. Eine Änderung ist unzulässig.“ — wo haben Sie das denn her? Die Ewigkeitsgarantie schützt Artikel 1 UND 20, nicht Artikel 5.
Abgesehen davon stimme ich Ihrer Ansiht aber zu, dass Krüger-Leißner auf gefährlichen Konfrontationskurs mit dem Grundgesetz geht. „Was kümmert mich das Grundgesetz, wenn ich auch Stammtischpolitik machen kann?“ ist die gefährliche Aussage, die in ihren Überlegungen steckt.
[…] (via) […]
[…] SPD-Filmbeauftragte fordert Anti-Pirateriegesetz nach französischem Vorbild http://blog.die-linke.de/%5B…]-anti-pirateriegesetz-nach-franzosischem-vorbild/ […]
Warum die SPD unwählbar ist…
Bei der CDU/CSU ist es eine alte Kamelle. Dort sieht man unser Grundgesetz längst als überflüssigen Ballast an und regt schon mal an, man könne doch von China lernen. Aber auch bei der SPD ist inzwischen jede Schamgrenze verschwunden. So Angelika K…
Zum selben Thema hat sie sich bereits am 3.6 auf ihrer Homepage geäussert:
http://a-k-l.info/index.php?id=130&no_cache=1&tx_ttnews%5Byear%5D=2009&tx_ttnews%5Bmonth%5D=06&tx_ttnews%5Btt_news%5D=288&tx_ttnews%5BbackPid%5D=118
@FW Ja in Artikel 79 (3) ſteht zwar nur der Artikel 1, aber es herrscht die gängige Auffaſſung, daſs darin die reſtlichen Grundrechte mit eingeſchloſſen ſind, da Art.1 auch ſagt:
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die *nachfolgenden* Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Alſo ſind da die weiteren Grundrechte mit eingeſchloſſen.
Was verspricht sich die SPD davon? Alle Konservativen, die die Holzhammer-Urheberrechtsschutz Variante toll finden, wählen doch trotzdem Union. Auf der anderen Seite verliert man aber eine ganze Generation.
Und ganz ernsthaft gesprochen: gerade im Bereich Film und Musik sind ohnehin ausländische Rechteinhaber dominant. Man schützt also noch nicht mal die Deutsche Wirtschaft, sondern die Amerikanische.
[…] Krüger-Leißner fordert Anti-Pirateriegesetz nach französischem Vorbild. (Quelle, via netzpolitik.org) Bemerkung: Genau … nicht lange rumfackeln, besser gleich ganz weg vom […]
[…] Frankreich wurde das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert. Kein Grund, dem nicht nachzueifern. -DIGITALE LINKE. « Früher | Keine Tags Kein […]
Unter welchem Stein ist die denn nun wieder vorgekrochen.
Mein Tip…..Geh wo du wohnst…..
[…] im Kopf? http://blog.die-linke.de/digitalelinke/spd-fordert-anti-pirateriegesetz-nach-franzosischem-vorbild/ […]
[…] Menschen, denen das Grundgesetz noch etwas bedeutet. Dieses wichtige Paradigma ist euch ja offensichtlich abhanden gekommen: “In Deutschland ist manches schwieriger als in anderen Ländern. Wir haben starke […]
[…] 6, 2009 von internetausdrucker Frau Krüger-Leißner von der SPD ließ sich mit folgenden Worten vernehmen: In Deutschland ist manches schwieriger als in anderen Ländern. Wir haben starke Grundrechte in […]
[…] Und überhaupt, diese bösen Computer, da setzen wir uns lieber vor die lebenswichtige Glotze und gleichzeitig denken wir über ein Three-Strikes-Gesetz nach französischem Vorbild nach. […]
[…] zu dem passen, was viele über unsere etablierten Parteien denken. Im Zusammenhang mit unseren Spitzenpolitikern und ihren Ansichten spricht mir Lily Allen mit “Fuck You” aus der Seele. Wer mag kann sich auch die nicht […]
[…] Und überhaupt, diese bösen Computer, da setzen wir uns lieber vor die lebenswichtige Glotze und gleichzeitig denken wir über ein Three-Strikes-Gesetz nach französischem Vorbild nach. […]
[…] SPD will Grundrechte zu Gunsten von Urheberrechten schwächen […]
[…] SPD fordert Anti-Pirateriegesetzt nach französischem Vorbild “In Deutschland ist manches schwieriger als in anderen Ländern. Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal einfache, klare Lösungen zu finden” – Zitat aus der Juliausgabe von promedia […]
[…] SPD fordert Anti-Pirateriegesetz nach französischem Vorbild […]
[…] [2] http://blogs.sueddeutsche.de/schaltzentrale/2009/08/05/fuenf-thesen-gert… [3] http://blog.die-linke.de/digitalelinke/spd-fordert-anti-pirateriegesetz-… [4] […]
[…] linke: SPD fordert Anti-Pirateriegesetz nach französischem Vorbild […]
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[…] hatte sich im Juli für Netzsperren nach französischem Vorbild ausgesprochen (wir berichteten). Sicherlich richtig ist aber folgende Einschätzung der FAZ: „Die Rebellion der Stars ist […]
[…] der analogen Welt durchsetzen? Beides zusammen ist eher schwierig, wie besonders die Beispiele Urheberrecht oder auch Jugendschutz zeigen. Und: warum muss das alles in einem Gesetz stehen? Große Würfe sind […]