Wie hier schon berichtet wurde, hat das BMJ einen Referentenentwurf für einige neue Urheberrechtsregelungen vorgelegt. Darin enthalten ist auch ein Vorschlag für ein Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftsveröffentlichungen. Wissenschaftler sollen zukünftig das Recht haben, ihre eigenen Beiträge online zweitzuveröffentlichen, auch wenn sie einem Verlag ausschließliche Rechte daran eingeräumt haben. Damit erfüllt das BMJ einen Wunsch vieler Wissenschaftsorganisationen. So weit, so gut. Aber die Regelung geht nicht weit genug. Sie ist vielmehr mit kaum noch zu übertreffenden Einschränkungen versehen. > Weiterlesen