Unbestätigten Gerüchten zufolge knallen beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Sektkorken: Das OLG Stuttgart hat gewissermaßen das Aus für elektronische Semesterapparate beschlossen. Dabei waren die immer so praktisch: Lehrende konnten Ausschnitte aus Texten für die Vorlesung im Intranet hinterlegen, den Teilnehmern eines Kurses ein Passwort geben, und die konnten es sich herunterladen. In Zukunft gilt: nur noch read only. Das Downloaden oder Ausdrucken soll nicht mehr möglich sein. > Weiterlesen