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Posts mit dem Tag ‘§ 53 UrhG’

Schultrojaner: egal, Hauptsache ihr zahlt

„Jetzt sind sie endgültig vom Tisch, die umstrittenen Pläne zur Registrierung von urheberrechtlich geschützten Werken auf Schulcomputern mit Hilfe von Trojanern.“ Das vermeldete Spiegel Online Anfang Dezember 2012. Die Bundesländer hatten sich Ende des Jahres mit den Schulbuchverlagen auf eine Ergänzungsvereinbarung zu dem Gesamtvertrag geeinigt, der unter dem Schlagwort „Schultrojaner“ bekannt geworden war. Zahlreiche ähnliche Meldungen machten Ende letzten Jahres die Runde. > Weiterlesen

Kostenexplosion bei Schulbuchkopien

Kopien aus Schulbüchern werden immer teurer. Wenn Lehrerinnen und Lehrer in der Schulklasse Arbeitsblätter verwenden, die sie aus Unterrichtsmaterialien kommerzieller Verlage herauskopiert haben, müssen sie dafür blechen. Während sie die Kopien selbst oft genug aus der eigenen Tasche zahlen, werden die Lizenzgebühren, die dafür fällig werden, von den Bundesländern pauschal bezahlt. Im Jahr 2007 fielen dafür Kosten von 4,5 Millionen Euro an. 2014 werden es bereits 9 Millionen sein.

Dafür gibt es einen einfachen Grund: Die Bundesregierung hat Anfang 2008 das Urheberrecht reformiert und dabei das Kopieren aus Schulbüchern verboten. Seitdem brauchen die Kultusminister, die ohnehin schon regelmäßig Kopierabgaben zahlen, eine Extra-Genehmigung der Verlage. Da man im Rahmen eines zeitgemäßen Unterrichts auf Kopien aus Unterrichtsmaterialien nicht verzichten kann, sind die Bundesländer erpressbar. Sie müssen zahlen, was immer die Verlage verlangen. > Weiterlesen