Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (im Bild links) hat angekündigt, gegen das Abmahnunwesen im Internet vorgehen zu wollen. „Die geltende Deckelung der Gebühren für Erstabmahnungen hat sich nicht bewährt.“ Der Gesetzgeber hatte bereits im Jahr 2008 festgeschrieben, dass bei Urheberrechtsverletzungen höchstens 100 Euro fällig werden sollten – in „einfach gelagerten Fällen“. Die Gerichte wandten die Regel jedoch kaum an, weil sie alles, was mit Filesharing zu tun hatte, eher kompliziert als einfach fanden. Dass die Regelung nicht funktioniert, ist mehr oder weniger unumstritten. Bislang hat jedoch einzig die LINKE die Konsequenz gezogen und einen Gesetzentwurf zur Eindämmung des Abmahnwahns vorgelegt. Die Reaktion der FDP: Die LINKE müsse ihr „Verhältnis zu Fleiß, zu Risiko und zu Eigentum grundlegend überdenken.“ Nicht zufällig gebe es „in Deutschland mehr geistig schöpferische Menschen als zum Beispiel in Nigeria“. > Weiterlesen