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Urhebervertragsrecht: die Reden der anderen

Wie Stefan Krempl bereits berichtete, hat der Bundestag am Donnerstag letzter Woche in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der LINKEN zur Reform des Urhebervertragsrechts beraten. Im Wortprotokoll lässt sich jetzt nachlesen, was die anderen Parteien zum Thema zu sagen hatten.

Ansgar Heveling (CDU) kritisierte, die „mannigfaltige Rechtsprechung zu urhebervertragsrechtlichen Fragen“ habe im Gesetzentwurf der LINKEN „keinen Niederschlag gefunden“. Dabei basieren etliche Formulierungen eindeutig auf dem Wortlaut eben jener Rechtsprechung, die sich in den letzten Jahren als ausgesprochen urheberfreundlich erwiesen hat. Aber geschenkt –Heveling hält ohnehin „eine wirksame Durchsetzung des Urheberrechts“ für wichtiger als eine Stärkung der Urheber im Vertragsrecht.

Stephan Thomae von der FDP fragt sich, warum DIE LINKE vorschlägt, dass ein Urheber bei Kündigung des Vertrags verpflichtet werden soll, „dem früheren Inhaber des Nutzungsrechts ein entsprechendes Nutzungsrecht zu angemessenen Bedingungen anzubieten.“ Das verstößt aus seiner Sicht gegen die Vertragsfreiheit: Kündigung ist Kündigung. Aus linker Sicht eine einigermaßen überraschende Kritik, ist die vorgeschlagene Formulierung doch eher ein Zugeständnis an die Verwerterposition. Auch sonst stochert Thomae im Nebel. „Wenn eine Vergütung zwischen den Parteien vereinbart wurde, kann sich grundsätzlich keine Partei über das erzielte Ergebnis beklagen, denn es besteht in diesem Bereich kein Kontrahierungszwang“, hält er der LINKEN entgegen. Und den Vorschlag, dass ein Schlichtungsverfahren zu einem verbindlichen Ergebnis führen sollte, kanzelt Thomae mit der Bemerkung ab, damit werde „den Parteien jeglicher Anreiz genommen, selbst eine Einigung herbeizuführen.“ Bei der FDP ist man sich offenbar nicht darüber im Klaren, warum es das Urhebervertragsrecht überhaupt gibt – geschweige denn, wo die Probleme liegen.

Bei der SPD bleibt alles unverbindlich. Siegmund Ehrmann verweist auf einen ziemlich allgemein gehaltenen Antrag seiner Fraktion und nutzt seine Redezeit lieber für einen Dank an seine Parteikollegin Herta Däubler-Gmelin, „die mit der Reform des Urheberrechts 2002 entschieden dafür eintrat, die Stellung der Urheber und ausübenden Künstler insbesondere gegenüber den sogenannten Verwertern zu verbessern“. Die eher unrühmliche Rolle ihrer Nachfolgerin Brigitte Zypries, die die Urheber jahrelang im Regen stehen ließ, erwähnt Ehrmann wohlweislich lieber nicht. Die SPD möchte, „dass die im Gesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen wirksamer gestaltet und um effektive Kontroll- und Sanktionsinstrumente ergänzt werden“. Genau das hat DIE LINKE vorgeschlagen.

Am konkretesten äußert sich Jerzy Montag von den Grünen zu einer möglichen Reform des Urhebervertragsrechts. „Drei Elemente prägten die Reformvorstellungen des Jahres 2002“, rekapituliert Montag: „Dem Urheber sollte ein die gesamte Werknutzung umfassender Anspruch auf eine angemessene Vergütung zustehen; die vorrangige Schaffung gemeinsamer Vergütungsregeln sollte erzwingbar sein, und Nutzungsverträge sollten unabdingbar kündbar sein.“ Daraus sei aber nicht viel geworden, so Montag, und mittlerweile träten „die Mängel der Reform mehr als deutlich hervor“. Es müsse deshalb das Verfahren zur Festlegung gemeinsamer Vergütungsregeln „wirkmächtig“ ausgestaltet werden. Dabei gehe es vor allem um „die Beseitigung der Unsicherheiten und Fluchttendenzen bei der Legitimation der Vereinigung und die Verbindlichkeit der im Schiedsverfahren festgelegten Vergütungsregeln sowie die Einführung von Rechtsbehelfen.“ Letztlich bedürfe es zur Durchsetzung solcher Vorstellungen jedoch „des politischen Willens einer neuen Regierungsmehrheit“, meint Montag.

Damit könnte er recht behalten. CDU und FDP lehnen eine Reform des Urhebervertragsrechts offenbar ab. Die SPD wird sich allenfalls darauf einlassen, das bestehende Schlichtungsverfahren verbindlicher als bisher auszugestalten, aber ob das von Urheberverbänden geforderte Verbandsklagerecht mit ihr zu machen sein wird, ist sehr fraglich. Bei den Grünen könnte das anders aussehen – je nachdem, welche „Rechtsbehelfe“ Jerzy Montag vorschweben.

Es wird also beim Urhebervertragsrecht wenn überhaupt, nur in sehr kleinen Schritten vorangehen. Aber immerhin ist es der LINKEN gelungen, das Thema auf die Agenda zu setzen. Dass SPD und Grüne sich der Problematik überhaupt wieder annehmen würden, war noch vor wenigen Monaten keineswegs absehbar.

Heute Abend findet im Grünen Salon der Berliner Volksbühne eine Podiumsdiskussion zum Thema statt. Petra Sitte, wissenschaftspolitische Sprecherin der LINKEN, stellt den Gesetzentwurf vor; und Kathrin Senger-Schäfer, medienpolitischer Sprecherin, diskutiert mit Urhebern und Verwertern. Das Programm und einen Hinweis auf den Livestream gibt es hier.

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