{"id":1158,"date":"2010-01-16T06:30:20","date_gmt":"2010-01-16T05:30:20","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=1158"},"modified":"2010-01-15T16:41:24","modified_gmt":"2010-01-15T15:41:24","slug":"offentlich-rechtlicher-rundfunk-im-digitalzeitalter-teil-iv-funktionsauftrag-im-digitalzeitalter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/offentlich-rechtlicher-rundfunk-im-digitalzeitalter-teil-iv-funktionsauftrag-im-digitalzeitalter\/","title":{"rendered":"\u00d6ffentlich-rechtlicher Rundfunk im Digitalzeitalter. Teil IV: Funktionsauftrag im Digitalzeitalter"},"content":{"rendered":"<p><strong>Funktionsauftrag im Digitalzeitalter<\/strong><\/p>\n<p>Die Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden wirtschaftlichen, technischen und kulturellen Umbruchsprozess. Mit der Pluralisierung der Verbreitungswege von digitalen Medieninhalten bedarf es einer zukunftsorientierten publizistischen Vielfaltssicherung. Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk beh\u00e4lt auch im Digitalzeitalter einen besonderen Funktionsauftrag. Um den Bedingungen einer sich ver\u00e4ndernden Medienwelt gerecht zu werden, muss er die mit der Digitalisierung verbundenen Entwicklungspotenziale wahrnehmen und nutzen k\u00f6nnen.<!--more-->\u00a0Dazu und angesichts der enormen Dynamik des Internet darf den \u00f6ffentlich-rechtlichen Sendeanstalten keine formale Beschr\u00e4nkung in der Wahl des zu erbringenden digitalen Angebots auferlegt werden. Sicherzustellen ist allerdings, dass neue digitale Aktivit\u00e4ten im Rahmen des Budgets erfolgen und nicht \u00fcber eine stetige Erh\u00f6hung der Rundfunkgeb\u00fchr in Rechnung gestellt werden. Als Orientierungsrahmen gilt hier: Der Empfang der \u00d6ffentlich-Rechtlichen muss f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Digitalzeitalter, in dem die Kosten f\u00fcr Mediennutzung insgesamt stark ansteigen, bezahlbar bleiben. Nur so kann die gesellschaftliche Akzeptanz des geb\u00fchrenfinanzierten Rundfunks auch k\u00fcnftig aufrechterhalten werden.<\/p>\n<p>Der Prozess der Kommerzialisierung allerdings wirkt hier als ein Entwicklungshemmnis. Wer in einer Welt, in der die Grenzen zwischen \u00f6konomischen und inhaltlichen Aspekten, zwischen Werbung und Medium, zunehmend verschwimmen, die \u00f6ffentlich-rechtliche Funktion nicht mehr eindeutig belegen kann, setzt seine Existenzberechtigung aufs Spiel. Daher gilt es, der zunehmenden Tendenz zur Selbstkommerzialisierung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks Einhalt zu gebieten. Nur so l\u00e4sst sich seine Akzeptanz und Geb\u00fchrenfinanzierung bei den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern langfristig sicherstellen und die zunehmende Konkurrenzsituation zu privaten Rundfunkanbietern aufheben. Nur so kann in der n\u00e4chsten Runde im Kommerzialisierungsprozess, wie sie die europ\u00e4ische Fernsehrichtlinie (Richtlinie 2007\/65\/EG) mit der <em>Verbesserung<\/em> der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr Werbung und der weitgehenden Freigabe von Product Placement einleiten wird, etwas Substantielles entgegengesetzt werden. Nur so wird schlie\u00dflich dem Druck des Wettbewerbsrechts und der EU-Kommission langfristig zu widerstehen sein.<\/p>\n<p>Ein Werbe- und Sponsoringverbot (mit Ausnahme des Sports, dessen Rechteerwerb oft mit entsprechenden Werbe- und Sponsoringauflagen verbunden ist) w\u00e4re dazu ein erster wichtiger Schritt. Entgegen anderslautender Behauptungen sind Werbe- und Sponsoringfreiheit durchaus finanzierbar \u2013 entweder \u00fcber das Einspar- und Umschichtungspotential in den bestehenden Haushalten der \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten oder aber durch die Kompensation des Ausfalls von Geb\u00fchrenbefreiungen durch die Tr\u00e4ger sozialer Leistungen. Wir pl\u00e4dieren f\u00fcr letzteres. (Laut der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten erg\u00e4ben die Auswirkungen eines Verzichts der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Werbung und Sponsoring die Notwendigkeit eines Ausgleichs durch einen Geb\u00fchrenzuschlag in H\u00f6he von 1,42 Euro. Dies w\u00fcrde mehr als kompensiert, wenn die Ausf\u00e4lle aus Geb\u00fchrenbefreiungen gegengerechnet w\u00fcrden.)<\/p>\n<p>Ein n\u00e4chster Schritt best\u00e4nde in einer klaren Trennung zwischen \u00f6ffentlich-rechtlichen und kommerziellen Bereichen. Dies k\u00f6nnte in einem Zwei-Sektoren-Modell \u00e0 la BBC geschehen, die zwischen geb\u00fchrenfinanzierten und kommerziellen T\u00e4tigkeiten strikt unterscheidet, oder in einer generellen Aufl\u00f6sung von Beteiligungen an kommerziellen Unternehmen sowie des Gebots, Auslagerungen von Produktionen zu unterbinden. Die Frage der Konditionen f\u00fcr outgesourcte Sendungen k\u00f6nnte auf diese Weise ebenso wie die Problematik der Moderatorenproduzenten, die hohe Gagen und Geh\u00e4lter zugleich mit Gewinnen aus ihrer Unternehmert\u00e4tigkeit beziehen, gel\u00f6st werden. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die St\u00e4rkung des Kreativpotenzials in den Sendeanstalten. Ein \u00f6ffentlich-rechtliches Rundfunksystem, in dem die Kreativen mehr und die Verwaltungen weniger zu sagen haben, w\u00fcrde das Programmangebot auch f\u00fcr j\u00fcngere Generationen wieder attraktiver machen. Um sie zur\u00fcckzugewinnen, bedarf es \u2013 entgegen den Behauptungen der Programmverantwortlichen \u2013 eines Werbeumfeldprogramms nicht.<\/p>\n<p>Entwicklungsoffenheit und Dekommerzialisierung bilden die grundlegenden Voraussetzungen f\u00fcr eine Modernisierung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags im Digitalzeitalter. Konditionen und Grundlagen f\u00fcr eine digitale Medienordnung des Rundfunks wurden hier aufgezeigt. Eine Fortf\u00fchrung der Medienregulierung als reine Rundfunkregulierung allerdings wird k\u00fcnftig nicht ausreichen: Die Bedingungen der digitalen Kommunikation und ihrer Netzwerke erfordern in immer st\u00e4rkerem Ma\u00dfe auch den Einbezug von Presse und Telemedien.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/offentlich-rechtlicher-rundfunk-im-digitalzeitalter-teil-i-verfassungsrechtliche-rahmenbedingungen\/\" target=\"_self\">Teil I:<\/a> Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/offentlich-rechtlicher-rundfunk-im-digitalzeitalter-teil-ii-europarechtliche-beschrankungen\/\" target=\"_self\">Teil II:<\/a> Europarechtliche Beschr\u00e4nkungen<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/offentlich-rechtlicher-rundfunk-im-digitalzeitalter-teil-iii-regulierung-im-digitalzeitalter\/\" target=\"_self\">Teil III:<\/a> Regulierung im Digitalzeitalter<\/p>\n<div id=\"tweetbutton1158\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Foffentlich-rechtlicher-rundfunk-im-digitalzeitalter-teil-iv-funktionsauftrag-im-digitalzeitalter%2F&amp;text=%C3%96ffentlich-rechtlicher%20Rundfunk%20im%20Digitalzeitalter.%20Teil%20IV%3A%20Funktionsauftrag%20im%20Digitalzeitalter&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Foffentlich-rechtlicher-rundfunk-im-digitalzeitalter-teil-iv-funktionsauftrag-im-digitalzeitalter%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Funktionsauftrag im Digitalzeitalter Die Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden wirtschaftlichen, technischen und kulturellen Umbruchsprozess. Mit der Pluralisierung der Verbreitungswege von digitalen Medieninhalten bedarf es einer zukunftsorientierten publizistischen Vielfaltssicherung. Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk beh\u00e4lt auch im Digitalzeitalter einen besonderen Funktionsauftrag. Um den Bedingungen einer sich ver\u00e4ndernden Medienwelt gerecht zu werden, muss er die mit der Digitalisierung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[63,78],"tags":[5,94,29],"class_list":["post-1158","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rundfunk","category-werbung","tag-ard","tag-innovation","tag-zdf"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1158","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1158"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1158\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1165,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1158\/revisions\/1165"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1158"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1158"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1158"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}