{"id":1232,"date":"2010-01-28T13:37:00","date_gmt":"2010-01-28T12:37:00","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=1232"},"modified":"2010-12-03T11:25:32","modified_gmt":"2010-12-03T09:25:32","slug":"spd-fur-zensursula-durch-die-hintertur-beim-jugendmedienschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/spd-fur-zensursula-durch-die-hintertur-beim-jugendmedienschutz\/","title":{"rendered":"[Update:] SPD f\u00fcr Zensursula durch die Hintert\u00fcr beim Jugendmedienschutz"},"content":{"rendered":"<p>DPA gibt <span style=\"text-decoration: line-through;\">heute<\/span> den Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier (SPD), mit den Worten wieder, der k\u00fcnftige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sehe \u201ekeine Netzsperren \u00e0 la Zensursula\u201c vor. (Nachzulesen in einer leicht abgewandelten Version via <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/newsticker\/2010\/1\/27\/iptc-bdt-20100127-271-23679288xml\" target=\"_blank\">Zeit Online<\/a>.) Laut Stadelmaier, der im Auftrag von Kurt Beck die Rundfunkpolitik der L\u00e4nder koordiniert, beinhalte der Staatsvertragsentwurf auch keine \u201eZwangsklassifizierung\u201c f\u00fcr Alterseinstufungen von Internetseiten.<!--more--><\/p>\n<p>Nun liegt der <a href=\"http:\/\/www.rlp.de\/fileadmin\/staatskanzlei\/rlp.de\/downloads\/medien\/Arbeitsentwurf_zur_%C3%84nderung_des_Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.pdf\" target=\"_blank\">Arbeitentwurf<\/a> (Stand: 7. Dezember 2009) zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vor und jeder kann sich selbst ein Bild davon machen. Daher an dieser Stelle einige Bemerkungen dazu:<\/p>\n<p>Auff\u00e4llig ist zun\u00e4chst eine Ausweitung des Anbieterbegriffs. Demnach sind im Sinne des Staatsvertrags:<\/p>\n<blockquote><p><strong>Alt: \u00a7 3 Begriffsbestimmungen: Abs. 2 S.2:<\/strong> Anbieter\u201c Rundfunkveranstalter oder Anbieter von Telemedien.<\/p>\n<p><strong>Neu: \u00a7 3 Begriffsbestimmungen: Abs. 2 S.2:<\/strong> \u201e Anbieter\u201c Rundfunkveranstalter, Anbieter von Plattformen im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages oder nat\u00fcrliche oder juristische Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das hei\u00dft, in der Neufassung werden nicht mehr nur Inhalteanbieter (Content Provider), sondern auch Zugangsanbieter (Access Provider) in die Verantwortlichkeitsregelungen des JMStV einbezogen. F\u00fcr letztere bedeutet dies eine Ausweitung der Haftungsverantwortung f\u00fcr die \u00dcbermittlung fremder Inhalte mit entsprechend weitreichenden Folgen.<\/p>\n<p>Das zeigt sich an der Neufassung von \u00a7 5 Entwicklungsbeeintr\u00e4chtigende Angebote:<\/p>\n<blockquote><p><strong>Alt: \u00a7 5 Abs. 1: <\/strong>Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsf\u00e4higen Pers\u00f6nlichkeit zu beeintr\u00e4chtigen, verbreiten oder zug\u00e4nglich machen, haben sie daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie \u00fcblicherweise nicht wahrnehmen.<strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Neu: \u00a7 5 Abs. 1: <\/strong>Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsf\u00e4higen Pers\u00f6nlichkeit zu beeintr\u00e4chtigen, verbreiten oder zug\u00e4nglich machen, haben sie daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie \u00fcblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:<br \/>\n1. ab 6 Jahren,<br \/>\n2. ab 12 Jahren,<br \/>\n3. ab 16 Jahren,<br \/>\n4. ab 18 Jahren.<br \/>\nDie Altersstufe \u201eab 0 Jahre\u201c kommt f\u00fcr offensichtlich nicht entwicklungsbeeintr\u00e4chtigende Angebote in Betracht.<\/p><\/blockquote>\n<p>Zwar ist die Einf\u00fchrung von Kennzeichnungen zur Alterklassifizierungen in \u00a7 5 Abs. 2 S. 1 (Neufassung) lediglich als Kann-Bestimmung gefasst \u2013 sprich: als eine M\u00f6glichkeit vorgesehen \u2013, doch sind Verst\u00f6\u00dfe dagegen nach dem neugefassten \u00a7 24 Abs. 3b u. 4a als Ordnungswidrigkeit zu behandeln und entsprechend zu ahnden. Zudem hei\u00dft es an gleicher Stelle in S. 4 ff. auch:<\/p>\n<blockquote><p><strong>Neu: \u00a7 5 Abs. 2 S. 4\u20136.: <\/strong>Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollst\u00e4ndig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer ver\u00e4ndert wird, setzt voraus, dass der Anbieter nachweist, dass die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von j\u00fcngeren Personen zu beeintr\u00e4chtigen. Der Anbieter hat nachzuweisen, dass er ausreichende Schutzma\u00dfnahmen ergriffen hat. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft.<\/p><\/blockquote>\n<p>Dies ist eine Regelung, die insbesondere Anbieter von Sozialen Netzwerken und Web2.0-Plattformen betrifft. Sie w\u00e4ren gezwungen, User Generated Content einer Kontrollinstanz zu unterwerfen \u2013 ein schon vom Ausma\u00df her unm\u00f6gliches Unterfangen. Zugleich h\u00e4tte es im Falle von per Staatsvertrag nicht zu kontrollierenden \u201aausl\u00e4ndischen\u2019 Anbietern ebenfalls Folgewirkungen auf die Verantwortlichkeit der \u201aeinheimischen\u2019 Access Provider.<\/p>\n<p>Eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige und v\u00f6llig unzureichende \u00dcbertragung von Normen aus der Welt des Rundfunks stellen auch technische Sperrma\u00dfnahmen und Sendezeitbegrenzungen f\u00fcr entwicklungsbeeintr\u00e4chtigende Angebote nach \u00a7 5 Abs. 4 u. 5 (Neufassung) dar. Sendezeitbegrenzungen im Internet widersprechen der grundlegenden Logik des Netzes und \u00fcber Sperrma\u00dfnahmen ist alles gesagt \u2013 sie bedeuten zwangsl\u00e4ufig Zensur.<\/p>\n<p>Fazit: Die Zugangsanbieter w\u00e4ren nach der Novellierung des JMStV in der Tat gezwungen, die von ihnen \u00fcbermittelten Inhalte zu kontrollieren. Das bedeutete den Aufbau einer Internet-Zensurinfrastruktur durch die Hintert\u00fcr. Sie w\u00e4re \u2013 wie der AK Zensur in einer <a href=\"http:\/\/ak-zensur.de\/2010\/01\/25\/jmstv-stellungnahme-ak-zensur-januar-2010.pdf\" target=\"_blank\">\u201eStellungnahme zum JMStV\u201c<\/a> festh\u00e4lt, \u201eweitaus umfangreicher\u201c (S. 5) als jene in dem von Ursula von der Leyen (CDU) initiierten Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG). \u201eAuf der sicheren Seite\u201c w\u00e4re ein Zugangsanbieter nur, so der AK Zensur weiter, \u201ewenn er das gesamte \u201aausl\u00e4ndische\u2019 Internet blockiert\u201c (S. 6).<\/p>\n<p>Stadelmaier verk\u00fcndet also allenfalls die <em>halbe Wahrheit<\/em>.<\/p>\n<p>[Update:] Laut einer <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/pm\/6699\/1552253\/eco_vb_d_dt_internetwirtschaft_e_v\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> von eco, dem Verband der Internetwirtschaft, haben die L\u00e4ndervertreter nun klargestellt, das abgestufte System der Verantwortlichkeiten verschiedener Arten von Internet-Anbietern nicht zu \u00e4ndern. Auch in einem Bericht von <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Zugangsprovider-Haftung-soll-nicht-erweitert-werden-916325.html\" target=\"_blank\">Heise Online<\/a> ist davon die Rede, dass die Novellierung des JMStV keine Kompletthaftung der Zugangsprovider f\u00fcr Inhalte im Internet bringen soll.\u00a0Allerdings hei\u00dft es dort auch,\u00a0die Zugangsprovider sollten nicht ganz aus der Verantwortung entlassen werden. Klarheit wird bestehen, sobald der n\u00e4chste Entwurf\u00a0 am 24. Februar\u00a0der Rundfunkkommission und am 25. M\u00e4rz\u00a0der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz zugeht.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton1232\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fspd-fur-zensursula-durch-die-hintertur-beim-jugendmedienschutz%2F&amp;text=%5BUpdate%3A%5D%20SPD%20f%C3%BCr%20Zensursula%20durch%20die%20Hintert%C3%BCr%20beim%20Jugendmedienschutz&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fspd-fur-zensursula-durch-die-hintertur-beim-jugendmedienschutz%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DPA gibt heute den Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier (SPD), mit den Worten wieder, der k\u00fcnftige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sehe \u201ekeine Netzsperren \u00e0 la Zensursula\u201c vor. 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