{"id":1794,"date":"2010-05-15T16:12:20","date_gmt":"2010-05-15T15:12:20","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=1794"},"modified":"2010-05-15T16:46:08","modified_gmt":"2010-05-15T15:46:08","slug":"uber-gebuhr-burokratisch-und-burgerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuhren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/uber-gebuhr-burokratisch-und-burgerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuhren\/","title":{"rendered":"\u00dcber Geb\u00fchr b\u00fcrokratisch und b\u00fcrgerunfreundlich: Der Staatsvertrags-Entwurf hinter den Haushaltsgeb\u00fchren"},"content":{"rendered":"<p><em>Ein aktueller Entwurf zu einem Staatsvertrag \u00fcber die Haushalts- und Betriebsst\u00e4ttenabgabe zeigt: <\/em><em>Geb\u00fchrenbeauftragte und GEZ wird es weiter geben. Statt weniger werden mehr Daten erfasst. Die Spielr\u00e4ume der Rundfunkanstalten bei der Auslegung des Geb\u00fchrenrechts nehmen zu. Vermieter, Wohnungs- und Betriebsst\u00e4tteneigent\u00fcmer werden per Gesetz faktisch zu unbezahlten Geb\u00fchrenbeauftragten.<\/em><\/p>\n<p>\u201eDas Kirchhof-Gutachten entspricht meinen politischen Vorstellungen. Wir k\u00f6nnen damit aus der Definitionsfrage nach dem Empfangsger\u00e4t herauskommen.\u201c Dies <a href=\"http:\/\/www.kurt-beck.de\/index.php?id=30&amp;tx_ttnews%5btt_news%5d=166&amp;tx_ttnews%5bbackPid%5d=11&amp;cHash=54a1d2cacf\" target=\"_blank\">erkl\u00e4rte<\/a> Ministerpr\u00e4sident<!--more-->\u00a0Kurt Beck am Donnerstag letzter Woche der Presse zur offiziellen Pr\u00e4sentation des <a href=\"http:\/\/www.ard.de\/intern\/standpunkte\/-\/id=1453944\/property=download\/nid=8236\/g73vou\/Gutachten+zur+Rundfunkfinanzierung.pdf\" target=\"_self\">Kirchhof-Gutachtens<\/a>. Was nach au\u00dfen hin wie eine zuf\u00e4llige Koinzidenz und gl\u00fcckliche F\u00fcgung zweier Meinungen \u2013 des in Rundfunkfragen federf\u00fchrenden Ministerpr\u00e4sidenten auf der einen und des \u00fcber die verfassungs- und europarechtliche Legitimation einer Haushaltsgeb\u00fchr gutachtenden Professors aus Heidelberg auf der anderen \u2013 erschien, folgte in Wirklichkeit einem wohlbedachten Spiel. W\u00e4hrend der Heidelberger Verfassungsrechtler die \u00d6ffentlichkeit mit juristischen Argumenten auf die Umstellung der Rundfunkgeb\u00fchr zu einer f\u00fcr alle Haushalte und Betriebsst\u00e4tten zu zahlenden Zwangsabgabe vorbereitete, hatte Beck hinter den Kulissen l\u00e4ngst alle Strippen gezogen. Unter keinen Umst\u00e4nden wollte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der L\u00e4nder in einer so heiklen <em>Definitionsfrage<\/em> wie der Rundfunkgeb\u00fchrenpflicht das Heft des Handelns aus der Hand geben.<\/p>\n<p>Beck, dessen aus der Zeit gefallener notorischer Paternalismus in Rundfunkfragen bekannt ist, wu\u00dfte auch angesichts der politischen Sprengkraft, die die Geb\u00fchrendebatte birgt, das Wohl des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz hemds\u00e4rmelig zu bestimmen. Dazu hatte er bereits im Vorfeld die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf seine Seite gezogen. Der eigent\u00fcmliche Sachverhalt, dass das Kirchhof-Gutachten zwar von der Rundfunkkommission der L\u00e4nder in Auftrag gegeben wurde, jedoch aus Geb\u00fchrenmitteln bezahlt wird, ist hier Tatmerkmal. Einen Widerspruch zur verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne des Rundfunks \u2013 ergo: der funktionalen Trennung von staatlichen Einrichtungen und Sendeanstalten \u2013 vermochte Beck erst gar nicht zu erkennen. Auf die kritische Nachfrage eines Rundfunkmoderators, warum denn das Gutachten formell ARD, ZDF und Deutschlandradio als Auftraggeber ausweise, erkl\u00e4rte er lapidar, das Gutachten sei von den Sendern auf \u201eBitte der Rundfunkkommission der L\u00e4nder\u201c (<a href=\"http:\/\/www.radioeins.de\/archiv\/podcast\/medienmagazin.html\" target=\"_blank\">r1-Medienmagazin<\/a> vom 8. Mai 2010, Minute 11:30\u201313:00) in Auftrag gegeben worden.<\/p>\n<p>Gleichwohl bildet diese Begebenheit nur eine Petitesse am Rande angesichts weiterer Fakten, die Beck bei Pr\u00e4sentation des Kirchhof-Gutachtens im Hintergrund l\u00e4ngst geschaffen hatte. Die Debatten um Werbefreiheit von ARD und ZDF sowie um die Frage <em>Beitrag oder Geb\u00fchr<\/em> dienen offenbar nur als Nebelbomben. Das zeigt der von <em>Carta<\/em> <a href=\"http:\/\/carta.info\/carta\/wp-content\/uploads\/2010\/05\/StV-Entwurf_Runfunkfinanzierung_310320101_II.pdf\" target=\"_blank\">ver\u00f6ffentlichte<\/a>, von der Rundfunkkommission der L\u00e4nder insgeheim vorbereitete Staatsvertragsentwurf f\u00fcr einen ger\u00e4teunabh\u00e4ngigen Rundfunkbeitrag, datiert vom 31. M\u00e4rz 2010. Dieser Staatsvertragsentwurf straft alle Wortkr\u00e4mereien, durch eine unabh\u00e4ngig vom Bereithalten eines Rundfunkempfangsger\u00e4tes einzuf\u00fchrende Haushalts- und Betriebsst\u00e4ttenabgabe w\u00fcrde die Legitimationsschw\u00e4che des jetzigen Systems behoben, mehr Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung geschaffen, die GEZ \u00fcberfl\u00fcssig gemacht und der Schn\u00fcffelei durch die Geb\u00fchrenbeauftragten eine Ende gesetzt, L\u00fcgen. Es ist das Dokument eines obrigkeitsstaatlichen Rundfunkgeb\u00fchrenstaats.<\/p>\n<p>Doch im einzelnen: Laut Staatsvertragsentwurf (StV-E) ist der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich (\u00a7 3) k\u00fcnftig an den Inhaber einer Wohnung gebunden. Als Inhaber einer Wohnung \u2013 somit Beitragsschuldner \u2013 wird diejenige vollj\u00e4hrige Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder aber im Mietvertrag als Mieter der Wohnung benannt ist. Damit geht der StV-E nicht nur \u00fcber die Definition des Begriffs Wohnungsinhaber im Melderecht hinaus, sondern macht im Zweifelsfalle das Vorlegen eines (schriftlichen) Mietvertrages als Nachweis erforderlich. Dar\u00fcberhinaus kn\u00fcpft die Bestimmung des Begriffs der Wohnung an zweierlei Sachverhalte an: Erstens muss eine Wohnung als \u201ebaulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Geb\u00e4udes\u201c zum Wohnen oder Schlafen geeignet sein und durch einen eigenen Eingang von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von au\u00dfen betreten werden k\u00f6nnen. Zweitens gelten auch Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden, als Wohnungen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Inhaber von Zweit- und Ferienwohnungen, Garten- oder Wochenendh\u00e4usern bleibt demnach auch unter einer Haushaltsabgabe eine mehrfache Beitragspflicht erhalten. Zudem wird f\u00fcr <em>einfache<\/em> Wohnungsinhaber die Kl\u00e4rung der Beitragsschuld keineswegs leichter. Zwar ist beabsichtigt, dass Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Bedarfsgemeinschaften im Falle des Empfangs von Sozialleistungen nur einen Beitrag pro Wohnung entrichten, doch gilt dies offenbar nicht f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder, die einen eigenen Raum in der elterlichen Wohnung bewohnen, sowie f\u00fcr Untermieter und Wohngemeinschaften. Hier suggeriert die Vermutungsregelung im Begriff des Wohnungsinhabers eine Beweislastumkehr, die nur schwierig und unter gro\u00dfem Nachweisaufwand zu erbringen sein d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Erhebliche Probleme ergeben sich ebenfalls f\u00fcr den Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich (\u00a7 5). Dieser soll an den Inhaber einer Betriebsst\u00e4tte als nat\u00fcrliche oder juristische Person gekoppelt und in der H\u00f6he nach der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Besch\u00e4ftigten geleistet werden. Auch hier wird eine weitreichende Vermutungsregelung geschaffen. Als Inhaber wird vermutet, wer f\u00fcr eine Betriebsst\u00e4tte in einem Register (Handels-, Gewerbe, Vereins-, Partnerschaftsregister etc.) eingetragen oder f\u00fcr den ein Fahrzeug zugelassen ist. Als Betriebsst\u00e4tte gilt \u201ejede zu einem eigenst\u00e4ndigen nicht ausschlie\u00dflich privaten Zweck genutzte Raumeinheit oder Fl\u00e4che innerhalb eines Geb\u00e4udes\u201c. Eine Betriebsst\u00e4tte ist zugleich aber auch \u201ejede nicht zu <em>ausschlie\u00dflich<\/em> privaten Zwecken genutzte mobile Einheit (insbesondere Kraftfahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe)\u201c, soweit diese nicht auf einer Betriebsst\u00e4tte station\u00e4r genutzt wird. Somit sind Selbst\u00e4ndige mit einer Betriebsst\u00e4tte innerhalb ihrer Wohnung lediglich haushaltsabgabepflichtig. Sobald auf sie allerdings ein Kraftfahrzeug zugelassen ist, sind sie zus\u00e4tzlich betriebsabgabepflichtig.<\/p>\n<p>Zwar sieht der StV-E im nicht privaten Bereich eine Ausnahme von der Abgabepflicht (\u00a7 5 Abs. 8 ) vor, sofern eine Betriebsst\u00e4tte l\u00e4nger als einen Kalendermonat als solche nicht genutzt wird. Doch muss ihr Inhaber dies glaubhaft nachweisen. Im Falle von saisonalen Betriebsst\u00e4tten etwa w\u00e4re der Nachweis zu erbringen, dass sie au\u00dferhalb der Saison nicht genutzt werden \u2013 im Falle von Erkrankungen oder l\u00e4ngeren Urlaubsreisen m\u00fcssten gar Gesundheits- oder Reisedaten durch die Betroffenen offenbart werden. Alles drei erwiese sich, wenngleich mit hohem b\u00fcrokratischen Aufwand nicht undurchf\u00fchrbar, so doch aus datenschutzrechtlichen Erw\u00e4gungen als grunds\u00e4tzlich inakzeptabel.<\/p>\n<p>Kurios sind auch die im StV-E vorgesehenen Regelungen zu Beginn und Ende der Beitragspflicht (\u00a7 6). Letztere endet f\u00fcr eine Wohnung oder eine Betriebsst\u00e4tte k\u00fcnftig immer mit Ablauf eines Monats. Fallen Wohnungswechsel oder Kfz-Zulassung nicht auf einen Ultimo, ist die Rundfunkabgabe demnach immer gleich doppelt zu entrichten. Zus\u00e4tzlich gilt: Geht die Anzeige eines Wohnungs- oder Betriebsst\u00e4ttenwechsels in Zukunft nicht fristgem\u00e4\u00df \u2013 sp\u00e4testens zum Ultimo \u2013 bei der Landesrundfunkanstalt ein, besteht die doppelte Abgabeverpflichtung ebenso f\u00fcr den Folgemonat.<\/p>\n<p>Das mag als \u00fcbereifrige Regelungswut von Beamten bel\u00e4chelt werden. Als weniger bel\u00e4chelnswert und kurios jedoch erweist sich die erhebliche Ausweitung der Anzeigepflicht (\u00a7 7) von Beitragsschuldnern. Sie m\u00fcssen k\u00fcnftig bei An-, Ab- oder Ummeldung gegen\u00fcber der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitteilen und gegebenenfalls nachweisen:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eBei der Anmeldung hat der Beitragsschuldner der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:<\/p>\n<ol>\n<li>Vor- und Nachname sowie fr\u00fcherer Name, unter dem eine Anmeldung bestand,<\/li>\n<li>Geburtsdatum,<\/li>\n<li>vollst\u00e4ndiger Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters,<\/li>\n<li>gegenw\u00e4rtige Anschrift jeder Wohnung und jeder Betriebsst\u00e4tte,<\/li>\n<li>letzte der Rundfunkservicezentrale gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,<\/li>\n<li>vollst\u00e4ndige Bezeichnung des Inhabers einer Betriebsst\u00e4tte,<\/li>\n<li>Anzahl der Besch\u00e4ftigten der Betriebsst\u00e4tte,<\/li>\n<li>Beitrags\/Teilnehmernummer bei der Rundfunkservicezentrale,<\/li>\n<li>Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung und der Betriebsst\u00e4tte,<\/li>\n<li>Datum der Zulassung und Kennzeichen des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs<\/li>\n<li>Zugeh\u00f6rigkeit zu den Branchen nach \u00a7 5 Abs. 2 und 7<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei der Abmeldung und Ummeldung sind zus\u00e4tzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:<\/p>\n<ol>\n<li>Angabe, ob bisherige vollj\u00e4hrige Bewohner der Wohnung verbleiben sowie Vor- und Nachname eines in der bisherigen Wohnung verbliebenen, vollj\u00e4hrigen Bewohners,<\/li>\n<li>das Datum des Endes des Innehabens der Wohnung oder der Betriebsst\u00e4tte und das Datums der Abmeldung des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,<\/li>\n<li>der die Abmeldung begr\u00fcndende Lebenssachverhalt und ggf. die Beitrags-\/Teilnehmernummer des f\u00fcr die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.\u201c<\/li>\n<\/ol>\n<\/blockquote>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Doch damit nicht genug. Offensichtlich glaubt man in den Staatskanzleien, dass selbst diese Anzeigepflichten noch nicht ausreichen. Im StV-E wird den Sendeanstalten ein Auskunftsrecht (\u00a7 8 ) zugesprochen, mit dem die Herausgabe von Daten \u00fcber Dritte erzwungen werden kann. Betroffen sind Vermieter, Wohnungs- und Betriebsst\u00e4tteneigent\u00fcmer:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eIst der Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsst\u00e4tte nicht festzustellen, ist der Eigent\u00fcmer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundst\u00fccks, auf dem sich die Betriebsst\u00e4tte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft \u00fcber den tats\u00e4chlichen Inhaber der Wohnung oder Betriebsst\u00e4tte zu erteilen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Regeln, wie den Auskunfts- und Nachweispflichten nachzukommen ist, k\u00f6nnen die Rundfunkanstalten sogar eigenst\u00e4ndig durch eine Satzung festlegen. Dies gilt auch f\u00fcr die Erhebung von Zinsen, Kosten und S\u00e4umniszuschl\u00e4gen, die Anzeigepflicht generell, das \u201eVerfahren zur Leistung des Rundfunkbeitrags oder zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht\u201c \u2013 letztere ist grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr die Empf\u00e4nger abschlie\u00dfend geregelter sozialer Leistungen m\u00f6glich (\u00a7 4) \u2013 sowie die \u201eKontrolle der Beitragspflicht\u201c. Somit ist klar: Auch in Zukunft wird es Geb\u00fchrenbeauftragte der Sender \u2013 die oftmals f\u00e4lschlicherweise der GEZ zugeordnet werden \u2013 geben. Die Beauftragung Dritter (\u00a7 10) zur Ermittlung von Beitragsschuldnern ist ebenso m\u00f6glich wie Vorortrecherchen zur \u00dcberpr\u00fcfung, ob R\u00e4umlichkeiten ausschlie\u00dflich zu privaten Zwecken genutzt werden oder zum Wohnen oder Schlafen geeignet sind.<\/p>\n<p>Die Regelungen sehen insgesamt eine abenteuerlich umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten vor und bewirken keine Verbesserungen gegen\u00fcber dem Stand des bestehenden <a href=\"http:\/\/www.gez.de\/e160\/e161\/e392\/Staatsvertrag.pdf\" target=\"_blank\">Rundfunkgeb\u00fchrenstaatsvertags<\/a>. Nach wie vor ist der Datenabgleich mit den zu \u00fcbermittelnden Datenbest\u00e4nden s\u00e4mtlicher Meldebeh\u00f6rden vorgesehen. Auch wird die Praxis des bestehenden Adressankaufs aus <em>privaten <\/em>Datenbest\u00e4nden zur Teilnehmerermittlung weder aufgegeben, noch eingeschr\u00e4nkt. In Verbindung mit einem automatisierten Abrufverfahren zwischen den Landesrundfunkanstalten (\u00a7 10 Abs. 3) und auch der Beauftragung von Dritten mit der Datenverarbeitung entst\u00fcnde eine Art bundesweites Zentralmelderegister. Dies w\u00e4re v\u00f6llig unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und m\u00f6glicherweise nicht verfassungskonform.<\/p>\n<p>Befremdend und sicherlich auf wenig Bef\u00fcrworter sto\u00dfend ist ferner, wie die Geb\u00fchreneinzugszentrale (GEZ) abgeschafft wird. Sie erh\u00e4lt einfach einen anderen Namen und firmiert nun als \u201eRundfunkservicezentrale\u201c (\u00a7 9 Abs. 7). Letztere verbleibt eine nicht rechtsf\u00e4hige Verwaltungsgemeinschaft der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sie ist somit nach wie vor weder eine Beh\u00f6rde noch eine sonstige eigenst\u00e4ndige Organisation. Schon im Falle der GEZ ist diese eigent\u00fcmliche Rechtskonstruktion immer wieder auf Kritik gesto\u00dfen \u2013 insbesondere dann, wenn B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Konflikt mit ihr gerieten.<\/p>\n<p>Unser Fazit lautet: Mit der Pr\u00e4sentation des Kirchhof-Gutachtens hat Kurt Beck die \u00d6ffentlichkeit hinters Licht gef\u00fchrt. Der insgeheim erarbeitete StV-E behandelt die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger als unm\u00fcndige Subjekte. Erh\u00e4lt er Gesetzeskraft, so wird nichts einfacher und schon gar nichts besser. Es werden mehr Daten als bisher erfasst. Geb\u00fchrenbeauftragte und GEZ wird es weiter geben. Die Spielr\u00e4ume der Rundfunkanstalten bei der Auslegung des Geb\u00fchrenrechts nehmen zu. Vermieter, Wohnungs- und Betriebsst\u00e4tteneigent\u00fcmer werden per Gesetz faktisch zu unbezahlten Geb\u00fchrenbeauftragten. Im Vergleich zum StV-E ist sogar der gegenw\u00e4rtige Rechtszustand besser.<\/p>\n<p>Post scriptum: Warum wird ein Systemwechsel propagiert, wenn dieser ganz offenkundig keine Verbesserungen bringt? Die Antwort ist einfach: Es handelt sich um die letztmalige Verbreiterung der Einnahmebasis. Im Jahre 2008 gab es in Deutschland laut <a href=\"http:\/\/www.destatis.de\/jetspeed\/portal\/cms\/Sites\/destatis\/Internet\/DE\/Content\/Statistiken\/Bevoelkerung\/Haushalte\/Aktuell,templateId=renderPrint.psml\" target=\"_blank\">Bundesamt f\u00fcr Statistik<\/a> 40,1 Mio. Haushalte. Bei der Geb\u00fchreneinzugszentrale sind 32,2 Mio. <em>private<\/em> Geb\u00fchrenzahler (<a href=\"http:\/\/www.media-perspektiven.de\/uploads\/tx_mppublications\/10-09_Statistik.pdf\" target=\"_blank\">Media Perspektiven 10\/2009<\/a>) registriert, darunter auch jene mit Zweitwohnsitz bzw. Ferienwohnungen und Gartenh\u00e4usern. Wird nun eine Haushaltsgeb\u00fchr eingef\u00fchrt, erh\u00f6hte sich die Anzahl <em>privater<\/em> Geb\u00fchrenzahler um zus\u00e4tzliche 7,9 Mio. Zusammen mit der Verdreifachung der Belastung der Nur-H\u00f6rfunk-Teilnehmer und der nur Nur-Internet-PC-Nutzer \u2013 f\u00fcr sie stiege die Geb\u00fchr von monatlich 5,76 auf 17,98 Euro \u2013 gew\u00f6nnen ARD, ZDF und Deutschlandradio auf einen Schlag \u00fcber 1,171 Mrd. Euro j\u00e4hrlich (zur Berechnungsgrundlage siehe: <em><a href=\"http:\/\/www.freitag.de\/community\/blogs\/heiko-hilker\/neue-rundfunkgebuehr-spuelt-ard-und-zdf-viel-geld-in-die-kasse\" target=\"_blank\">Neue Rundfunkgeb\u00fchr sp\u00fclt ARD und ZDF viel Geld in die Kasse<\/a><\/em>). Damit liesse sich locker der von den Rundfunkanstalten f\u00fcr das Jahr 2020 prognostizierte j\u00e4hrliche Geb\u00fchrenausfall von etwa 1 Mrd. Euro (so unisono Interview\u00e4u\u00dferungen von <a href=\"http:\/\/www.digital-insider.de\/news\/news_digitalinsider_855521.html\" target=\"_blank\">Kurt Beck<\/a> und ARD-Generalsekret\u00e4rin <a href=\"http:\/\/www.promedia-berlin.de\/fileadmin\/Archiv\/2009\/12\/promedia200912-online02.pdf\" target=\"_blank\">Verena Wiedemann<\/a>) infolge des wirtschaftlichen und demographischen Wandels sowie sinkender Akzeptanz kompensieren \u2013 ganz ohne Einsparungen.<\/p>\n<p>Crosspost von <a href=\"http:\/\/carta.info\/27441\/ueber-gebuehr-buerokratisch-und-buergerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuehren\/\" target=\"_blank\">Carta.info<\/a>.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton1794\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fuber-gebuhr-burokratisch-und-burgerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuhren%2F&amp;text=%C3%9Cber%20Geb%C3%BChr%20b%C3%BCrokratisch%20und%20b%C3%BCrgerunfreundlich%3A%20Der%20Staatsvertrags-Entwurf%20hinter%20den%20Haushaltsgeb%C3%BChren&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fuber-gebuhr-burokratisch-und-burgerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuhren%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein aktueller Entwurf zu einem Staatsvertrag \u00fcber die Haushalts- und Betriebsst\u00e4ttenabgabe zeigt: Geb\u00fchrenbeauftragte und GEZ wird es weiter geben. 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