{"id":1892,"date":"2010-06-10T13:13:59","date_gmt":"2010-06-10T12:13:59","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=1892"},"modified":"2010-06-10T13:14:43","modified_gmt":"2010-06-10T12:14:43","slug":"ursula-von-der-leyen-der-linken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/ursula-von-der-leyen-der-linken\/","title":{"rendered":"&#8222;Ursula von der Leyen&#8220; der LINKEN?"},"content":{"rendered":"<p>Peter M\u00fchlbauer, Autor, <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/tp\/r4\/artikel\/32\/32782\/1.html\" target=\"_blank\">verstieg sich unter der \u00dcberschrift &#8222;Kandidatin des Neofeudalismus&#8220;\u00a0<\/a>anhand\u00a0eines einzigen Zitats zur These, Luc Jochimsen sei eine Bef\u00fcrworterin restriktiven Vorgehens gegen Urheberrechtsverletzer, sie sei die &#8222;von der Leyen der Linkspartei&#8220;. Obwohl LeserInnenkommentare zeigen, dass dieses Man\u00f6ver von der Zielgruppe nicht mitvollzogen wird, wollen wir doch argumentativ auf diese Vorw\u00fcrfe eingehen.<!--more--><\/p>\n<p>Es ist nicht richtig, dass DIE LINKE sich gegen eine Bagatellklausel bei Urheberrechtsverletzungen gewandt hat. Richtig ist hingegen, dass DIE LINKE. die Bagatellklausel gefordert hat. Im <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/059\/1605944.pdf\" target=\"_blank\">Entschlie\u00dfungsantrag<\/a> der LINKEN zur Urheberrechtsnovelle 2. Korb, federf\u00fchrend\u00a0ausgearbeitet u.a. von Luc Jochimsen,\u00a0hei\u00dft\u00a0es:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u00a0Die \u201eSchulh\u00f6fe\u201c d\u00fcrfen nicht kriminalisiert werden. In derartigen F\u00e4llen ist regelm\u00e4\u00dfig von einer geringen Schuld auszugehen; eine Strafe ist nicht gerechtfertigt. Um mehr Rechtssicherheit f\u00fcr die Betroffenen zu schaffen, bedarf es einer allgemeinen gesetzlichen Regelung anstatt der Einstellung im Ermessen der Staatsanwaltschaft im Einzelfall. Ein Strafausschlie\u00dfungsgrund f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen im Bagatellbereich ist zur L\u00f6sung dieses Problems angemessen. [&#8230;] Die Strafbarkeit nach dem geltenden \u00a7 106 UrhG muss f\u00fcr den Fall, dass die Vervielf\u00e4ltigung nur in geringer Zahl und ausschlie\u00dflich zum privaten Gebrauch erfolgt, ausgeschlossen werden.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Sie hat ihre anfangs ge\u00e4u\u00dferte\u00a0Position also im Verlauf der Debatte ge\u00e4ndert, das sollte jedem und jeder zugestanden werden. Insgesamt hat sich Luc Jochimsen als Kulturpolitikerin immer daf\u00fcr eingesetzt, NutzerInnen auf der einen und Kreative auf der anderen Seite\u00a0zu st\u00e4rken und Monopole in der Kultur- und Wissensproduktion einzugrenzen. Es ist daher absurd, ihr eine Parteinahme f\u00fcr die Industrie zu unterstellen.\u00a0In der <a href=\"http:\/\/lukrezia-jochimsen.de\/arbeit-im-bundestag\/reden\/06-2006\/zweites-gesetz-zur-regelung-des-urheberrechts\/\" target=\"_blank\">Rede<\/a> zur Lesung des Regierungsentwurfs zum &#8222;zweiten Korb&#8220; der Urheberrechtsnovelle\u00a0sagte sie:<\/p>\n<blockquote><p><em>Mit diesen Regelungen (des Regierungsentwurfs &#8211; T.S.) wird unserer Auffassung nach ein \u201cSystemwechsel\u201d im Urheberrecht eingeleitet. Das Urheberrecht, das das Recht der Kreativen sch\u00fctzen soll, wird immer st\u00e4rker den wirtschaftlichen Interessen der Kulturindustrie angepasst. Der Schutzgedanke des Urheberrechts wird aufgegeben und die L\u00f6sung des Interessenkonflikts zwischen Urhebern, Verwertern und Verbrauchern dem freien Spiel des Marktes \u00fcberlassen. Dass die \u00f6konomisch Schw\u00e4cheren, die Kreativen, dabei verlieren m\u00fcssen, liegt auf der Hand.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Deutlich wird diese Haltung\u00a0auch in ihrem Offenen <a href=\"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/uploads\/Heidelberger_Appell_Brief.pdf\" target=\"_blank\">Brief<\/a> an die InitiatorInnen des Heidelberger Appells. Darin schreibt Frau Jochimsen:<\/p>\n<blockquote><p><em>Uns verwundert, dass der \u201eHeidelberger Appell\u201c die Interessen von Urhebern und Verwertern deckungsgleich sieht. Die Erfahrungen von kreativ T\u00e4tigen mit Total-buyout-Vertr\u00e4gen, mit hohen Druckkostenzusch\u00fcssen der Kreativen an Verlage und nicht zuletzt mit heftigen Auseinandersetzungen um das Urhebervertragsrecht widersprechen dieser pauschalen Annahme. Wir sehen Sinn und Zweck der Verwerter in einer Dienstleistungsfunktion gegen\u00fcber Kreativen und gegen\u00fcber Nutzern. Prinzipiell ist nur diese Leistung durch die Nutzer zu honorieren, nicht jedoch ein Extraprofit auf Grund von Monopolrechten. Wenn nun in Folge technologischen Fortschritts Funktionen dieser Dienstleister durch Nutzer und Kreative \u00fcbernommen werden k\u00f6nnten, dann ergeben sich direktere Kommunikationswege zwischen beiden Gruppen. Aus unserer Sicht sollte dieser Fortschritt unter Beachtung des Schutzes und der Absicherung der Urheber politisch und rechtlich neu gestaltet werden. Zudem m\u00fcsste dieser technologisch vorangetriebene Strukturwandel in Wissenschaft sowie Wissens- und Kulturwirtschaft sozial und kulturell begleitet werden. Der Schutz von Kreativen, sozial wie individualrechtlich, ist uns dabei ein ebenso wichtiges Anliegen wie die St\u00e4rkung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Wissens- und Kulturwirtschaft.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Die Bundestagsfraktion der LINKEN hat auf ihrer Webseite ihre <a href=\"http:\/\/www.linksfraktion.de\/thema_der_fraktion.php?artikel=1754323131\" target=\"_blank\">Position zum Urheberrecht in der digitalen Welt <\/a>ver\u00f6ffentlicht. Vom unterstellten Gleichklang mit der selbst ernannten &#8222;Partei des Geistigen Eigentums&#8220; FDP, wie der Vorwurf von Peter M\u00fchlbauer lautet,\u00a0kann keine Rede sein:<\/p>\n<blockquote><p><em>In Deutschland ist die private Vervielf\u00e4ltigung zwar grunds\u00e4tzlich erlaubt, kann aber derzeit nicht umfassend gegen technische Schutzma\u00dfnahmen durchgesetzt werden. Durch die Anwendung und Ausweitung technischer Schutzma\u00dfnahmen l\u00e4uft so die sogenannte Privatkopieschranke weitgehend leer. Inhalte werden dementsprechend monopolisiert. Ebenso stellt sich das Problem der Kriminalisierung weiter Teile der Bev\u00f6lkerung. Strafbar ist unter anderem die private Kopie unter Verwendung einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemachten Vorlage. Im digitalen und vernetzten Umfeld begehen zunehmend auch private Endnutzerinnen und -nutzer Urheberrechtsverletzungen, und das oft unbewusst. Diese Grenz\u00fcberschreitungen auch dann zu kriminalisieren, wenn sie sich im Bagatellbereich bewegen und nur privaten Zwecken dienen, ist der Akzeptanz des Urheberrechts abtr\u00e4glich.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Die Vorw\u00fcrfe gegen Jochimsen und die Kulturreferentin Annette M\u00fchlberg sind nicht neu. Bereits 2007 waren sie wortw\u00f6rtlich in einem <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/tp\/r4\/artikel\/26\/26703\/1.html\" target=\"_blank\">Artikel<\/a> von Peter M\u00fchlbauer erhoben worden. Schon damals hatte der\u00a0Text eher den Kampagnencharakter von Bild und Co.<\/p>\n<p>Schade, wo doch andere <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/tp\/r4\/artikel\/32\/32641\/1.html\">Artikel<\/a> zeigen, dass Herr M\u00fchlbauer sein Handwerk beherrscht. W\u00e4re es dem Autoren um Aufkl\u00e4rung in der Sache\u00a0gegangen, h\u00e4tte ein Beitrag zum anstehenden &#8222;dritten Korb&#8220; der Urheberrechtsnovelle\u00a0und dem notwendigen Ausgleich von NutzerInneninteressen und (\u00dcber-)lebenm\u00f6glichkeiten von Kreativen, JournalistInnen und WissenschaftlerInnen\u00a0sicher wertvolle Hinweise geben k\u00f6nnen. Stattdessen wurden per copy\u00a0&amp; paste nur alte Vorw\u00fcrfe aufgew\u00e4rmt, um Stimmung zu machen.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton1892\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fursula-von-der-leyen-der-linken%2F&amp;text=%26%238222%3BUrsula%20von%20der%20Leyen%26%238220%3B%20der%20LINKEN%3F&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fursula-von-der-leyen-der-linken%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Peter M\u00fchlbauer, Autor, verstieg sich unter der \u00dcberschrift &#8222;Kandidatin des Neofeudalismus&#8220;\u00a0anhand\u00a0eines einzigen Zitats zur These, Luc Jochimsen sei eine Bef\u00fcrworterin restriktiven Vorgehens gegen Urheberrechtsverletzer, sie sei die &#8222;von der Leyen der Linkspartei&#8220;. 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