{"id":2021,"date":"2010-06-29T15:50:27","date_gmt":"2010-06-29T14:50:27","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=2021"},"modified":"2010-06-29T16:59:05","modified_gmt":"2010-06-29T15:59:05","slug":"borsenverein-fordert-urheberrechtlichen-rundumschlag-auch-gegen-open-access","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/borsenverein-fordert-urheberrechtlichen-rundumschlag-auch-gegen-open-access\/","title":{"rendered":"B\u00f6rsenverein fordert urheberrechtlichen Rundumschlag &#8211; auch gegen Open Access"},"content":{"rendered":"<p>Alexander Skipis, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des B\u00f6rsenvereins, hat in der Debatte um den Dritten Korb zur Urheberrechtsnovelle bemerkenswert vorgelegt:<\/p>\n<blockquote><p>Es ist an der Zeit, in gr\u00f6\u00dferen Dimensionen zu denken, gerade im Urheberrecht. Faule Kompromisse, das Denken in Details und die vereinzelte Arbeit an Schrankenregelungen schaden dem Urheberrecht. Zu Lasten der Rechte der Urheber werden Fakten geschaffen, die ein Gesamtkonzept f\u00fcr den Umgang mit der Digitalisierung unm\u00f6glich macht. Die Fortsetzung der Korbstrategie zur Anpassung des Urheberrechts ist deshalb der falsche Weg. Was wir brauchen sind verl\u00e4ssliche Rahmenbedingungen.<\/p><\/blockquote>\n<p>In einem <a href=\"http:\/\/www.promedia-berlin.de\/fileadmin\/Archiv\/2010\/06\/promedia201006-online03.pdf\">Beitrag<\/a> f\u00fcr promedia fordert er Tabula rasa im Internet: keine Erleichterungen, keine Schranken, keine Detailarbeit, keine Balance von Urheber- und Nutzerinteressen. Sondern weitere Ma\u00dfnahmen zur Durchsetzung eines &#8222;starken Urheberrechts.&#8220;<!--more--><\/p>\n<blockquote><p>Es ist aus Sicht der Urheber und ihrer Verlage v\u00f6llig verfehlt, massenhaften Urheberrechtsverletzungen im Internet und mangelndem Unrechtsbewusstsein mit der Legalisierung dieses Verhaltens etwa durch Ma\u00dfnahmen wie Bagatellklauseln, Ausweitung des Privatkopieprivilegs oder gar der Einf\u00fchrung einer so genannten Kulturflatrate zu begegnen. Eine Bagatellisierung der Rechtsverletzungen diskreditiert den Wert der geistigen Leistung und vermindert das Unrechtsbewusstsein. Durch das Privatkopieprivileg und die unzul\u00e4nglichen Kopierabgaben verzichtet der Urheber ohnehin schon auf eine ihm zustehende angemessene Verg\u00fctung.<\/p><\/blockquote>\n<p>Bereits 2006 hatte Skipis den Untergang des deutschen Verlagswesens <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Verleger-trommeln-weiter-gegen-die-Urheberrechtsreform-142366.html\" target=\"_blank\">beschworen<\/a>, sollte der damalige Zweite Korb in Kraft treten.<\/p>\n<p>Der\u00a0neuerliche Rundumschlag richtet sich vor allem gegen Open Access, also die kostenlose Ver\u00f6ffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse im Netz. Diese sei auf freiwilliger Basis ja bisher schon m\u00f6glich\u00a0&#8211; etwa bei den Open Access-Plattformen der gro\u00dfen Verlage, wenn der Autor oder ein Forschungsf\u00f6rderer dies finanziert. Eine gesetzliches Zweitver\u00f6ffentlichungsrecht sei daher nicht n\u00f6tig:<\/p>\n<blockquote><p>Realit\u00e4ts- und sachfern ist die Vorstellung, sechs Monate seien ein angemessener Zeitraum, nach dem eine unentgeltliche Zeitver\u00f6ffentlichung verpflichtend sein sollte. Sie ignoriert einerseits die Komplexit\u00e4t wissenschaftlichen Publizierens und die fachspezifischen Besonderheiten der einzelnen Disziplinen. Andererseits verkennt sie die Leistungen der Verlage &#8211; Qualit\u00e4tssicherung, Aufbereitung des Inhalts f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung, Anreicherung mit Metadaten, Links und Querverweisen, Vorhalten einer Infrastruktur zu seiner Ver\u00f6ffentlichung, \u00dcbernahme des Unternehmensrisikos bei der Etablierung neuer Zeitschriften, Sicherstellung der Lieferbarkeit des Programms, dauerhafte Auffindbarkeit, Markenbildung, Werbung und vieles mehr. Sie lie\u00dfen sich auf dieser Basis nicht l\u00e4nger finanzieren.<\/p><\/blockquote>\n<p>Abgesehen davon, dass viele Wissenschaftler sich auch um einen Teil dieser T\u00e4tigkeiten bisher selbst k\u00fcmmern m\u00fcssen,\u00a0hat niemand etwas dagegen, wenn Verlage exakt dies verg\u00fctet bekommen. Daf\u00fcr ben\u00f6tigen sie jedoch keine Exklusivrechte im Rahmen von Total-Buyout-Vertr\u00e4gen. Vehement wehrt sich Skipis gegen ein Modell f\u00fcr verpflichtende Lizenzen f\u00fcr \u00f6ffentlich finanzierte Wissenschaft. Und er begr\u00fcndet dies mit der Unvereinbarkeit eines solchen Modells mit der grundgesetzlich gesch\u00fctzten Wissenschaftsfreiheit:<\/p>\n<blockquote><p>Zur Wissenschaftsfreiheit eines Forschers geh\u00f6rt die freie Entscheidung dar\u00fcber, wo und wie er seine Forschungsergebnisse ver\u00f6ffentlichen m\u00f6chte. Aufgrund der \u00fcberragenden Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit f\u00fcr unsere Gesellschaft d\u00fcrfen Wissenschaftler weder vorgelagert bei der Vergabe von F\u00f6rdermitteln noch nachgelagert hinsichtlich der Zweitverwertung ihrer Publikationen zu Ver\u00f6ffentlichungen gezwungen werden, die sie nicht selbst aus freien St\u00fccken anstreben.<\/p><\/blockquote>\n<p>Dieses Verst\u00e4ndnis von Wissenschaftsfreiheit muss wohl erst verfassungsrichterlich dargelegt werden. Vor allem die Frage, ob auch der Ort der Ver\u00f6ffentlichung abgedeckt ist. Oder umgekehrt: deckt die Wissenschaftsfreiheit, dass sich private Verlage \u00f6ffentliches Wissen ohne oder gegen nur marginale Bezahlung auf Dauer\u00a0aneignen? Und dann selbst entscheiden, was ver\u00f6ffentlicht wird, wann eine Publikation vom Markt usw.?<\/p>\n<p>Auch wenn Skipis vorgibt, im Namen der Wissenschaftsfreiheit zu sprechen: letztendlich sch\u00fctzt er private Gesch\u00e4ftsmodelle, die die \u00f6ffentlichen Haushalte\u00a0doppelt melken. Erst finanziert der Steuerzahler die Erarbeitung wissenschaftlicher Ergebnisse, dann muss er diese f\u00fcr die Bibliotheken von monopolisierten Anbietern mit Exklusivrechten zur\u00fcck kaufen.<\/p>\n<p>Die Verlage hingegen sehen sich als legitime Eigent\u00fcmer und empfinden\u00a0Bibliotheksnutzung als Diebstahl. Folgerichtig\u00a0 verurteilt Skipis auch, dass die \u00f6ffentliche Hand versucht, die Kosteneffekte der Digitalisierung zu nutzen:<\/p>\n<blockquote><p>Leider verkn\u00fcpfen sie (Bund und\u00a0L\u00e4nder &#8211; T.S.) ihre allj\u00e4hrlichen Bildungsoffensiven nicht mit den entsprechenden finanziellen Priorit\u00e4ten, sondern suchen nach M\u00f6glichkeiten, Bibliotheken, Hochschulen und Forschungseinrichtungen m\u00f6glichst\u00a0 ohne finanziellen Aufwand mit hochwertigen Verlagsprodukten zu best\u00fccken. Da kommen die technischen M\u00f6glichkeiten der Digitalisierung gerade recht. Die Rechte der Urheber werden durch neue Schranken beschnitten und dieser Komplex als Wissenschafts- und Bildungsf\u00f6rderung verkauft.<\/p><\/blockquote>\n<p>Da sind die Forschungsergebnisse pl\u00f6tzlich keine \u00f6ffentlich finanzierten Leistungen von Wissenschaftlern mehr, sondern &#8222;Verlagsprodukte.&#8220; Wer die unversch\u00e4mte Bereicherung an Schulb\u00fcchern aus der N\u00e4he kennt, wei\u00df, dass Autoren und Buchh\u00e4ndler\u00a0im freien Spiel der Kr\u00e4fte nicht die Profiteure sind. Sondern die Verlage &#8211; oder besser Konzerne.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Skipis fordert jedenfalls die Abschaffung s\u00e4mtlicher Schrankenregelungen, die im Rahmen des so genannten Zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle eingef\u00fchrt worden sind &#8211; etwa die Nutzung von Werken in Intranets oder an elektronischen Lesepl\u00e4tzen.\u00a0 Das Aktionsb\u00fcndnis Urheberrecht f\u00fcr Bildung und Wissenschaft, das die Nutzerperspektive vertritt, <a href=\"http:\/\/www.urheberrechtsbuendnis.de\/pressemitteilung0310.html.de\" target=\"_blank\">fordert<\/a> eine\u00a0 Wissenschaftsschranke, um die Verf\u00fcgbarkeit des Wissens zu sichern.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton2021\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fborsenverein-fordert-urheberrechtlichen-rundumschlag-auch-gegen-open-access%2F&amp;text=B%C3%B6rsenverein%20fordert%20urheberrechtlichen%20Rundumschlag%20%26%238211%3B%20auch%20gegen%20Open%20Access&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fborsenverein-fordert-urheberrechtlichen-rundumschlag-auch-gegen-open-access%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alexander Skipis, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des B\u00f6rsenvereins, hat in der Debatte um den Dritten Korb zur Urheberrechtsnovelle bemerkenswert vorgelegt: Es ist an der Zeit, in gr\u00f6\u00dferen Dimensionen zu denken, gerade im Urheberrecht. 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