{"id":2119,"date":"2010-07-21T16:02:41","date_gmt":"2010-07-21T14:02:41","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/?p=2119"},"modified":"2010-07-28T20:37:20","modified_gmt":"2010-07-28T18:37:20","slug":"open-access-und-das-urheberrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/open-access-und-das-urheberrecht\/","title":{"rendered":"Open Access und das Urheberrecht"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesjustizministerium hatte j\u00fcngst zu einer weiteren Anh\u00f6rung im Rahmen des ministeriellen Konsultationsprozesses eingeladen. Das umfangreichste Thema der Tagesordnung\u00a0lautete diesmal\u00a0&#8222;Open Access&#8220;. (Matthias Spielkamp hat <a href=\"http:\/\/irights.info\/blog\/arbeit2.0\/2010\/07\/13\/anhorung-des-bmj-zum-3-korb-der-urheberrechtsnovelle-open-access\/\" target=\"_blank\">hier<\/a>\u00a0eine recht vollst\u00e4ndige Mitschrift\u00a0ver\u00f6ffentlicht.)\u00a0Anwesend waren neben Politikerinnen und weiteren interessierten Externen vor allem Wissenschaftsorganisationen und Bibliotheken sowie\u00a0Verlags- und IT-Branche.<\/p>\n<p>Relativ schnell kristallisierte sich heraus, dass die Wissenschaft dringenden Regelungsbedarf sieht &#8211; und die Verlagsbranche nicht. Letztere will ihre Leistungen und Investitionen refinanziert sehen: &#8222;Branding&#8220; der Artikel \u00fcber Peer Reviewed Journals, Layout, Marketing, Schaffung von Marktnachfrage etc. Der &#8222;Goldene&#8220; Weg von\u00a0Open Access sei doch bereits ein prima Gesch\u00e4ftsmodell f\u00fcr die Verlage.<!--more-->\u00a0Eine gesetzliche Regelung sei zudem unn\u00f6tig, da die meisten Verlage nichts gegen eine Zweitver\u00f6ffentlichung \u00fcber den &#8222;Gr\u00fcnen&#8220; Weg h\u00e4tten. Und \u00fcberhaupt k\u00e4men nur 5 Prozent der in Deutschland publizierten Wissenschaftsliteratur auch von deutschen Verlagen. Da die europ\u00e4ische Urheberrechtsrichtlinie\u00a0Regelungen zugunsten von Open Access nicht\u00a0vorsehe, d\u00fcrfe Deutschland hier auch nicht vorpreschen. Dies w\u00fcrde auch noch die letzten deutschen Wissenschaftsverlage um ihre Marktanteile bringen, denn f\u00fcr die ausl\u00e4ndische Konkurrenz gelte das nationale Vertragsrecht nicht.<\/p>\n<p>Die Wissenschaftsseite hingegen stellte noch einmal dar, dass die Preiszockerei der monopolisierten Top-Journals ein Ende haben m\u00fcsse. Es gebe eine Publikationskrise, die die Wissenschaftskommunikation fast zum Erliegen bringe. Insbesondere die Rechtsunsicherheiten bei Zweitver\u00f6ffentlichungen seien ein gro\u00dfes Problem. Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler h\u00e4tten das Kleingedruckte der Publikationsvertr\u00e4ge mit privaten Verlagen gar nicht zur Kenntnis genommen.<\/p>\n<p>Drei zentrale Urheberrechtsinstrumente zur Erleichterung von Open-Access-Publikationen wurden von Seiten des Ministeriums benannt: die Anbietungspflicht, Zwangslizenzen sowie ein unabtretbares Zweitver\u00f6ffentlichungsrecht. In der Debatte gerieten diese jedoch immer wieder durcheinander.<\/p>\n<p>Eine gesetzliche Anbietungspflicht f\u00fcr Ver\u00f6ffentlichungen wurde von niemanden offen bef\u00fcrwortet. Stattdessen verwiesen Vertreter der <a href=\"http:\/\/www.allianzinitiative.de\/de\/start\/\" target=\"_blank\">Wissenschaftsorganisationen<\/a> und des <a href=\"http:\/\/www.urheberrechtsbuendnis.de\/pressemitteilung0710.html.de\" target=\"_blank\">Aktionsb\u00fcndnisses &#8222;Urheberrecht Bildung und Wissenschaft&#8220;<\/a> auf internationale Vorbilder in der Forschungsf\u00f6rderung. Allerdings\u00a0fordern bei diesen Beispielen immer F\u00f6rderinstitutionen oder Forschungsinstitute bzw. Hochschulen in F\u00f6rder- oder Arbeitsvertr\u00e4gen eine Anbietung der Texte ein, unter anderem die <a href=\"http:\/\/www.bbaw.de\/\" target=\"_blank\">Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften<\/a> (BBAW). Diese unterh\u00e4lt ein umfangreiches <a href=\"http:\/\/edoc.bbaw.de\/\" target=\"_blank\">Onlinerepositorium<\/a>.\u00a0 Eine gesetzliche Regelung jedoch, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur\u00a0Open-Access-Erstver\u00f6ffentlichung bei der eigenen Hochschule oder beim Forschungsinstitut zwinge, fand keine Bef\u00fcrworter.\u00a0<\/p>\n<p>Zwangslizensierungen, also die zwangsweise Abgabe von Ver\u00f6ffentlichungsrechten gegen angemessene Lizenzgeb\u00fchren,\u00a0wollte ebenfalls niemand.<\/p>\n<p>Eine umfangreiche Debatte entspann sich lediglich zur M\u00f6glichkeit eines gesetzlichen Zweitverwertungsrechtes. Einen solchen \u00a7 38\u00a0hatte bereits der Bundesrat 2007 vorgeschlagen, als der so genannte Zweite Korb zur Urheberrechtsnovellierung beraten wurde. Der Vertreter des Justizministeriums interessierte sich vor allem f\u00fcr die praktische Rechtsdurchsetzung auf\u00a0einem vollst\u00e4ndig internationalisierten Markt: nutzen deutsche Autorinnen und Autoren das Recht \u00fcberhaupt, wenn der amerikanische Verlag eine nationale gesetzliche Vorschrift nicht anerkennt?<\/p>\n<p>Bis auf den B\u00f6rsenverein und die Vertreter der Verlagsbranche\u00a0waren sich alle einig, dass ein solches Recht trotz dieser Probleme\u00a0eine sinnvolle Regelung sei. Es nutze allerdings nicht zuvorderst Open Access, sondern st\u00e4rke wissenschaftliche Urheber bei der M\u00f6glichkeit der Wissensverbreitung. Sogar eine Ausweitung eines Zweitverwertungsrechtes auf alle Urheber wurde ins Gespr\u00e4ch gebracht. Faktisch\u00a0k\u00e4me das einem Verbot von Total-buyout-Vertr\u00e4gen gleich.<\/p>\n<p>So weit gehen die gro\u00dfen Parteien zwar nicht, aber immerhin bef\u00fcrworten die oppositionelle <a href=\"http:\/\/www.pressrelations.de\/new\/standard\/result_main.cfm?aktion=jour_pm&amp;r=417983\" target=\"_blank\">SPD<\/a>\u00a0und die regierende <a href=\"http:\/\/www.cducsu.de\/Titel__pressemitteilung_open_access_mit_zweitveroeffentlichungsrecht_flankieren\/TabID__6\/SubTabID__7\/InhaltTypID__1\/InhaltID__16250\/Inhalte.aspx\" target=\"_blank\">Union<\/a>\u00a0nun ein Zweitverwertungsrecht nach einer bestimmten Embargofrist. Fragt sich der geneigte Leser, warum dann die Initiative des Bundesrates zu Zeiten der gro\u00dfen Koalition von ebendieser abgelohnt wurde. Auch die <a href=\"http:\/\/www.gruene-bundestag.de\/cms\/presse\/dok\/347\/347483.wissen_als_ressource_der_informationsges@de.html\" target=\"_blank\">Gr\u00fcnen<\/a>\u00a0sprachen sich f\u00fcr eine solche gesetzliche Regelung aus, scheinen jedoch das Prinzip der Anbietungspflicht nicht verstanden zu haben.<\/p>\n<p>Auch aus\u00a0LINKER Sicht ist ein Zweitverwertungsrecht eine sinnvolle Ma\u00dfnahme &#8211; am besten ohne Embargofrist . Wenn der Verlag einen verg\u00fctenswerten Mehrwert schafft, hat er eine Embargofrist nicht n\u00f6tig. Wenn der Verlag keinen solchen Mehrwert schafft, ist ein Schutz durch eine Embargofrist erst recht nicht angemessen. Und tats\u00e4chlich ist eine Ausweitung des Zweitverwertungsrechts auf alle Urheber denkbar. Solch ein Recht k\u00f6nnte \u00f6konomisch bedingte Kr\u00e4fteungleichgewichte ausgleichen und die Verbreitung kreativer Inhalte erleichtern.\u00a0Kreative h\u00e4tten gegen\u00fcber der Industrie eine deutlich verbesserte Verhandlungsposition. Insofern ginge es dabei um eine echte St\u00e4rkung der Urheber.<\/p>\n<p>Zur St\u00e4rkung von Open Access ist jedoch mehr notwendig als nur ein Zweitverwertungsrecht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Bibliotheken m\u00fcssen besser ausgestattet werden. Die Orientierung auf Core-Journals bei der Messung von Zitationsindizes muss zur\u00fcck gedr\u00e4ngt werden. Wissenschaftliche Karrieren d\u00fcrfen nicht mehr priorit\u00e4r von der Zahl der Publikationen in ein bis zwei dieser Zeitschriften abh\u00e4ngen. Und nicht zuletzt sollten \u00f6ffentliche Wissenschaftseinrichtungen und Drittmittelgeber wie die DFG eine Open-Access-Publikation verbindlich in F\u00f6rder- und Arbeitsvertr\u00e4gen festschreiben.<\/p>\n<div id=\"tweetbutton2119\" class=\"tw_button\" style=\"float:right;margin-left:10px;\"><a href=\"http:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fopen-access-und-das-urheberrecht%2F&amp;text=Open%20Access%20und%20das%20Urheberrecht&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=https%3A%2F%2Fblog.die-linke.de%2Fdigitalelinke%2Fopen-access-und-das-urheberrecht%2F\" class=\"twitter-share-button\"  style=\"width:55px;height:22px;background:transparent url('https:\/\/blog.die-linke.de\/digitalelinke\/wp-content\/plugins\/wp-tweet-button\/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;\">Tweet<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesjustizministerium hatte j\u00fcngst zu einer weiteren Anh\u00f6rung im Rahmen des ministeriellen Konsultationsprozesses eingeladen. 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